Bausparen
Was es zu beachten gilt
Mit einem Bausparvertrag können sich Bauherren bereits Jahre vor dem Kauf oder Bau ihrer Immobilie ein relativ zinsgünstiges Darlehen sichern. Im derzeitigen Zinsumfeld ist die von den Bausparkassen angebotene Verzinsung jedoch weit weniger attraktiv als mancher Hypothekenkredit (
Da sich die Zinsen weiterhin nahe dem historischen Tiefstand befinden, sollten gerade junge Käufer auf die langen Ansparphasen über Bausparprodukte mit niedrigen Guthabenzinsen verzichten und direkt als Käufer auftreten.
Das aktuelle Zinsniveau hat die alte Regel hinfällig gemacht, nach welcher Käufer mindestens 30% Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung einbringen sollten. Welche Chancen sich für Sie dadurch ergeben, zeigen Ihnen unsere Rechner.
Was einen Bausparvertrag vor allem für junge Menschen mit niedrigerem Einkommen attraktiv macht, ist die staatliche Förderung. Diese ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen und Einkommensgrenzen gebunden. Ein weiterer Vorteil ist die hohe Planungssicherheit: Der Bausparer erfährt bereits bei Vertragsabschluss, welche monatliche Belastung ihn erwartet, wenn er sich sein Darlehen auszahlen lässt. Ferner kann das Darlehen durch eine nachrangige Grundschuld abgesichert werden. Das bedeutet, dass die Bausparkassen im Falle einer Zwangsvollstreckung anderen Kreditinstituten den Vortritt lassen. Dies ist wichtig, da Banken meist höhere Nettodarlehenssummen gewähren als Bausparkassen und diese erstrangig abgesichert werden müssen. Zudem ist eine Sondertilgung oder sofortige Rückzahlung während der Darlehensphase jederzeit möglich.
Jedoch gibt es beim Bausparen nicht nur Vorteile: So sollten Sie als Bausparer beachten, dass das Bausparguthaben nur niedrig verzinst wird und die Zuteilung nicht genau vorhergesagt werden kann. Dies könnte eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung erforderlich machen. Da das Bauspardarlehen relativ schnell zurückgezahlt wird, ist auch die Tilgungsleistung deutlich höher als bei regulären Baufinanzierungen. Damit fällt die monatliche Belastung sehr hoch aus.
Zudem deckt ein Bausparvertrag meist nicht den gesamten Finanzierungsbedarf. Die bestehende Lücke muss durch ein weiteres Darlehen geschlossen werden. Der Bausparvertrag ist somit nur eine Säule der Immobilienfinanzierung.
Lesen Sie auf den folgenden Seiten, was Sie während der einzelnen Stadien eines Bausparvertrages beachten sollten und ob Sie sich auch beim Bausparen staatliche Unterstützung sichern können.
Vertragsabschluss
Bausparer und Bausparkasse verständigen sich auf Vertragseckpunkte, die folgendermaßen aussehen könnten:
| Bausparsumme | 50.000,00 € | |
| Abschlussgebühr | 1% | 500,00 € |
| Guthabenzins | 1,5% | |
| Monatliche Sparleistung | 4,00 je 1.000 € Bausparsumme | 200,00 € |
| Mindestlaufzeit (Sparphase) | 18 Monate | |
| Mindestansparsumme | 40% | 20.000,00 € |
| Nettodarlehenssumme | Bausparsumme - Bausparguthaben | 30.000,00 € |
| Darlehenszins: | 4,5% p.a. | 1.350,00 € |
| Rückzahlungsrate (Zins + Tilgung): | 4‰ der Bausparsumme | 200,00 € |
Anhand all dieser Daten kann ein Bausparer den gesamten Verlauf bereits am Tag der Vertragsunterzeichnung planen (mit Ausnahme des Zuteilungszeitpunktes). Er kann davon ausgehen, dass er bei einer monatlichen Sparleistung von 200,00 € in gut acht Jahren die erforderliche Mindestsparsumme erreichen wird. Oder er verkürzt diesen Zeitraum, indem er zusätzliche Beträge einzahlt.
Wenn der Bausparvertrag dann zuteilungsreif ist und das Darlehen ausgezahlt wurde, muss der Darlehensnehmer jeden Monat 200,00 € an die Bausparkasse zurückzahlen. Während der Zinsanteil zu Beginn dieser Zahlungen noch höher ist als der Tilgungsanteil, wendet sich das Blatt im Laufe der Zeit. Das Darlehen wird somit wie ein normales Annuitätendarlehen getilgt.
Hinweis: Erteilen Sie Ihrer Bausparkasse gleich zu Beginn des Vertrags einen Freistellungsauftrag. So wird gewährleistet, dass Ihre Guthabenzinsen nicht versteuert werden.
Sparphase
Während der Sparphase kann der Bausparer monatlich gleichbleibende Beträge in seinen Vertrag einzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vornehmen. Auch ist es möglich, dass er das gesamte Mindestguthaben mit einer Einmalzahlung einbringt. Dieses liegt in der Regel zwischen 40 und 60 %. Die meisten Verträge sehen eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten vor. Innerhalb dieser Zeit kann der Bausparvertrag nicht zugeteilt werden.
Am Ende eines jeden Kalenderjahres erhält der Bausparer einen Kontoauszug, der alle eingegangenen Zahlungen und die Zinsabrechnung beinhaltet. Ferner wird ihm das Formular zugestellt, mit dem er die Wohnungsbauprämie beantragen kann. Der Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage muss hingegen im Zuge der jährlichen Steuererklärung rückwirkend für das abgelaufene Jahr beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Die Merkmale der beiden Förderungsmaßnahmen sind in der folgendenUm in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie zu gelangen, müssen Bausparer bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Richtlinien einhalten.
| Wer kommt in den Genuss? | |
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren; Vollwaisen unabhängig vom Alter | Arbeitnehmer, die Einkommensgrenzen nicht überschreiten |
Einkommensgrenzen |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| 25.600 Euro / 51.200 Euro (zu versteuerndes Einkommen) | 17.900 Euro / 35.800 Euro (zu versteuerndes Einkommen) |
Einzahlung |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| z.B. Sparzahlungen, Vermögenswirksame Leistungen, Guthabenzinsen | Einzahlung durch Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet |
| Höhe der Förderung | |
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| 8,8% von max. 512 Euro / 1.024 Euro | Bausparvertrag: 9% von max. 470 Euro |
Sperrfrist |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| Sieben Jahre | Sieben Jahre |
Unschädliche Verfügung |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| nach sieben Jahren | nach sieben Jahren |
| unverzügliche und unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau | Bausparer oder Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig |
| Bausparer oder Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig | Heirat des Arbeitnehmers nach Vertragsabschluss, aber vor vorzeitiger Verfügung (mindestens zwei Jahre nach Beginn der Sperrfrist) |
| Bausparer ist mindestens ein Jahr und beim Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung arbeitslos | Bausparer ist mindestens ein Jahr und beim Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung arbeitslos |
| Bei Abtretung: Erwerber setzt empfangene Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für den Abtretenden oder dessen Angehörige ein | Weitere Möglichkeiten der unschädlichen Verfügung über die Arbeitnehmersparzulage, sind im |
Antrag |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| Antrag wird am Jahresende automatisch zugestellt | Zusammen mit Jahressteuererklärung beim Finanzamt |
Zwischenfinanzierungen
Da Bausparkassen keine konkreten Zusagen machen können und dürfen, wann ein Bausparvertrag seine Zuteilung erreicht, sind Zwischenfinanzierungen gängige Praxis. Hierbei kann man zwischen Zwischenkrediten und Vorfinanzierungskrediten unterscheiden. Beide Kredite werden (sofern das Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird) in der Höhe der Bausparsumme abgeschlossen und durch die zugeteilte Bausparsumme endfällig abgelöst. Damit kann ein Finanzierungsbedarf gedeckt werden, auch wenn der Bausparer noch nicht über das Geld aus seinem Vertrag verfügen kann. Um die Forderung abzusichern, tritt der Bausparer seine Rechte aus dem Bausparvertrag an den Kreditgeber ab. Außerdem wird eine Grundschuld bestellt, welche in Abteilung 3 des Grundbuchs eingetragen wird.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Finanzierungsarten besteht darin, dass ein Zwischenkredit eingesetzt wird, wenn der Bausparvertrag bereits aufgefüllt, aber noch nicht zugeteilt ist. Ein Vorfinanzierungskreditvertrag wird geschlossen, wenn das für die Zuteilung des Bausparvertrages erforderliche Mindestsparguthaben noch nicht erreicht ist.
Zuteilung
Mit der Bewertungszahl soll eine gerechte Zuteilungsreihenfolge gewährleistet werden. Hierbei werden Faktoren wie die Dauer und die Höhe der Sparleistungen berücksichtigt. Die Bausparkassen wenden bei der Ermittlung jedoch unterschiedliche Verfahren an, was eine Berechnung für den Bausparer nahezu unmöglich macht. Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, muss die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl erreicht werden.
Je nach Bausparkasse und Tarif schließt sich an die Zuteilung eine Ruhephase (maximal sechs Monate) oder die Auszahlung an.
Auszahlung
Das bedeutet, dass es beispielsweise zum Bau, Kauf oder der Modernisierung von Immobilien eingesetzt werden darf. Ferner kann der Bausparer Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z.B. in einem Seniorenstift) sichern. Auch darf er mit diesen Mitteln bereits bestehende Baufinanzierungskredite umschulden.
Die Höhe des Darlehens kann variieren. Im Regelfall ergibt sich die maximale Nettodarlehenssumme aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. Damit wird insgesamt die Bausparsumme ausgezahlt. In Einzelfällen kann der Bausparer im Zuge einer Mehrzuteilung auch ein höheres Darlehen erhalten. Diese Option muss jedoch entweder im Vertrag verankert worden sein oder von der Bausparkasse mit Zustimmung der BaFin angeboten werden. Auch kann der Bausparer in Ausnahmefällen nur einen Teilbetrag in Anspruch nehmen. Dies muss vorher vereinbart oder speziell von der BaFin genehmigt worden sein.
In allen Fällen ist jedoch eines zu beachten: Wenn der Vertrag die für die Arbeitnehmersparzulage vorgeschriebene Laufzeit von sieben Jahren noch nicht erreicht hat, wird das Finanzamt eine eventuell bereits gezahlte Zulage zurückverlangen. Dies gilt auch für die Wohnungsbauprämie, sofern nicht eine der Ausnahmeregelungen eintritt. Nach Ablauf der sieben Jahre kann der Bausparer jedoch frei über die ausgezahlten Mittel verfügen. Die Merkmale der beiden Förderungsmaßnahmen sind in der folgendenUm in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie zu gelangen, müssen Bausparer bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Richtlinien einhalten.
| Wer kommt in den Genuss? | |
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren; Vollwaisen unabhängig vom Alter | Arbeitnehmer, die Einkommensgrenzen nicht überschreiten |
Einkommensgrenzen |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| 25.600 Euro / 51.200 Euro (zu versteuerndes Einkommen) | 17.900 Euro / 35.800 Euro (zu versteuerndes Einkommen) |
Einzahlung |
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| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| z.B. Sparzahlungen, Vermögenswirksame Leistungen, Guthabenzinsen | Einzahlung durch Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet |
| Höhe der Förderung | |
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| 8,8% von max. 512 Euro / 1.024 Euro | Bausparvertrag: 9% von max. 470 Euro |
Sperrfrist |
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| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| Sieben Jahre | Sieben Jahre |
Unschädliche Verfügung |
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| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| nach sieben Jahren | nach sieben Jahren |
| unverzügliche und unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau | Bausparer oder Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig |
| Bausparer oder Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig | Heirat des Arbeitnehmers nach Vertragsabschluss, aber vor vorzeitiger Verfügung (mindestens zwei Jahre nach Beginn der Sperrfrist) |
| Bausparer ist mindestens ein Jahr und beim Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung arbeitslos | Bausparer ist mindestens ein Jahr und beim Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung arbeitslos |
| Bei Abtretung: Erwerber setzt empfangene Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für den Abtretenden oder dessen Angehörige ein | Weitere Möglichkeiten der unschädlichen Verfügung über die Arbeitnehmersparzulage, sind im |
Antrag |
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| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| Antrag wird am Jahresende automatisch zugestellt | Zusammen mit Jahressteuererklärung beim Finanzamt |
Vorsicht: Die Bausparkasse kann die Auszahlung des Darlehens ganz oder teilweise verweigern. Dieser Fall tritt ein, wenn davon auszugehen ist, dass die Rückzahlung des Darlehens für den Bausparer nicht tragbar ist oder wenn dieser den Kredit nicht absichern kann.
Darlehensphase
Damit ein Bausparvertrag in die Darlehensphase übergehen kann, müssen Bausparer und Bausparkasse zunächst einen Darlehensvertrag schließen. Dies ist notwendig, da bei Abschluss des Bausparvertrags noch nicht feststeht, ob der Bausparer den Kredit tatsächlich in Anspruch nehmen oder ob ihn die Bausparkasse genehmigen wird. Wenn diese Formalitäten geklärt sind, wird im Regelfall die gesamte Bausparsumme an den Sparer ausgeschüttet.
Im Anschluss daran entrichtet der neue Darlehensnehmer jeden Monat seine Darlehensrate an die Bausparkasse. Diese setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Das Darlehen wird damit wie ein Annuitätendarlehen getilgt, wobei Sondertilgungen jederzeit möglich sind. Auch in dieser Phase des Bausparvertrags erhält der Bauherr oder Darlehensnehmer einen Jahreskontoauszug, mit dem er über seine Zins- und Tilgungsleistungen informiert wird.
Die Rückzahlung des Darlehens nimmt meist weitaus weniger Zeit in Anspruch als die einer gängigen Baufinanzierung. Dies ist auf den hohen Tilgungsanteil zurückzuführen. Je nach Tarif hat der Kreditnehmer bereits nach acht bis zwölf Jahren sein Darlehen bei der Bausparkasse abbezahlt.
Staatliche Förderung
Um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie zu gelangen, müssen Bausparer bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Richtlinien einhalten.
| Wer kommt in den Genuss? | |
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren; Vollwaisen unabhängig vom Alter | Arbeitnehmer, die Einkommensgrenzen nicht überschreiten |
Einkommensgrenzen |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| 25.600 Euro / 51.200 Euro (zu versteuerndes Einkommen) | 17.900 Euro / 35.800 Euro (zu versteuerndes Einkommen) |
Einzahlung |
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| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| z.B. Sparzahlungen, Vermögenswirksame Leistungen, Guthabenzinsen | Einzahlung durch Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet |
| Höhe der Förderung | |
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| 8,8% von max. 512 Euro / 1.024 Euro | Bausparvertrag: 9% von max. 470 Euro |
Sperrfrist |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| Sieben Jahre | Sieben Jahre |
Unschädliche Verfügung |
|
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| nach sieben Jahren | nach sieben Jahren |
| unverzügliche und unmittelbare Verwendung zum Wohnungsbau | Bausparer oder Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig |
| Bausparer oder Ehegatte nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig | Heirat des Arbeitnehmers nach Vertragsabschluss, aber vor vorzeitiger Verfügung (mindestens zwei Jahre nach Beginn der Sperrfrist) |
| Bausparer ist mindestens ein Jahr und beim Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung arbeitslos | Bausparer ist mindestens ein Jahr und beim Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung arbeitslos |
| Bei Abtretung: Erwerber setzt empfangene Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für den Abtretenden oder dessen Angehörige ein | Weitere Möglichkeiten der unschädlichen Verfügung über die Arbeitnehmersparzulage, sind im |
Antrag |
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| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmersparzulage |
| Antrag wird am Jahresende automatisch zugestellt | Zusammen mit Jahressteuererklärung beim Finanzamt |
Die Eigenheimzulage ist zum 1. Januar 2006 abgeschafft worden. Immobilienbesitzer in spe können demnach nicht mehr von dieser staatlichen Förderung profitieren. Wenn Sie hingegen vor dem 1. Januar 2006 den Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben oder mit dem Bau eines Hauses begonnen haben, haben Sie sich noch die Zahlungen für den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren gesichert.
Dies gilt natürlich nur, wenn Verheiratete im ersten Förderungsjahr und dem vorangegangenen Jahr die Grenze von 140.000 Euro (zzgl. 30.000 Euro für jedes Kind) nicht überschritten haben. Bei Unverheirateten darf der Gesamtbetrag der Einkünfte in diesen beiden Jahren nicht oberhalb der Grenze von 70.000 Euro (zzgl. 30.000 Euro je Kind) gelegen haben.
Bausparen und Interhyp
Interhyp selbst vermittelt keine reinen Bausparverträge. Jedoch können sich sicherheitsbewusste Bauherren mit unserem Konstant-Darlehen alle Vorteile eines Bausparvertrages sichern und gleichzeitig vom niedrigen Zinsniveau profitieren. Damit können Sie Ihre Konditionen für die Gesamtlaufzeit von rund 28 Jahren bereits jetzt festlegen. (Aufgrund der speziellen Struktur dieses Darlehens ist die Laufzeit länger als bei einem normalen Bausparvertrag.) Diese Kombination aus einer Vorfinanzierung und einem Bauspardarlehen bietet mehrere Vorteile:
- Der Darlehensnehmer zahlt von der Auszahlung des Darlehens bis zu dessen Rückführung eine von vornherein festgelegte, konstante Rate.
- Damit schließt er jegliche Zinsunsicherheiten aus.
- Durch den Bausparanteil kann er gegebenenfalls staatliche Förderung beantragen.
- Eventuell vom Arbeitgeber gezahlte vermögenswirksame Leistungen reduzieren die monatliche Rate.
- Nach Zuteilung des Bausparvertrags sind jederzeit Sondertilgungen oder eine sofortige Rückführung des Darlehens möglich.
Damit ergibt sich eine hohe Planbarkeit und Sicherheit für den Darlehensnehmer.
Allerdings können Sie in diese Darlehensformen keine bereits bestehenden Bausparverträge einbinden. Diese eignen sich jedoch, um Ihr Eigenkapital aufzustocken oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Sondertilgung zu leisten.
Gerne informieren wir Sie zu diesem Thema kostenlos unter 0800 - 200 15 15 15, Mo-Fr von 8 bis 22 Uhr und Sa/So von 9 bis 18 Uhr. Oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@interhyp.de.














