Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wenn Sie sich erst nach diesem Stichtag für eine eigene Immobilie entschieden haben, erhalten Sie diese staatliche Förderung nicht mehr. Eigenheimbesitzer, die diese Förderung bereits beziehen oder vor dem Stichtag einen notariellen Kaufvertrag geschlossen haben, haben hingegen weiterhin Anspruch auf die Zahlungen (
Beispiel

Immobilienbesitzer können auch jetzt noch Eigenheimzulage beantragen, wenn beispielsweise einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Ein Bauherr hat noch vor dem 31. Dezember 2005 sein Grundstück gekauft und einen Bauantrag gestellt, beginnt jetzt aber erst mit dem Bau.
  • Ein Immobilienkäufer unterzeichnete den Kaufvertrag für seine Neubauwohnung im Jahr 2005, zieht jedoch jetzt erst ein.

). Dies jedoch nur, wenn die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (Ledige: 70.000 Euro/Verheiratete: 140.000 Euro + 30.000 Euro je Kind).

Unser Tipp: Förderung der KfW nutzen


Auch nach Abschaffung der Eigenheimzulage müssen Bauherren und Immobilienkäufer nicht gänzlich auf staatliche Fördermittel verzichten. So unterstützt beispielsweise die KfW Förderbank den Erwerb von Immobilieneigentum sowie ökologisches Bauen.