Die Finanzierung speziell für Kapitalanleger
- Ideal für Immobilien als Wertanlage
- Nutzung von Steuervorteilen
- Chancen aus Vermögensbildung
- Konstante monatliche Raten
Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz
Festdarlehen
Das Festdarlehen ist eine ideale Möglichkeit für Kapitalanleger, die steuerlichen Vorteile der Immobilienanlage optimal auszuschöpfen.
So funktioniert´s
Auch beim Festdarlehen setzt sich die monatliche Zahlung aus einem Zins- und Tilgungssatz zusammen. Die Tilgungsleistung fließt nicht direkt an die Bank zurück, sondern wird in festverzinsliche Wertpapiere, Aktienfonds oder Aktien investiert. Zur Finanzierung der Immobilie dient ein Zinszahlungsdarlehen, auf das Sie nur Zinsen bezahlen und dessen Restschuld während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Ausschüttung der Geldanlage wird dann zur Rückzahlung des Darlehens verwendet - und kann bei langfristig positiver Wertentwicklung der Anlage einen entsprechenden Vermögensüberschuss darstellen.
Für wen ist es sinnvoll?
Das Festdarlehen empfiehlt sich besonders für Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen. Diese Kapitalanleger können die Zinsen aus der Immobilienfinanzierung steuerlich absetzen und über das Festdarlehen daher in erheblichem Umfang von Steuervorteilen profitieren.
Optionen (evtl. gegen Aufpreis)
- Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis zu 15 Monate (evtl. gegen Aufpreis)
- Vorfälligkeitsschutz: bei berufsbedingtem Umzug in Härtefällen
- Vorzeitige Darlehensablösung: gegen Zinsaufschlag möglich
Hinweis zur steuerlichen Behandlung
Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig. Wird die Kapitalleistung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt, sind sämtliche Erträge (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Erfolgt die Zahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahre, so sind nur 50 % der Erträge steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.





