Festdarlehen

Festdarlehen

Die Finanzierung speziell für Kapitalanleger

  • Ideal für Immobilien als Wertanlage
  • Nutzung von Steuervorteilen
  • Chancen aus Vermögensbildung
  • Konstante monatliche Raten

Das Festdarlehen ist eine ideale Möglichkeit für Kapitalanleger, die steuerlichen Vorteile der Immobilienanlage optimal auszuschöpfen.

So funktioniert´s


Auch beim Festdarlehen setzt sich die monatliche Zahlung aus einem Zins- und Tilgungssatz zusammen. Die Tilgungsleistung fließt nicht direkt an die Bank zurück, sondern wird in festverzinsliche Wertpapiere, Aktienfonds oder Aktien investiert. Zur Finanzierung der Immobilie dient ein tilgungsfreies Darlehen, auf das Sie nur Zinsen bezahlen und dessen Restschuld während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Ausschüttung der Geldanlage wird dann zur Rückzahlung des Darlehens verwendet - und kann bei langfristig positiver Wertentwicklung der Anlage einen entsprechenden Vermögensüberschuss darstellen.

Für wen ist es sinnvoll?


Das Festdarlehen empfiehlt sich besonders für Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen. Diese Kapitalanleger können die Zinsen aus der Immobilienfinanzierung steuerlich absetzen und über das Festdarlehen daher in erheblichem Umfang von Steuervorteilen profitieren.

Konditionen

 (Stand 12.03.2010)
Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Zinssätze auf bestimmten
Annahmen

Unsere Top-Konditionen unterstellen einen Darlehensbetrag von 200.000 Euro. Sie gelten für den Erwerb von Immobilien ohne erhöhten Modernisierungsaufwand bei erstrangiger Absicherung des Darlehens über eine Grundschuld und Auszahlung des Darlehensbetrages in einer Summe. Sondertilgungsmöglichkeiten sind nicht enthalten. Wie bei der Vergabe von Immobilienkrediten üblich, werden außerdem eine einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers, ein gesichertes Angestelltenverhältnis sowie eine entsprechende Werthaltigkeit der Immobilie vorausgesetzt. Die Top-Konditionen setzen zudem die Abtretung eines akzeptierten Sparplans (z.B. britische Lebens- / Rentenversicherung, Fondspolice, Fondssparplan oder Bausparvertrag) an den Darlehensgeber voraus, damit das Darlehen selbst tilgungsfrei gestellt werden kann. Unsere Finanzierungspartner haben individuelle Anforderungen an die monatliche Sparrate, die Renditeannahme bei Hochrechnung der Ablaufleistung und der erwarteten Ablaufleistung der Verträge.

Bitte beachten Sie, dass die Kondition regional sowohl von der Postleitzahl des Finanzierungsobjektes und/oder des Wohnortes des Antragstellers abhängig ist.

Sofern Ihre Eckdaten von diesen Annahmen abweichen, kann es eventuell zu geringen Aufschlägen kommen. Ein individuelles Angebot erhalten Sie von Ihrem persönlichen Interhyp Berater nach Eingang Ihrer Finanzierungsanfrage.

Die monatliche Belastung unterstellt eine Tilgung von 0% und beinhaltet folglich nur die Aufwendungen für die Zinszahlung. Anstatt der Tilgung muss zusätzlich noch die Sparrate für den abzutretenden Sparplan (i.d.R. mind. 1% p.a.) berücksichtigt werden."

 basieren und dass Ihr individueller Zinssatz gegebenenfalls von diesen Sätzen abweichen kann.

Beleihungshöhe: 

Zinsbindung Nominal Effektiv
5 Jahre 2,66 % 2,69 %
8 Jahre 3,34 % 3,39 %
10 Jahre 3,56 % 3,62 %
12 Jahre 3,86 % 3,93 %
15 Jahre 3,95 % 4,02 %
20 Jahre 4,02 % 4,08 %

Optionen (evtl. gegen Aufpreis)

  • Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis zu 15 Monate (evtl. gegen Aufpreis)
  • Vorfälligkeitsschutz: bei berufsbedingtem Umzug in Härtefällen
  • Vorzeitige Darlehensablösung: gegen Zinsaufschlag möglich

 

Hinweis zur steuerlichen Behandlung
Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig. Wird die Kapitalleistung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt, sind sämtliche Erträge (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Erfolgt die Zahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahre, so sind nur 50 % der Erträge steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.