Energieausweis

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Energieausweis

Der neue Energieausweis (oder auch Energiepass) wurde mit der Energieeinsparverordnung (in der aktuellen Fassung EnEV 2009) eingeführt und ist damit Teil der Umsetzung von Europäischem Recht, genauer gesagt der EU-Gebäuderichtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“.

Wozu dient der Energieausweis?


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Energieausweis


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Informationen zum Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft, wie hoch die zukünftigen Energiekosten bei der Immobilie sein werden. Zudem erhalten die Besitzer eine kurzgefasste Empfehlung zur energiesparenden Modernisierung bzw. Sanierung Ihrer Immobilien. In erster Linie soll jedoch Käufern und Mietern die Möglichkeit gegeben werden, Immobilien hinsichtlich des Energieverbrauchs besser zu vergleichen.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.

Wann wird der Energieausweis Pflicht?


Der Energieausweis wurde in allen EU-Ländern schrittweise ab dem 01. Juli 2008 eingeführt. Doch wann genau benötigen Sie den Energieausweis? Kurz und knapp: Jeder Bauherr sowie jeder Eigentümer, der sein Gebäude ändern oder erweitern, neu vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, muss den Energieausweis ab den folgenden Stichtagen vorlegen können:

  • für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965 Ausweispflicht ab 01.07.2008
  • für alle weiteren Wohngebäude Ausweispflicht ab 01.01.2009
  • für alle Nicht-Wohngebäude Ausweispflicht ab 01.07.2009

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