Informationen rund um den Kauf einer Immobilie
- Wie viel ist eine Immobilie wirklich wert?
- Günstige Objekte aus Zwangsversteigerungen
- Rechtliche Tipps rund um den Kauf
Tipps beim Kauf
Immobilien richtig bewerten
Wer stellt sich diese Frage beim Kauf einer Immobilie nicht? Da ein Käufer an seinem Haus oder seiner eigenen Wohnung so lange wie möglich Freude haben will, ist der Preis natürlich ganz entscheidend. Wenn sich nach einem Jahr herausstellt, dass er einen Kaufpreis gezahlt hat, der weit über dem tatsächlichen Wert liegt, wird das die Freude an seinem Objekt nachhaltig trüben. Oder er kann bei einem eventuellen Verkauf nicht den Preis erzielen, den er selbst gezahlt hat und muss erhebliche Verluste hinnehmen.
Wertermittlung online
Ein Allheilmittel gegen betrügerische Vorbesitzer, Makler und Bauträger gibt es natürlich nicht. Aber dennoch stehen einem Käufer Hilfen zur Wertermittlung seiner Immobilie zur Verfügung. Auf der Grundlage entscheidender Angaben, wie beispielsweise Größe, Zustand, Bauweise, Ausstattung, Infrastruktur etc., kann er einen fairen Wert errechnen lassen. Durch ein einfaches, unabhängiges und preisgünstiges Verfahren bekommt er innerhalb weniger Minuten einen Richtwert für einen angemessenen Preis seiner Immobilie genannt.
Wenn auch Sie an dieser Möglichkeit der Wertermittlung interessiert sind, erstellt Ihnen unser Partner www.immobilienwert24.de gerne eine preisgünstige Immobilienbewertung:
Immobilienbewertung
Wertermittlung durch Sachverständige
Ein Sachverständiger ist durch seine besondere Ausbildung in der Lage, den Wert einer Immobilie anhand diverser Faktoren festzustellen. Seine Sachkunde, verbunden mit meist jahrelanger Berufserfahrung ermöglicht Ihm damit, den Wert eines Objektes sehr genau einzuschätzen. Gegenüber der Online-Wertermittlung sind die Kosten entsprechend höher, das Ergebnis der Bewertung dafür aber auch aussagekräftiger. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger ist z.B. bei evtl. auftretenden Rechtstreitigkeiten auch in der Lage, ein verwertbares Gutachten zu erstellen. Zu beachten ist zudem, dass der Begriff des Sachverständigen rechtlich nicht geschützt ist und Sie sich daher bei der Wahl eines Sachverständigen die Ausbildung nachweisen lassen sollten.





