Wichtige Ratschläge rund um das Mietverhältnis
- Wichtige Inhalte des Mietvertrags
- Wann darf die Miete erhöht werden?
- Rechte und Ansprüche der Mieter
Tipps für die Vermietung
Gewährleistung
Für Mängel an der Immobilie ist der Vermieter zuständig. Dafür muss der Mieter jedoch den Vermieter auf den Schaden hinweisen. Reagiert der Vermieter daraufhin nicht, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Mängel auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen (lassen).
Rechte und Ansprüche
Wichtigstes Recht des Mieters ist allerdings die Mietminderung. Diese kann beim Vorhandensein eines Mangels begehrt werden - unabhängig davon, ob der Vermieter diesen Mangel zu vertreten hat.
Kein Recht auf Minderung hat der Mieter, wenn er den Vertrag in Kenntnis des Mangels abgeschlossen hat oder wenn er seine Miete trotz des Mängels sechs Monate vorbehaltlos überwiesen hat. Gleiches gilt, wenn er den Mangel selbst zu vertreten hat.
Der Mieter hat einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Mangel bereits bei Vertragsabschluss vorhanden war, der Vermieter den Mangel selbst zu vertreten hat oder er mit der Beseitigung in Verzug gerät. Auch der Mieter kann schadensersatzpflichtig werden, allerdings muss er niemals für die Abnutzung aufkommen, die mit dem Wohnen einhergeht.





