Miethöhe

Wichtige Ratschläge rund um das Mietverhältnis

  • Wichtige Inhalte des Mietvertrags
  • Wann darf die Miete erhöht werden?
  • Rechte und Ansprüche der Mieter

Tipps für die Vermietung

Miethöhe

Die Miethöhe ist im Mietvertrag vereinbart und kann (außer bei preisgebundenen Wohnungen) frei vereinbart werden. Eine spätere Mieterhöhung ist an die strengen Regelungen des MHG (Gesetz zur Regelung der Miethöhe) gebunden. Der Vermieter darf nicht einfach die Miete erhöhen. Er muss sein Vorhaben dem Mieter schriftlich mitteilen und begründen. Dann ist er auf die Zustimmung des Mieters angewiesen, wobei der Mieter eine zweimonatige Frist zum Überlegen hat. Stimmt er zu, wird die erhöhte Miete ab dem dritten Monat nach Zugang des schriftlichen Mieterhöhungsverlangens fällig.

Nicht-/Einigung


Stimmt der Mieter nicht zu, hat er ein Kündigungsrecht bis Ende des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung. Der Vermieter kann zudem bei Nicht- oder nur teilweiser Zustimmung innerhalb von zwei Monaten auf Zustimmung klagen. Bei der Erhöhung wegen Anpassung an den qualifizierten Mietspiegel muss der Vermieter darlegen können, dass eine Anpassung an den Mietspiegel notwendig ist.

Dies kann er auf dreierlei Arten tun: er kann die Wohnung in die entsprechende Kategorie des qualifizierten Mietspiegels einordnen, ein Sachverständigengutachten einholen oder die Miethöhe von drei vergleichbaren Wohnungen benennen.

Mieterhöhung wegen Modernisierung


Wird die Miete wegen Modernisierung erhöht, kann der Vermieter die aufgewendeten Mittel durch einen Aufschlag von 11% auf die Jahresmiete umlegen. Eine Modernisierung wiederum liegt vor, wenn die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert, Energieeinsparungsmaßnahmen getroffen werden oder der Gebrauchswert des Objekts nachhaltig erhöht wird. Plant der Vermieter eine Sanierung, muss er dies seinem Mieter schriftlich und spätestens zwei Monate vor Beginn der Modernisierungsarbeiten mitteilen.

Bei jeder Mieterhöhung ist allerdings die Kappungsgrenze zu beachten. Diese wurde mit der Reform des Mietrechts auf 20% gesenkt. Dies bedeutet, dass die Miete in drei Jahren maximal 20% steigen darf.

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