Mietkaution

Wichtige Ratschläge rund um das Mietverhältnis

  • Wichtige Inhalte des Mietvertrags
  • Wann darf die Miete erhöht werden?
  • Rechte und Ansprüche der Mieter

Tipps für die Vermietung

Mietkaution

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Der Vermieter kann vom Mieter eine Mietkaution in Höhe von maximal drei Monatsmieten verlangen. Voraussetzung: Die Kaution ist Bestandteil des Mietvertrags.

Die Mietkaution ist gesetzlich im BGB geregelt. Das Geld geht jedoch während der Mietzeit nicht in den Besitz des Vermieters über, sondern wird von diesem lediglich treuhänderisch verwaltet. Endet das Mietverhältnis, bekommt der Mieter seine Kaution zurück. Einbehalten werden darf die Kaution, wenn der Mieter seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Dazu zählen beispielsweise ausstehende Mietzahlungsansprüche, Schadenersatzansprüche wegen Beschädigungen oder auch unterlassene Schönheitsreparaturen. Die Mietkaution hat somit zwei wichtige Schutzfunktionen für den Vermieter: Sie sichert ihn - in der vereinbarten Höhe - nicht nur gegen eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Mieters, sondern auch gegen dessen Zahlungsunwilligkeit.

Arten der Mietkaution


Es gibt verschiedene Formen neben der gesetzlich vorgesehenen Barkaution; z.B. ein verpfändetes Sparbuch oder ein Sparbuch auf Namen des Vermieters mit Sperrvermerk zu Gunsten des Mieters. Wichtig ist allerdings, dass der Kautionsbetrag angelegt, d.h. verzinsen wird. Eine weitere Form ist die Bankbürgschaft. Hier stellt der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft seiner Bank in Höhe der Kautionssumme. Fällig ist die Kaution mit Beginn des Mietverhältnisses, nicht schon mit Abschluss des Mietvertrages.

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