Schönheitsreparatur

Wichtige Ratschläge rund um das Mietverhältnis

  • Wichtige Inhalte des Mietvertrags
  • Wann darf die Miete erhöht werden?
  • Rechte und Ansprüche der Mieter

Tipps für die Vermietung

Schönheitsreparatur

In der aktuellen Mietrechtsprechung sind Schönheitsreparaturen nicht gesetzlich definiert - entsprechend oft kommt es zu Missverständnissen. Zu den Schönheitsreparaturen zählen das Tapezieren oder Streichen der Wände sowie das Streichen von Fenstern und Türen. In der Regel werden diese Aufgaben im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt.

Zu beachten ist jedoch, dass der Mieter durch entsprechende Klauseln nicht übermäßig belastet wird. Zulässig und wirksam sind folglich nur Instandsetzungsregelungen, die der üblichen Abnutzung der Räume entsprechen.

In der Regel wird der Mieter im Mietvertrag verpflichtet, regelmäßig Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dazu werden üblicherweise Fristen vereinbart, deren Einhaltung der Vermieter überwachen sollte.

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