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Flexibilität ist Trumpf ? auch bei der Baufinanzierung

Starre Standardlösungen gehören der Vergangenheit an

Publiziert am 12.03.2008
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(München, 13. März 2008) „Nichts ist so beständig wie der Wandel“ – dieser Ausspruch hat auch für den privaten Baufinanzierungsmarkt volle Gültigkeit, schließlich hat sich der Wettbewerb in diesem Bereich in den vergangenen Jahren deutlich intensiviert. „Davon profitieren Darlehensnehmer in Deutschland in Form höherer Flexibilität und günstigeren Konditionen“, erklärt Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG. Wie diese Flexibilisierung im Einzelnen aussieht, sei im Folgenden dargestellt.
Flexible Rückzahlungsbedingungen
Die Zeiten starrer Darlehensregeln sind vorbei, Immobilienkäufer und Bauherren benötigen Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Finanzierung. Darauf haben Banken mit Erweiterungen ihrer Produktpalette reagiert: Kostenlose Sondertilgungsoptionen von 5 Prozent jährlich sind mittlerweile gängig, einige Finanzinstitute bieten sogar bis zu 10 Prozent an. Ebenfalls hilfreich ist die Möglichkeit eines kostenlosen ein- oder zweimaligen Tilgungswechsel während der Darlehenslaufzeit, wenn sich die Einkünfte des Kreditnehmers dauerhaft verändert haben. Günstige Flexibilität gibt es zudem, wenn man das Darlehen ungeplant vorzeitig zurückführen muss, weil zum Beispiel ein berufsbedingter Umzug ansteht: Der „Vorfälligkeitsschutz“ ermöglicht bei Eintritt klar definierter Fälle den jederzeitigen Kreditausstieg oder die gebührenfreie Übertragung auf eine andere Immobilie („Pfandtausch“) oder ein Schuldnerwechsel – für einmalig nur 500 Euro.
Vereinfachung für Selbständige
Auch für Selbstständige hat sich der intensive Wettbewerb positiv ausgewirkt: So gibt es inzwischen etliche Banken, die diese Gruppe ohne Aufschlag finanzieren oder ihnen hohe Sondertilgungsmöglichkeiten kostenlos anbieten – eine wichtige Option bei schwankenden Einkommen. Änderungen gibt es auch bei der geforderten Mindestdauer der Selbständigkeit: Sie muss nicht mehr unbedingt bei den früher üblichen 3 Jahren liegen, zum Teil reicht es auch, lediglich 2 Jahresabschlüsse vorzulegen.
Umdenken bei der Anschlussfinanzierung
Von mehr Freiheit profitieren auch Immobilienbesitzer mit bestehender Finanzierung: „Bei Ablauf der Zinsbindung ist der Anbieterwechsel viel unproblematischer als oftmals angenommen - eine Grundschuldabtretung regeln die Banken meist unter sich, der Darlehensnehmer muss lediglich eine entsprechende Erklärung unterschreiben“, so Haselsteiner und ergänzt: „Auch die Wechselkosten sind gering, einzelne Banken übernehmen diese Gebühren sogar komplett für den Kunden.“ Auch Kreditnehmer, deren Zinsbindung erst im März 2013 abläuft, können vom aktuellen Zinsniveau profitieren: Über so genannte Forward-Darlehen haben Kreditnehmer inzwischen die Möglichkeit, den Zinssatz bis zu 60 Monate im Voraus zu vereinbaren – statt der früher üblichen 42 Monate.

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