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Von der Abschaffung der Eigenheimzulage nicht unter Druck setzen lassen

Von der Abschaffung der Eigenheimzulage nicht unter Druck setzen lassen

Publiziert am 16.11.2005
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Bei konkreten Immobilienvorhaben jedoch noch 2005 handeln

(München, 17. November 2005) Immobilieninteressenten sollten sich von der Abschaffung der Eigenheimzulage nicht unter Druck setzen lassen. "Auch wenn die Zeit knapp ist: Niemand sollte überstürzt und zu teuren Konditionen finanzieren, nur um in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen", warnt Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG. "Wer für die Finanzierung auf die Zulage angewiesen ist, sollte die Finger davon lassen." Anders verhält es sich bei Interessenten, die ohnehin den Erwerb von Wohneigentum planen. Sie sollten ihr Immobilienvorhaben noch in 2005 realisieren. Niedrige Bauzinsen, günstige Immobilienpreise sowie die noch vorhandene Eigenheimzulage schaffen ein ausgezeichnetes Investitionsumfeld.

"Wer eine konkrete Immobilie in Aussicht hat, sollte handeln und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Eine vierköpfige Familie erhält bis zu 22.800 Euro", erläutert Haselsteiner. Die Hypothekenzinsen für Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung liegen trotz des jüngsten Zinsanstiegs rund 3 Prozent unter dem langfristigen Durchschnitt. Zehnjähriges Baugeld kostet aktuell 3,70%. Mit einer Rate von 750 Euro kann ein Darlehen über 160.000 Euro aufgenommen und mit 2 Prozent getilgt werden.

Immobilieninteressenten sollten trotz Zeitnot ein Darlehen suchen, das zur ihrer Finanzsituation und zum Sicherheitsbedürfnis passt. Haselsteiner: "Konditionsvergleiche sind unerlässlich, sonst erübrigen sich die positiven Effekte durch die Eigenheimzulage." Allein ein Zinsunterschied von 0,5% verteuert ein 160.000-Euro-Darlehen über die gesamte Laufzeit um mehr als 20.000 Euro. Unabhängige Anbieter vergleichen die Konditionen einer Vielzahl von Kreditinstituten und ermöglichen Zinsersparnisse in dieser Größenordnung. Anspruch auf Eigenheimzulage haben verheiratete Paare, deren Jahresbruttoeinkünfte 140.000 Euro nicht überschreiten. Bei Ledigen liegt die Grenze bei 70.000 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro. Die Zulage wird pro Person und Objekt nur einmal gewährt. Sie beträgt bis zu 1.250 Euro jährlich und fließt acht Jahre lang. Leben Kinder in der Immobilie, gibt es pro Kind 800 Euro zusätzlich. Wer eine Bestandsimmobilie kaufen möchte und die Förderung erhalten will, muss den notariellen Kaufvertrag noch in diesem Jahr unterschreiben. Häuslebauer müssen den Bauantrag noch in diesem Jahr einreichen. Der Antrag auf die Eigenheimzulage selbst wird laut Ministerium erst im Jahr des Einzugs gestellt.

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