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So viel können Sie mit Fördermitteln sparen

Fördermittel für Bauherren und Baufrauen gibt es in Form von direkten Zuschüssen, verbilligten Krediten und Steuervorteilen. Gefördert wird hauptsächlich der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, die Errichtung von besonders nachhaltigen Neubauten und die energetische Altbausanierung. Während Zuschüsse in der Regel direkt beim Träger beantragt werden, erfolgt bei Förderkrediten die Antragstellung meist über Partnerbanken. Dies ist auch im Rahmen einer Finanzierung bei Interhyp möglich.

Annika Wälte
von Annika Wälte  in München, aktualisiert 28.12.2023
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Welche Fördermittel gibt es?

Wer neu baut oder sein Eigenheim saniert, ist meist froh, wenn sich mithilfe von Fördermitteln die Kosten reduzieren lassen. Bei der staatlichen Unterstützung können Bauherren und Baufrauen von unterschiedlichen Varianten profitieren.

Die unterschiedlichen Arten der Förderung

Mit Fördermittel Geld sparen!
Öffentliche Fördermittel sind in unterschiedlichen Varianten zugänglich:
  • Zuschüsse machen entweder einen Festbetrag oder einen prozentualen Anteil der Investitionssumme aus und senken direkt die Kosten.
  • Förderkredite ermöglichen die Finanzierung von Investitionen zu verbilligten Zinsen, häufig in Kombination mit einem teilweisen Erlass der Tilgung.
  • Steuerliche Förderung erfolgt entweder über eine reduzierte Mehrwertsteuer für bestimmte Investitionen oder über die Absetzbarkeit von Kosten, die dann zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt.

Wer bietet Fördermittel an?

Im Bereich Bauen und Sanieren ist die staatliche Förderbank KfW einer der wichtigsten Anbieter von Fördermitteln. Überwiegend handelt es sich dabei um zinsverbilligte Kredite, die teilweise mit einem Tilgungszuschuss kombiniert sind.

Direkte Zuschüsse für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Finanzamt ermöglicht die Förderung im Rahmen der Einkommensteuererklärung, indem Steuerpflichtige die abzugsfähigen Kosten geltend machen. Beim Wohnriester kann alternativ zu den Steuervergünstigungen die Riester-Zulage auf den Vertrag gebucht werden – diese stammt dann jedoch von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Je nach Standort der Immobilie können regionale Fördermittel hinzukommen, die von den Bundesländern oder den Kommunen finanziert werden. Hier kann es sich sowohl um direkte Zuschüsse als auch um Förderkredite von den landeseigenen Förderbanken handeln.

Wofür gelten die Fördermittel?

Fördermittel sind in aller Regel an einen bestimmten Einsatzzweck und die Erfüllung der in den Förderbedingungen aufgeführten Voraussetzungen gebunden.

Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

Zu den verbreitetsten Fördermitteln für den Eigenheimerwerb zählen Wohnriester-Bausparverträge, bei denen sowohl die Bildung von Eigenkapital als auch die Tilgung des Baudarlehens mit Riester-Zulage bzw. Steuervorteilen bezuschusst wird.

Weitere Förderprogramme richten sich an Erwerber von Eigenheimen, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Angeboten wird die Förderung hauptsächlich von den Förderbanken der Bundesländer in Form zinsverbilligter Darlehen.

Nachhaltiger Neubau

Fußbodenheizung
Fördermittel gibt es auch, wenn Bauherren und Baufrauen beim Errichten eines Wohnhauses auf besonders hohe Energieeffizienz und den Einsatz nachhaltiger Baustoffe setzen. Fördergeber ist in diesem Fall die KfW mit ihrem Kreditprogramm „Klimafreundlicher Neubau“.

Altbausanierung

Für die Sanierung kommen verschiedene Förderprogramme in Frage:

  • Die KfW bietet das Kreditprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus sowie Zuschüsse und subventionierte Kredite für Barrierereduzierung an.
  • BAFA-Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung und Energieberatung.
  • Alternativ zur BAFA-bzw. KfW-Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer im Eigenheim gemäß § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen Teil der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen.

Erneuerbare Energien

Die Förderung für Photovoltaikanlagen erfolgt über das Finanzamt durch die Befreiung von der Umsatzsteuer bei der Installation von Anlagen und Batteriespeichern sowie durch die feste Einspeisevergütung.

Wer in Bestandsgebäuden eine Heizung installiert, die vorwiegend erneuerbare Energien nutzt – etwa eine Wärmepumpe –, erhält dafür einen BAFA-Zuschuss.

Rechenbeispiele

Die nachfolgenden Rechenbeispiele zeigen in vereinfachter Form, wie Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauende mit Förderungen Geld sparen können.

Klimafreundlicher Neubau mit KfW-Förderkredit: 30.000 Euro Zinsersparnis

Ein Bauherr oder eine Baufrau errichtet ein energieeffizientes und nachhaltiges Einfamilienhaus mit dem Nachhaltigkeitszertifikat „QNG Premium“. Hierfür kann er oder sie einen KfW-Förderkredit über 150.000 Euro zum Effektivzins von 0,12 % bei 10 Jahren Laufzeit aufnehmen. Im Vergleich zu einem marktüblich mit effektiv 3,9 % verzinsten Darlehen sparen sie Zinskosten in Höhe von rund 30.000 Euro.

Altbausanierung: Über 72.000 Euro an Zins und Tilgung eingespart.

Die Eigentümerin eines älteren Eigenheims lässt ihr Gebäude umfassend sanieren und stellt ihre Heizung auf erneuerbare Energie um. Damit erreicht sie den KfW-Standard „Effizienzhaus 55 mit EE-Klasse“. Die Gesamtkosten von 150.000 Euro plus 5.000 Euro für die Baubegleitung durch einen Energieexperten finanziert sie über ein KfW-Darlehen mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Laut KfW-Rechner beträgt ihr Sparpotenzial gegenüber einer marktüblichen Bankfinanzierung 72.490 Euro.

Wärmepumpe: 18.000 Euro mit BAFA-Zuschuss gespart

Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen?
Die Eigentümer eines Einfamilienhauses ersetzen ihre in die Jahre gekommene Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Zu den 25 % BAFA-Grundförderung kommen weitere 5 % Förderbonus für das umweltfreundliche Kältemittel plus 10 % Bonus für die Stilllegung der fossilen Ölheizung. Durch den Zuschuss von insgesamt 40 % reduzieren sich die Investitionskosten von 45.000 Euro auf 27.000 Euro.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Auf welchem Weg einzelne Fördermittel zu beantragen sind, ist in den Förderbedingungen festgelegt. Zu unterscheiden ist dabei die direkte Antragstellung beim jeweiligen Träger und der indirekte Antrag über eine Partnerbank.

Direkter Antrag für Zuschüsse

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Wer direkte Zuschüsse erhalten will, reicht den Antrag mitsamt den dazugehörigen Unterlagen beim Träger des Förderprogramms ein. Zuständig sind:
  • das BAFA für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung und den Umstieg auf Heizungen mit erneuerbarer Energie,
  • die jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen für kommunale Zuschüsse sowie
  • das KfW-Zuschussportal für Anträge auf Direktzuschüsse für Barrierereduzierung.

Förderkredit-Beantragung über Partnerbanken und Interhyp

Bei Förderkrediten der KfW und der regionalen Förderbanken müssen die Anträge über eine Partnerbank eingereicht werden. Da die allermeisten Banken in Deutschland die Darlehen der Förderbanken vermitteln, ist dies für Kreditsuchende jedoch unproblematisch.

Auch im Zuge einer Finanzierung bei Interhyp ist die Beantragung von Förderkrediten bei der KfW oder den regionalen Förderbanken möglich. Die Finanzierungsexpertinnen und -experten von Interhyp empfehlen, schon bei den ersten Überlegungen zur Sanierungs- oder Baufinanzierung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Dort können die Interhyp-Experten den Kreditsuchenden aufzeigen, welche Fördermittel sie bei ihrem Vorhaben in Anspruch nehmen können und wie hoch das damit verbundene Sparpotenzial ist.

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