veröffentlicht am 2. Mai 2023
Welche Förderungen gibt es grundsätzlich?
- KfW: 124 Wohneigentumsprogramm, 261 Energieeffizienzförderung Wohngebäude, 297/298 Klimafreundlicher Neubau, 159 Altersgerecht Umbauen; ab voraussichtlich Juni folgt ein weiteres Programm 300 für Familien
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- regionale Förderungen
- Wohnriester
Programme der KfW im Detail
KfW 124 Wohneigentumsprogramm
Beim Programm 124 können Sie zudem eine tilgungsfreie Zeit zwischen 1 und 5 Jahren wählen. Mit geringerem Einkommen haben Sie bei der KfW darüber hinaus häufig die Möglichkeit auf günstigere Konditionen zurück zu greifen. Falls Sie ein hohes Einkommen mitbringen, lohnt es sich teilweise mit dem KfW-Programm nicht mehr. Der Kontakt erfolgt nicht direkt mit der KfW. Das Geld wird von der hauptfinanzierenden Bank an Sie ausgezahlt und diese refinanziert sich von der KfW. Die Kaufnebenkosten können nicht mit Wohneigentumsprogramm finanziert werden.
KfW 261 Energieeffizienzförderung für Wohngebäude
Bei diesem Programm wird eine umfangreiche Modernisierung einer bestehenden Immobilie gefördert, bei der sich der Energiestandard verbessert. Auch hier gibt es eine maximale Zinsbindung von 10 Jahren. Die Darlehenssumme beträgt zwischen 120.000 und 150.000 Euro.
Es lohnt sich auch hier Energieexperten direkt mit in die Finanzierung einzubinden. Für die Kosten eines Expertenbüros für Energieeffizienz sind noch einmal bis zu 10.000 Euro extra drin, und damit ist eine Gesamtsumme von bis zu 160.000 Euro möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Tilgungszuschuss in der Höhe von 5 % bis 45 % von der KfW zu erhalten.
Wie auch beim Wohneigentumsprogramm können Sie eine tilgungsfreie Zeit von 1 bis 5 Jahren wählen. Der Zins ist hierbei deutlich günstiger als auf dem Markt üblich. Wichtig ist, dass die Standards und Vorgaben der KfW eingehalten werden, um diese Zinsvergünstigung zu bekommen. Die Einbindung eines Expertenbüros für Energieeffizienz ist dabei verpflichtend. In Anbetracht der aktuellen Situation, hinsichtlich Fachkräftemangels etc., ist es wichtig, hier einen zeitlichen Puffer einzuplanen. Die Abruffrist beträgt standardmäßig 12 Monate. Diese kann aber auch auf maximal 36 Monate verlängert werden.
KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau
Es gibt kaum Unterschiede zwischen KfW 297 (bei überwiegender Selbstnutzung) und KfW 298 (bei überwiegender Vermietung), denn auch hier gilt:
- 1 bis 5 Jahre Tilgungsfreiheit
- Zins deutlich günstiger als marktüblich
- Zeitplan und Prozess wichtig
KfW 159 Altersgerecht Umbauen
Hier geht es um Barrierereduzierung, Einzelmaßnahmen und Einbruchschutz. Die Zinsbindung liegt bei höchstens 10 Jahren und die Darlehenssumme beträgt maximal 50.000 Euro. Auch hier gilt: 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei. Der Zins ist in der Regel günstiger als Sie es vom Markt üblicherweise erwarten.
Sie möchten mehr über das Thema altersgerechte Modernisierung erfahren?
Weitere Fördermöglichkeiten: BAFA, regionale Fördermittel und Wohnriester
BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) über BAFA
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz gefördert. Dementsprechend ist auch hier der Einbezug eines Expertenbüros für Energieeffizienz für die Fachplanung und Baubegleitung verpflichtend.
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
- Heizungsoptimierung
- Anlagentechnik
- Heizungstechnik
- weitere Beispiele finden Sie in der Förderübersicht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Regionale Förderungen
Unverbindlich anfragen und beraten lassen
Wohnriester
Wohnriester nutzen Sie für eigengenutzte Immobilien. Aktuell ist die direkte Förderung ausschließlich über das Bausparen möglich. Die Einbringung von Eigenkapital aus bestehenden Riesterverträgen ist förderunschädlich möglich, muss jedoch beantragt werden. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass es längere Bearbeitungszeiten geben kann. Zudem muss ein fiktives Wohnförderkonto im Alter versteuert werden.
Wie ist der Zeitplan bei Fördermittel?
Je nachdem, um welche Förderung es sich handelt, ist der Zeitplan ein anderer. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Schritte bei der Beantragung einer Förderung, die im Webinar-Video auch nochmal jeweils genauer erklärt werden:
KfW 261 | KfW 297/298 | KfW 159 | BAFA-Förderung |
1. Angebotserstellung Qualifizierte Beratung | 1. Angebotserstellung Qualifizierte Beratung | 1. Maßnahmen planen + Liefer- & Leistungsvertrag | 1. Maßnahmen planen, noch nicht unterschreiben |
2. spätester Zeitpunkt zur Einbindung von Energieeffizienz- + ggf. Akustikberatung | 2. 2pätester Zeitpunkt zur Einbindung von Energieeffizienz- / Nachhaltigkeitsberatung /QNG-Zertifizierungsstelle | 2. Angebotserstellung | 2. Einbindung eines Expertenbüros für Energieeffizienz und Angebotseinholung |
3. Annahme & Einreichung | 3. Annahme & Einreichung | 3. Annahme & Einreichung | 3. Check: Antragsstellung oder steuerliche Vorteile |
4. Genehmigung | 4. Genehmigung | 4. Genehmigung | 4. Genehmigung gih.de/foerdermonitor |
5. beidseitige Annahme des Darlehensvertrages | 5. beidseitige Annahme des Darlehensvertrages | 5. beidseitige Annahme des Darlehensvertrages | 5. Liefer- & Leistungsvertrag |
6. Durchführungsbestätigung der Energieexpertin oder des -experten | 6. Durchführungsbestätigung der Energieexpertin oder des -experten | 6. Beginn der Baumaßnahmen | 6. Beginn der Baumaßnahmen |
7. Auszahlung des Tilgungszuschusses | 7. Verwendungsnachweis einreichen & Auszahlung des Zuschusses |
Fördermittel innerhalb einer Finanzierung
Das Wichtigste zusammengefasst
- Profitieren Sie von staatlichen Förderungen, um Ihren Wohntraum zu realisieren
- Frühzeitig informieren und Zeitplan berücksichtigen
- Für konkrete Berechnung laden wir Sie gerne zu einem Gespräch mit uns ein
- über 20 Jahre Erfahrung in der Baufinanzierung mit Fördermitteln
- unverbindliche Beratung ohne Extrakosten zu aktuellen KfW-Programmen
- Wir kombinieren clever: Finanzierung, Förderkredite und Zuschüsse