Zuschüsse und Förderungen für einen altersgerechten Umbau
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Zuschüsse und Förderungen für einen altersgerechten Umbau

Um möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu können, wird irgendwann das Thema altersgerechter Umbau relevant. Deshalb ist eine barrierearme Wohnung eine Investition in den Komfort – und in die Zukunft. Denn barrierearme Immobilien erhalten eine immer größere Bedeutung. Eine Untersuchung des Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag der KfW ergab, dass im Jahr 2025 ein Bedarf von 3,2 Millionen barrierereduzierten Wohnungen erwartet wird, für 2030 liegt der Bedarf bei 3,5 Millionen und für 2035 bei 3,7 Millionen barrierereduzierten Wohnungen. Die Expertinnen und Experten rechnen 2030 mit einer Versorgungslücke von über 2 Millionen Wohnungen. Zeit also, sich um einen Umbau zu kümmern. Wir stellen die Details vor und zeigen, welche Fördermittel es gibt.

Liza-Chiara Sennholz
von Liza-Chiara Sennholz  in München, aktualisiert 14.02.2023
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Was bedeutet altersgerechter Umbau und was wird gefördert?

Beim altersgerechten Umbau geht es nicht zwangsläufig um den Umbau der Wohnung in eine komplett barrierefreie und damit behindertengerechte Wohnung. Vielmehr geht es um den Abbau und die Reduzierung von Barrieren, wodurch der Wohnkomfort erhöht und die Selbständigkeit auch älterer Bewohnerinnen und Bewohner erhalten bleibt. Darüber hinaus kann ein verbesserter Einbruchschutz Teil eines altersgerechten Umbaus sein.

Soll das ganze Haus oder die ganze Wohnung altersgerecht sein, müssen gemäß der bundesweit gültigen KfW-Vorgaben Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert und bestimmte Bedienelemente vorhanden sein. Einzelne Bundesländer haben zusätzliche Programme aufgesetzt. Dabei wenden sie sich teils an Eigenheimbesitzerinnen und –besitzer und an Vermieterinnen und Vermieter, aber auch an Eigentümergemeinschaften.

DIN 18040-2

Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen, Teil 2: Wohnungen). Mit dieser Norm sollen Menschen mit Behinderungen ihre Wohnung ohne besondere Erschwernis und möglichst ohne fremde Hilfe nutzen können. Die Anwendung von DIN-Normen ist freiwillig, gilt aber bei Förderungen oft als Richtschnur für die Standards, die geförderte Maßnahmen erfüllen sollten.
Baden-Württemberg: Die "Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit" (Förderkredit) unterstützt beim nachträglichen Abbau von Barrieren, wie der Entfernung von Schwellen, dem Versetzen von Wänden für mehr Bewegungsfreiheit oder dem Badumbau. Die Einzelmaßnahmen müssen der Barrierereduzierung nach DIN 18040-2 entsprechen.
Bayern: Hausgemeinschaften können über ihre Hausverwaltung nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Fördermittel des "WEG-Modernisierungsprogramms" zur Unterstützung, zum Beispiel für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 beantragen. Das Haus muss bei Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens drei Wohnungen umfassen.
Beraterinnen und Berater helfen Ihnen beim Thema Zuschüsse und Förderungen weiter.
Berlin: Das Programm "IBB Altersgerecht Wohnen" unterstützt Umbaumaßnahmen zum Standard "Altersgerechtes Haus", Maßnahmen zum Einbruchschutz und den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum mit einem zinsgünstigen Darlehen. Mit dem Förderkredit "IBB Wohnraum modernisieren" werden ebenfalls entsprechende Maßnahmen unterstützt.
Brandenburg: Die ILB fördert mit dem Programm "Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung" Maßnahmen für selbst genutztes Wohneigentum mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Bremen: Maßnahmen zum altersgerechten Umbau und Einbruchschutz können mit dem Modernisierungskredit „Rund ums Haus“ gefördert werden.
Hamburg: Die Hansestadt bietet diverse Förderungen an. Die "Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. B)" gilt für Mietshäuser mit mindestens drei Wohnungen, ist aber an Bedingungen wie einer Mietpreis- und Belegungsbindung von 10 Jahren geknüpft. Modernisierungsarbeiten für WEGs werden außerdem über das "WEGfinanz"-Darlehen unterstützt. Das Programm "Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen" bezuschusst Maßnahmen mit bis zu 15.000 Euro. Das "IFB-Modernisierungsdarlehen" unterstützt die allgemeine Modernisierung und Instandsetzung von Wohnimmobilien mit langfristigen Darlehen.
Hessen: Mit dem Förderprogramm "Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum" fördert in Hessen die WIBank Umbaumaßnahmen, die den Wohnkomfort von Menschen mit Behinderungen erhöhen und eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen.
Mecklenburg-Vorpommern: Das Flächenland verfügt über das Landesprogramm "Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen". Gefördert werden Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen in und an Gebäuden und Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum.
Niedersachsen: Mit der "Eigentumsförderung" und dem Förderkredit Modernisierung von Mietwohnraum“ werden Baumaßnahmen unterstützt, mit denen Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (zum Beispiel altersgerechtes beziehungsweise barrierefreies Wohnen). Die "Allgemeine Mietwohnraumförderung" (Förderkredit) unterstützt den Ausbau zur Schaffung von Mietwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen.
Nordrhein-Westfalen: Die "Mietwohnraumförderung-Modernisierung" und das Programm "NRW.BANK.Gebäudesanierung" unterstützen den Abbau von Barrieren und den Einbruchschutz. Die "Eigentumsförderung-Modernisierung" richtet sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.
Rheinland-Pfalz: Mit dem ISB-Darlehen Modernisierung fördert Rheinland-Pfalz Maßnahmen für barrierefreies Wohnen sowie Umbauten, bei denen die Immobilie an die Bedürfnisse von behinderten Menschen oder Personen mit einem Pflegegrad angepasst werden. Um eine Förderung zu erhalten, müssen beim behindertengerechten Umbau die Vorgaben des DIN18040-2 eingehalten werden.
Saarland: Mit dem Förderkredit "Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften" werden förderfähige Kosten für Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen gefördert, die "Modernisierung von Mietwohnraum" richtet sich an Vermieterinnen und Vermieter.
Sachsen-Anhalt: Mit dem Programm "Sachsen-Anhalt MODERN" vergibt das Bundesland Darlehen zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung
Sachsen: Zuschüsse können über das Programm "Wohnraumanpassung" beantragt werden. Gefördert werden unter anderem Treppenlifte innerhalb der Immobilie, wobei Zuschüsse durch die Pflegekasse vorrangig vor den Zuschüssen der Wohnraumanpassung sind.
Schleswig-Holstein: Der "Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer" ist aktuell nicht verfügbar.
Thüringen: Thüringen bietet derzeit keine eigenen Förderungen für den altersgerechten Umbau an.

Förderungen und Zuschüsse beim Bad

Denken Sie auch an Ihr Badezimmer, wenn Sie altersgerecht modernisieren möchten
Sind die Umbaumaßnahmen notwendig, um eine bestehende Pflegesituation zu verbessern, unterstützen die Pflegeversicherungen „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ mit bis zu 4.000 Euro pro Person. Um die Mittel in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad vorliegen und die Pflege zuhause stattfinden. Verfügen mehrere Bewohnerinnen oder Bewohner über einen Pflegegrad, sind höhere Beträge möglich. Wurde der Zuschuss bereits einmal ausgezahlt, kann er ein zweites Mal beantragt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

Auch mit dem zinsgünstigen KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ in Höhe von maximal 50.000 Euro lassen sich Einzelmaßnahmen finanzieren. Um den Kredit beantragen zu können, ist kein Nachweis auf einen Pflegegrad nötig. Das KfW-Programm 455-B , das allgemein eine Barrierereduzierung mit einem Investitionszuschuss unterstützt, ist aktuell nicht verfügbar.

Förderungen und Zuschüsse bei der Küche

Wie der Badumbau fällt auch der Umbau der Küche unter die von den Pflegekassen bezuschussten „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, für die maximal 4.000 Euro pro Person ausbezahlt werden. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und dass die Umbaumaßnahmen notwendig sind, um die bestehende Pflegesituation zu erleichtern. Unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit kann der Umbau mit dem zinsgünstigen KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ in Höhe von maximal 50.000 Euro finanziert werden.

Förderungen und Zuschüsse für einen Treppenlift

Eine Frau nutzt den Treppenlift nach oben

Mit einem Treppenlift können gehbehinderte Menschen ihr Zuhause länger selbstbestimmt bewohnen. Der Einbau eines Lifts gilt als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes und wird im Rahmen der Wohnraumanpassung durch die Pflegeversicherung mit maximal 4.000 Euro bezuschusst (Voraussetzung ist ein Pflegegrad). Leben zwei Pflegebedürftige in einem Haushalt, können zweimal 4.000 Euro beantragt werden. Der Antrag geht zunächst an die Krankenkasse, daraufhin schickt die Pflegeversicherung ein entsprechendes Formular. Mit dem Umbau sollten Sie erst beginnen, nachdem der Antrag bewilligt wurde. Der Einbau kann auch als eine Maßnahme mit dem zinsgünstigen KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ finanziert werden.

Weitere Förderprogramme & Zuschüsse für Modernisierungsarbeiten

Wohn-Riester: Um den altersgerechten Umbau über Wohn-Riester zu finanzieren, sind bestimmte zeitliche und finanzielle Vorgaben einzuhalten. Mindestens die Hälfte der Maßnahmen in der selbst genutzten Immobilie müssen den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen und Wohnen (DIN 18040-2) entsprechen, außerdem ist die Verwendung des Geldes zweckgebunden. Die Finanzierung über Wohn-Riester schließt weitere Förderungen und Zuschüsse aus. Auch Steuerermäßigungen dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Eine Beratung durch Baufinanzierungsexpertinnen und -experten hilft durch den relativ komplizierten Finanzierungsweg.
Leistungen für Wohnraum nach dem Sozialgesetzbuch: Darunter fallen Baumaßnahmen in der vorhandenen Wohnung wie ein Treppenlift, behindertengerechte Badezimmerumbauten, spezielle für die Wohnung angefertigte unterfahrbare Küchenausstattung, Fahrstühle, Haustüröffnungssysteme, elektrische Rolladenheber oder Türverbreiterungen. Die Leistungen vom Sozial- und Grundsicherungsamt sind abhängig vom Einkommen und Vermögen und können auch nur als Darlehn gewährt werden.
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Ist die Behinderung auf einen Arbeits-, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, kommt die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen als Kostenträger in Frage. Unter die Wohnungshilfe fallen unter anderem die Kosten für behinderungsgerechte bauliche Anpassung des Wohnraums. Rehabilitationsberaterinnen und -berater sind in diesem Fall kompetente Ansprechpersonen.

Fördermittel und Zuschüsse beantragen: Vorgehen und Tipps

Informieren Sie sich über entsprechende Zuschussmöglichkeiten für Ihre altersgerechte Modernisierung
Wichtig: Wer Zuschüsse oder Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss mit dem Umbau auf eine Bewilligung des Antrags warten. Nach der Planung der Maßnahmen und um alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können, ist es ratsam, eine Finanzierungsberaterin oder einen -berater hinzuzuziehen. Sie kennen sich nicht nur bei der Suche nach einem Finanzierungspartner bestens aus, sie haben auch den Überblick über Fördermöglichkeiten. Außerdem kümmern sie sich um Angebote verschiedener Banken und erstellen den Kreditantrag für Sie.

Sobald die Zusage für die Förderung vorliegt, können Sie mit den Arbeiten starten. Ein weiterer Vorteil ist, die Beraterinnen und Berater haben im Blick, wenn derzeit ausgesetzte Programme wie der KfW-Zuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder starten.

Fördermittel für altersgerechten Umbau kombinieren: das ist möglich

In vielen Fällen können Mittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen miteinander kombiniert oder kumuliert werden. Die KfW weist darauf hin, dass für unterschiedliche Vorhaben auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig genutzt werden können. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderung. In den Richtlinien und Merkblättern zu den einzelnen Programmen ist aufgeführt, ob und wie Sie Fördermittel kombinieren können oder ob eine Kumulierung ausgeschlossen ist (Kumulierungsverbot).

Kosten für altersgerechten Umbau von der Steuer absetzen

Die Arbeitskosten der Handwerker können als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Deshalb unbedingt Rechnungen des Fachbetriebs aufbewahren! Alternativ dazu können behindertengerechte Umbaumaßnahmen bei der Einkommenssteuererklärung teilweise als „außergewöhnliche Belastungen” geltend gemacht werden. Dafür muss bereits ein Nachweis für eine Schwerbehinderung vorliegen. Sprechen Sie vor Baubeginn mit dem zuständigen Finanzamt und lassen Sie sich die außergewöhnliche Belastung für die Einkommenssteuererklärung anerkennen. Absetzbar sind nur Standardausführungen.

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