veröffentlicht am 11. September 2023
Heute schon an morgen denken
Welche zwei Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung gibt es?
1. Prolongation
= Verlängerung des bestehenden Kredits beim bisherigen Darlehensgeber zu neuen Konditionen
Vorteile hierbei sind die schnellere und einfachere Umsetzung, sowie dass keine Grundbuchkosten anfallen. Allerdings ist zu beachten, dass es sich hier eventuell nicht um das günstigste Angebot handeln kann. Deshalb könnte auch eine Umschuldung eine Möglichkeit für Sie sein.
2. Umschuldung
= Abschluss bei einem neuen Darlehensgeber zu neuen Konditionen
Da Sie hier die Konditionen nach aktueller Markt- und Lebenssituation vergleichen, sparen Sie in der Regel Geld und können sich die besten Konditionen sichern. Allerdings ist dies mit Aufwand und mit Kosten verbunden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Anschlussfinanzierung?
Unser Tipp: Werden Sie frühzeitig aktiv und kümmern Sie sich zeitnah um die günstige Weiterfinanzierung. Bereits drei Jahre vor Ende der Zinsbindung lohnt es sich, die Anschlussfinanzierung zu prüfen. Spätestens drei Monate vor dem Termin sollte eine neue Finanzierung vorliegen, um die Ablösung durch einen neuen Darlehensgeber sicherzustellen.
Wie bestimmt sich der Finanzierungsbedarf?
Der Bedarf der Finanzierung bestimmt sich aus der Summe, die zum Ende der Zinsbindung noch offen ist. Dieser Wert kann jedoch aufgestockt werden, beispielsweise für eine energetische Sanierung, die den Wert erhalten oder steigern sollen. Auch zur freien Kapitalbeschaffung, beispielsweise für ein neues Auto, ist eine Aufstockung möglich.
Was ist zu beachten bei zwei Anschlussfinanzierungs-Zeitpunkten?
Kosten bei der Anschlussfinanzierung
- Abtretung der Grundschuld
- Neueintragung Grundschuld (zusätzliche Kapitalbeschaffung)
- Forward-Aufschlag
- eventuell Vorfälligkeitsentschädigung
So funktioniert die Grundschuldabtretung
Sie möchten bei Ihrer Anschlussfinanzierung einen Bankenwechsel vornehmen? Dann ist die Grundschuldabtretung relevant für Sie. Dabei erteilen Sie als Kundin beziehungsweise Kunde eine Ablösevollmacht an die neue Bank.
Die alte Bank gibt dann eine Bankauskunft über die Höhe der noch offenen Restschuld. Die neue Bank zahlt, nach Sicherheitenfreigabe der Grundschuld der alten Bank, die abzulösenden Summen an die alte Bank. Der Vorteil hierbei: Sie müssen nicht extra nochmal zum Notar. Die Banken regeln das untereinander und Sie erhalten am Ende eine Rechnung, was Sie bezahlen müssen.
Fazit und nächste Schritte
Unsere Expertentipps

- Überlegen Sie, ob Sie die Rahmenbedingungen der Finanzierung auf neue Beine stellen wollen: Steht eine energetische Sanierung an? Auch hier gibt es Möglichkeiten der Finanzierung und Fördermittel.
- Vergleichen Sie Angebote! Gerade im aktuellen Zinsumfeld ist es wichtig, die Chance eines umfassenden Marktvergleichs zu nutzen. Mit einem Zins, der nur ein paar Zehntel-Prozentpunkte niedriger ist, sparen Sie bereits mehrere tausend Euro.
- Prüfen Sie die Option einer Umschuldung zu einem neuen Darlehensgeber mit der Verlängerung bei Ihrem bisherigen Darlehensgeber.