Modernisierung – das sollten Sie als Vermieter wissen
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Modernisierung – das sollten Vermieterinnen und Vermieter wissen

Wer vermietet und eine Immobilie besitzt, kommt an diesem Begriff kaum vorbei: Modernisierung. In unterschiedlichsten Zusammenhängen und Stoßrichtungen geistert er durch Medien und Gespräche. Der Tenor: Modernisierungen waren noch nie so notwendig und aktuell wie heute. Was sind die Gründe dafür? Welche Arten der Modernisierung gibt es? Was spricht dafür und worauf sollten Sie besonders achten?

Dennis Cömert
von Dennis Cömert  in München, aktualisiert 23.01.2024
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Modernisierung ist kein einfaches Thema, denn es betrifft viele Bereiche: gesetzliche Vorgaben, Erhaltung, Wertsteigerung, Finanzierung und vieles mehr. Da hilft es, sich erst einmal einen Überblick zu verschaffen. Zunächst lassen sich die Gründe für Modernisierungsmaßnahmen in unterschiedliche Kategorien unterteilen:
  • Energiekosten senken
  • Wohnkomfort erhöhen
  • Wert erhalten und steigern
  • gesetzliche Vorgaben erfüllen
Machen Sie sich also bewusst, aus welchem Grund und mit welchem Ziel Sie Ihre Modernisierungen angehen möchten. Kurz: Welche Motivation steckt dahinter?

Was ist eine Modernisierung?

Nicht jede Baumaßnahme ist eine Modernisierung – es gibt auch Sanierung und Renovierung.
Ein Mann erneuert ein Fenster und sorgt so für eine modernisierte Immobilie.
Wo liegen die Unterschiede? Einfach erklärt: Das wesentliche Kennzeichen einer Modernisieung ist, dass die Qualität des Gebäudes oder der Wohnung merklich verbessert wird, indem bisher nicht vorhanden Bauteile ergänzt oder Verbesserungen am Gebäude durchgeführt werden. Das heißt auch, dass nicht jeder Griff zum Farbeimer gleich eine Modernisierung ist.
  • Modernisierung
    Das Ziel ist, die Immobilie baulich auf den neuesten Stand zu bringen. Dadurch lassen sich langfristig Energie- und Wasserkosten senken, der Wohnkomfort wird erhöht und der Wert der Immobilie steigt. Typische Modernisierungsmaßnahmen sind Wärmedämmung an den Außenwänden, der Austausch der Heizung, neue Isolierglasfenster, der Anbau von Balkonen oder der Einbau einer Aufzugsanlage.
  • Sanierung
    Bei einer Sanierung werden Schäden beseitigt, um die Qualität der Immobilie wiederherzustellen. Dazu gehört, ein undichtes Dach zu erneueren, den Keller von Schimmel zu befreien oder neu zu verputzen. Die Begriffe Sanierung und Modernisierung werden bisweilen in einen Topf geworfen, gerade wenn es um Maßnahmen zur energetischen Sanierung geht.
  • Renovierung
    Hier handelt es sich vor allem um optische Verbesserung. Kleinere Mängel, die durch die tägliche Nutzung entstehen, werden behoben. Dabei gilt es zu beachten, dass die im Rahmen eines Immobilienerwerbs oft zu erneuernden Bodenbeläge und Malerarbeiten für Banken eher als Renovierung zählen und teilweise nicht als wertsteigern angesehen werden. Im besten Fall planen Sie hierfür einen Teil Ihres Eigenkapitals ein.
Das bedeutet also, dass Modernisierung der Überbegriff für energetisches Sanieren ist. Also ist jede energetische Sanierung eine Modernisierung, aber nicht jede Modernisierung ist eine energetische Sanierung. Bei der Frage, ob eine Modernisierung sinnvoll ist, spielen zwei Grundüberlegungen eine Rolle: Erfülle ich damit gesetzliche Vorgaben? Steigt dadurch der Wert meiner Immobilie? Es sollte mindestens einer der Gründe vorliegen.

Wichtiger Hinweis

Die wichtigsten Hinweise und Vorgaben sind im BGB §555ff. festgelegt. Im Zweifelsfall sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt konsultieren. Unsere Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Wann sind Modernisierungen mit wem abzustimmen?

Gehört Ihnen die Gesamtimmobilie, müssen Sie alle Maßnahmen nur mit sich abstimmen. In Mietshäusern mit mehreren Parteien müssen Modernisierungen von Gemeinschaftseigentum wie zum Beispiel die Zentralheizung mit den anderen Besitzerinnen und Besitzern abgestimmt werden – im Rahmen der Eigentümerversammlung. Hier werden Entscheidungen getroffen, Kostenrahmen festgelegt, Zeiträume bestimmt und im Protokoll festgehalten. Um ein gutes Mietverhältnis zu bewahren und um Entscheidungen wie Zeitpunkt und Umfang der Modernisierung miteinander abzustimmen, sollten Sie Mitbesitzende bereits vor der Versammlung von Ihrem Vorhaben informieren und überzeugen. Für die Zustimmung der Modernisierung ist eine 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Eigentümerinnen und Eigentümer notwendig.

Rechte und Pflichten gegenüber Mieterinnen und Mietern

Besprechen Sie Ihr Vorhaben für Modernisierungsarbeiten auch mit dem Mieter
Die wichtigste Antwort zuerst: Nein, die Mieterin der Mieter hat grundsätzlich nicht das Recht, Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung oder Instandsetzung zu blockieren. Laut Gesetz (BGB §555a Abs.1) darf man nur ablehnen, falls die Modernisierungsarbeiten eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen. Dabei ist es unwichtig, ob die Härte die Arbeiten oder die Folgen der Modernisierung betreffen. Mögliche Beispiele eines Härtefalls wären gesundheitliche Belastungen, unzumutbare Mieterhöhung und Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Wann dies tatsächlich zutrifft und die Mieterin oder der Mieter die Modernisierung mit einem Härteeinwand verhindern kann, muss man im Einzelfall durch eine Rechtsberatung prüfen lassen. Im Streitfall entscheidet ein Gericht. Machen Mieterinnen und Mieter keinen Härtefall geltend, müssen sie die Arbeiten dulden – ihre explizite Zustimmung ist nicht notwendig.
Die Arbeiten müssen mindestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden – schriftlich. Inhaltlich sollten Sie dabei die Art der Arbeiten, den Umfang, den Beginn, die Dauer sowie die voraussichtliche Mieterhöhung angeben. Nicht fehlen darf auch der Hinweis, auf einen Härteeinwand sowie entsprechende Fristen. Mieterinnen und Mieter haben nach Ankündigung zudem ein Sonderkündigungsrecht – in der Regel zwei Monate. Dieses gilt auch bei Zeitmietverträgen.

Gut zu wissen

Formale Fehler bei der Ankündigung einer Modernisierung und im Umgang mit Mietenden bei diesem Thema gehen meist zulasten der Vermieterin oder des Vermieters. Seien Sie hier also besonders sorgfältig.

Gesetzliche Verpflichtungen für eine Modernisierung

Neben dem Werterhalt und der Wertsteigerung gibt es inzwischen aus umweltpolitischen Überlegungen eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben, die eine Modernisierung zwingend machen. Dies betrifft vor allem Energiespareffekte. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die entsprechenden Vorgaben. Dazu gehört beispielsweise die Dämmung von Dächern und Dachgeschossen, der Austausch alter Heizkessel sowie die Dämmung aller Heizungsrohre sowie Auflagen bei Sanierungsarbeiten. Details dazu finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.

Kosten der Modernisierungen

Kosten und Förderungen für Modernisierungsmaßnahmen
Selbst, wenn kluge energieeffiziente Maßnahmen oder wertsteigernde Umbauten einen hohen Nutzen haben, entstehen erst einmal Kosten. Diese lassen sich zu einem Teil umlegen. So können Sie 8 % der Gesamtkosten pro Jahr auf die Miete umlegen. Jedoch darf eine Mieterhöhung nach Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur um 3 Euro je Quadratmeter und Monat steigen. Die Kosten für Modernisierungen lassen sich pauschal kaum nennen – denn jede Immobilie und jeder Einzelfall hat individuelle Umstände und jede Region andere Lohnkosten. Daher geben wir Ihnen grobe Richtwerte als Anhaltspunkt (Quelle: KfW, SkenData GmbH, LBS):
  • Photovoltaikanlage ca. 25.000 €
  • Energieeffiziente Heizanlage ca. 15.000 - 70.000 €
  • Wärmepumpe ca. 25.000 €
  • Fassadendämmung ca. 200 €/qm (ca. 25.000 - 35.000 €)
  • Dachdämmung und Eindecken ca. 300 €/qm (ca. 40.000 - 70.000 €)
  • Energieeffiziente Fenster ca. 1.200 €/Fenster (Fenster und Türen: ca. 15.000 - 45.000 €)

Beispielrechnung Umlage Modernisierungskosten auf Miete

  • Aktuelle Miete: 800 €/Monat
  • Modernisierungskosten: 30.000 €
  • Umlage 8 %/Jahr
  • Resultierende Mieterhöhung: 200 €/Monat

Verschiedene Materialien wie Rollmeter,  Baupläne, Fassadenbeispiele liegen beieinander
Förderung der Modernisierung

Der Staat zeigt sich großzügig, wenn es um energetische Sanierungen geht: 20 % der Gesamtkosten kann man steuerlich abschreiben. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von öffentlichen Fördermöglichkeiten. So gibt es zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Beantragung muss vor Beauftragung und Beginn der Arbeiten stattfinden. Ebenso verhält es sich mit BAFA-Zuschüssen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ab Investitionen von 2.000 Euro beträgt die Unterstützung 20 % der förderfähigen Kosten. Zudem bieten viele Kommunen, Länder und Energieversorger weitere individuelle Förderungen und finanzielle Zuschüsse an. Eine Beantragung lohnt sich fast immer.

Tipp

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