veröffentlicht am 27. Februar 2023
Modernisierung ist kein leichtes Thema, denn es betrifft viele Bereiche: gesetzliche Vorgaben, Erhaltung, Wertsteigerung, Finanzierung und vieles mehr. Da hilft es, sich einen Überblick zu verschaffen und das Ganze zu strukturieren, um nicht alles zu vermischen. Zunächst lassen sich die Gründe für Modernisierungsmaßnahmen in unterschiedliche Kategorien unterteilen:
- Energiekosten senken
- Wohnkomfort erhöhen
- Wert erhalten und steigern
- gesetzliche Vorgaben erfüllen
Machen Sie sich also bewusst, aus welchem Grund und mit welchem Ziel Sie Ihre Modernisierungen angehen möchten. Kurz: Welche Motivation steckt dahinter?
Was ist eine Modernisierung?
Nicht jede Baumaßnahme ist eine Modernisierung – es gibt auch Sanierung und Renovierung.
Modernisierungen sind dagegen Maßnahmen, welche die Immobilie verbessern. Dazu gehören Wärmedämmungen an Außenwänden, Heizungserneuerung, Einbau einer Aufzuganlage, Balkonanbauten, Einsetzen von neuen Dachfenstern/-gauben, moderne Isolierfenster, Wintergarten-Anbau und so weiter. Details dazu stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §555b. Die Frage, ob eine Modernisierung sinnvoll ist, basiert auf zwei Grundüberlegungen: Erfülle ich damit gesetzliche Vorgaben? Steigt dadurch der Wert meiner Immobilie? Es sollte mindestens einer der Gründe vorliegen.
Wichtiger Hinweis
Wann sind Modernisierungen mit wem abzustimmen?
Gehört Ihnen die Gesamtimmobilie, müssen Sie alle Maßnahmen nur mit sich abstimmen. In Mietshäusern mit mehreren Parteien müssen Modernisierungen mit den anderen Besitzern abgestimmt werden – im Rahmen der Eigentümerversammlung. Hier werden Entscheidungen getroffen, Kostenrahmen festgelegt, Zeiträume bestimmt und im Protokoll festgehalten. Um ein gutes Mietverhältnis zu bewahren und um Entscheidungen wie Zeitpunkt und Umfang der Modernisierung miteinander abzustimmen, sollten Sie Mitbesitzer bereits vor der Versammlung von Ihrem Vorhaben informieren und überzeugen. Für die Zustimmung der Modernisierung ist eine 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Eigentümer notwendig.
Rechte und Pflichten gegenüber Mietern
Die Arbeiten müssen mindestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden – schriftlich. Inhaltlich sollten Sie dabei die Art der Arbeiten, den Umfang, den Beginn, die Dauer sowie die voraussichtliche Mieterhöhung angeben. Nicht fehlen darf auch der Hinweis, auf einen Härteeinwand sowie entsprechende Fristen. Mieter haben nach Ankündigung zudem ein Sonderkündigungsrecht – in der Regel zwei Monate. Dieses gilt auch bei Zeitmietverträgen.
Gut zu wissen
Gesetzliche Verpflichtungen für eine Modernisierung
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Kosten der Modernisierungen
- Photovoltaikanlage ca. 25.000 €
- energieeffiziente Heizanlage ca. 15.000 €
- Wärmepumpe ca. 25.000 €
- Fassadendämmung ca. 200 €/qm
- Dachdämmung & Eindecken ca. 300 €/qm
- energieeffiziente Fenster ca. 1.200 €/Fenster