Start / Ratgeber / Lexikon / Grundbuchamt
Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Grundbuchamt

Grundbuchamt: Was es ist und was es macht?

Das Grundbuchamt ist eine öffentliche Einrichtung, die für die Verwaltung und Aufbewahrung des Grundbuchs zuständig ist. Es befindet sich in der Regel bei den zuständigen Amtsgerichten. Im Grundbuch werden Informationen über die Eigentümer von Immobilien und anderen Rechte an Grundstücken geführt. Es ist also ein wichtiger Bestandteil des Grundstücksrechts.

Woher wissen Sie ob Sie im Grundbuch eingetragen sind?

Um herauszufinden, ob Sie im Grundbuch eingetragen sind, können Sie eine Grundbuchauskunft bei Ihrem örtlichen Grundbuchamt anfordern. Hierbei werden Ihnen alle Informationen über Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie zur Verfügung gestellt, inklusive Informationen über Ihre Eintragung als Eigentümer. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen, die Informationen im Grundbuch für Sie zu überprüfen.

Was brauchen Sie für eine Grundbuchänderung?

Wenn Sie eine Grundbuchänderung beantragen möchten, müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Einen Nachweis Ihrer Identität (z.B. Reisepass oder Personalausweis)
  • Eine Urkunde, die Ihre Rechte am Grundstück belegt (z.B. Kaufvertrag)
  • Eine eventuelle Vollmacht, wenn Sie durch einen Bevollmächtigten handeln
  • Eine eventuelle Genehmigung durch die zuständigen Behörden (z.B. bei einem Bauprojekt)

Wie teuer ist ein Grundbucheintrag?

Die Berechnung der Kosten für den Grundbucheintrag eine komplexe Angelegenheit und die genaue Berechnung ist mithilfe der amtlichen Tabelle Anlage 2 zu § 34 Absatz 3 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GnotKG). Sie hängen vor allem von der Art des Eintrags und dem Eintragungswert ab. Der Eintragungswert ist in der Regel identisch mit dem Kaufpreis des Objekts.Der Eintragungswert ist in der Regel identisch mit dem Kaufpreis des Objekts. Als Richtwert kann man folglich ungefähr 1,5 % des Objektpreises annehmen, wobei 1 % auf die Notarkosten und 0,5 % auf die Kosten für den Grundbucheintrag entfallen.

Um diese Kosten besser zu veranschaulichen, betrachten wir ein Rechenbeispiel. Wenn Sie eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 400.000 € erwerben, betragen die Notarkosten ungefähr 4.000 € Die Kosten für den Grundbucheintrag belaufen sich auf 2.000 € Daher betragen die Gesamtkosten für die Eintragung ins Grundbuch insgesamt 6.000 €.

Wie läuft eine Grundbucheintragung ab?

Der Ablauf der Grundbucheintragung lässt sich grob in folgende Schritte zusammenfassen:

  • Kaufvertrag: Als erstes muss ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer ausgefertigt werden. Hierbei werden alle wichtigen Details des Kaufs, wie Kaufpreis, Übergabedatum und die Art des Kaufs, festgehalten.
  • Beurkundung: Der Kaufvertrag muss beurkundet werden. Hierbei überprüft ein Notar den Vertrag auf Vollständigkeit und Formfehler.
  • Überweisung des Kaufpreises: Nach der Beurkundung muss der Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers überwiesen werden.
  • Antrag auf Grundbucheintragung: Nach Überweisung des Kaufpreises stellt der Notar einen Antrag auf Grundbucheintragung beim zuständigen Grundbuchamt. Hierbei werden alle relevanten Dokumente, wie Kaufvertrag und Überweisungsbeleg, eingereicht.
  • Überprüfung durch das Grundbuchamt: Das Grundbuchamt prüft die Anträge auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Bedarf kann es weitere Unterlagen anfordern.
  • Eintragung im Grundbuch: Nach positiver Prüfung durch das Grundbuchamt erfolgt die Eintragung ins Grundbuch. Hierbei werden alle relevanten Informationen, wie Eigentümerdaten und Ansprüche am Grundstück, eingetragen.
  • Übertragung des Eigentums: Nach der Eintragung im Grundbuch wird das Eigentum am Grundstück auf den Käufer übertragen.

Dies ist ein grober Überblick des Ablaufs einer Grundbucheintragung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die exakten Schritte und Vorgaben je nach Bundesland und Region variieren können.

Wer hat ein Recht auf Einsicht?

Der Zugang zum Grundbuch ist grundsätzlich eingeschränkt und nur bestimmten Personen gestattet. Dazu gehören insbesondere:

  • Eigentümer des betreffenden Grundstücks: Sie haben das Recht, das Grundbuch jederzeit einzusehen und sich Kopien ausstellen zu lassen.
  • Berechtigte Dritte: Dazu gehören beispielsweise Banken, Finanzierungsinstitute und andere Gläubiger, die ein berechtigtes Interesse an den Einträgen im Grundbuch haben.
  • Behörden und Gerichte: In bestimmten Fällen haben auch staatliche Stellen das Recht, das Grundbuch einzusehen, z. B. bei Steuerangelegenheiten oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.
  • Notare: Notare haben in ihrer Funktion als Bevollmächtigte für die Eintragung von Rechten und Lasten im Grundbuch Zugang zu den Einträgen.

In der Regel ist eine schriftliche Anfrage an das Grundbuchamt erforderlich, um Zugang zum Grundbuch zu erhalten. Dabei müssen die Anfragenden ihr berechtigtes Interesse darlegen und ggf. Nachweise vorlegen.

Von Anfang an gut beraten bei Interhyp

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um die Baufinanzierung.
Kundenservice Interhyp

0800 200 15 15 15

Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr
Sa. von 9 bis 16 Uhr

Rückruf-Service