Start / Ratgeber / Lexikon / Vermögensbildungsgesetz
Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Vermögensbildungsgesetz

Was ist das Vermögensbildungsgesetz?

Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) ist ein Gesetz, das im Jahr 2001 in Kraft getreten ist und dessen Ziel es ist, die Altersvorsorge und Vermögensbildung der Bürger zu fördern.

Das Vermögensbildungsgesetz sieht vor, dass eine angemessene Verzinsung für die Vermögensbildung anzustreben ist. Hierbei wird unter anderem auch die Verzinsung von Bank- und Sparkonten sowie von Wertpapieren betrachtet. Auch Fonds, Aktien oder Anleihen können als Möglichkeiten zur Vermögensbildung genutzt werden. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass bei manchen Formen der Vermögensbildung ein höheres Risiko besteht als bei anderen. Um das Risiko für den Anleger zu minimieren, empfiehlt es sich, eine breite Diversifikation des Vermögens über unterschiedliche Anlageformen vorzunehmen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Vermögensbildungsgesetzes ist die Möglichkeit zur Absicherung des Vermögens. Hierbei kann zum Beispiel eine Rentenversicherung oder eine private Krankenversicherung in Betracht gezogen werden. Auch die Absicherung des Einkommens bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit kann ein wichtiger Aspekt der Vermögensbildung sein.

Das Vermögensbildungsgesetz sieht zudem vor, dass der Anleger ausreichend über die verschiedenen Formen der Vermögensbildung informiert wird. Hierbei sollte die aktuelle Situation des Anlegers sowie seine Ziele und Wünsche berücksichtigt werden, um eine passende Vermögensbildungslösung zu finden. Dazu können Beratungsgespräche bei einer Bank oder einem Finanzdienstleister in Anspruch genommen werden.

Ziele des Vermögensbildungsgesetzes

Das Vermögensbildungsgesetz hat mehrere Ziele:

  • Förderung der privaten Altersvorsorge: Eines der wichtigsten Ziele des Vermögensbildungsgesetzes ist es, die private Altersvorsorge der Bürger zu fördern. Durch steuerliche Anreize sollen die Menschen motiviert werden, ihr Vermögen aufzubauen und sich auf die Zukunft vorzubereiten.
  • Stärkung der finanziellen Bildung: Ein weiteres Ziel des Vermögensbildungsgesetzes ist es, die finanzielle Bildung der Bürger zu stärken. Hierzu sollen Informationen und Bildungsmöglichkeiten bereitgestellt werden, um den Menschen die notwendigen Kenntnisse zur Vermögensbildung zu vermitteln.
  • Förderung der privaten Kapitalanlage: Das Vermögensbildungsgesetz soll auch die privaten Kapitalanlagen fördern. Hierzu werden steuerliche Anreize geschaffen, um den Bürgern den Aufbau von Vermögen zu erleichtern.

Regelungen des Vermögensbildungsgesetzes

Das Vermögensbildungsgesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die den Aufbau von Vermögen und die Vermögenssicherung unterstützen sollen. Einige wichtige Regelungen sind:

  • Förderung von Wohneigentum: Das Vermögensbildungsgesetz fördert den Aufbau von Wohneigentum durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien und steuerliche Vergünstigungen bei der Investition in Eigentumswohnungen oder Eigenheimen.
  • Förderung von betrieblichen Altersversorgungssystemen: Das Gesetz unterstützt die betriebliche Altersversorgung durch die Förderung von betrieblichen Altersversorgungssystemen, die von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanziert werden.
  • Förderung von Riester-Renten: Das Gesetz fördert die private Altersvorsorge durch die Möglichkeit, Riester-Renten steuerfrei anzusparen.
  • Förderung von Investitionen in Aktien: Das Gesetz fördert auch die Investition in Aktien, indem es bestimmte Arten von Aktieninvestitionen steuerfrei stellt.
  • Regelungen zur Vermögenssicherung: Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Vermögenssicherung, wie beispielsweise die Regelungen zur Vermögensübertragung an Kinder und Enkelkinder.

Dies sind einige der wichtigsten Regelungen des Vermögensbildungsgesetzes. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich hierbei nur um eine allgemeine Zusammenfassung handelt und es empfiehlt sich, einen Fachmann für detailliertere Informationen und Beratung zu Rate zu ziehen.

Von Anfang an gut beraten bei Interhyp

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um die Baufinanzierung.
Kundenservice Interhyp

0800 200 15 15 15

Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr
Sa. von 9 bis 16 Uhr

Rückruf-Service