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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

vorvertragliche Informationen

Was sind vorvertragliche Informationen?

Vorvertragliche Informationen haben sowohl der Darlehensgeber als auch der Darlehensvermittler dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsabschluss als Europäisches Standardisiertes (ESIS) Merkblatt auszuhändigen. Sie dienen dem Verbraucher als Überblick und Vergleichsgrundlage. Zusätzlich hat der Darlehensvermittler eigene vorvertragliche Informationen vor Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags dem Verbraucher auszuhändigen.

Was ist das ESIS Merkblatt?

Das ESIS-Merkblatt ist ein wichtiger Teil der vorvertraglichen Informationen. Es enthält Angaben über den Kreditgeber/Darlehensgeber oder möglicherweise einen Kreditvermittler, eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Kredits, Informationen über den Zinssatz und andere Kosten, Häufigkeit, Höhe und Anzahl der Raten sowie ein Tilgungsplanbeispiel. Außerdem enthält das Merkblatt Informationen über den Sollzins und den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag des Kredits, zusätzliche Auflagen, Rechte des Kreditnehmers, Möglichkeiten einer vorzeitigen Rückzahlung und Informationen zu Beschwerden. Es werden auch die Konsequenzen für den Kreditnehmer bei Nichteinhaltung der Bestimmungen aus dem Kreditvertrag aufgeführt. Diese Informationen sind für jeden geplanten Finanzierungsbaustein erforderlich und sollten nach einer Beratung in einem Merkblatt ausgehändigt werden. Die Übermittlung dieser Informationen dient dazu, den Darlehensnehmer über die wichtigsten Aspekte seiner Finanzierung zu informieren und ihm eine Entscheidung zu ermöglichen, bevor er den Kreditvertrag unterschreibt. Auch bei Nachfinanzierungen, Fremdwährungsdarlehen, Prolongationen, Umschuldungen mit vertraglichen Änderungen, Darlehen gegen Negativerklärungen, Ersatzsicherheiten und Bausparverträgen müssen entsprechende vorvertragliche Informationen bereitgestellt werden.

Welche Angaben müssen bereitgestellt werden?

In den vorvertraglichen Informationen müssen alle wesentlichen Merkmale des Kredits, wie die Höhe des Kreditbetrags, die Kreditlaufzeit, die Tilgungsrate, die Zinsen, sowie alle weiteren relevanten Darlehensbedingungen aufgeführt werden. Darüber hinaus müssen auch die Kosten, die mit dem Kredit verbunden sind, wie z.B. Bearbeitungsgebühren, verständlich erklärt werden.

Welche Rechte haben Verbraucher?

Verbraucher haben ein Recht auf umfassende und verständliche Informationen bezüglich des Kaufs oder der Finanzierung einer Immobilie oder eines Baudarlehens. Hierbei geht es darum, dass Verkäufer und Darlehensgeber alle relevanten Informationen bereitstellen müssen, damit Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen können. Dazu gehören beispielsweise Informationen zum Kaufpreis oder zum Darlehen, zum Zinssatz, zur Tilgung und zu anderen Bedingungen. Verbraucher haben auch das Recht, diese Informationen zu verstehen und zu prüfen, bevor sie einen Kauf oder eine Finanzierung abschließen.

Wann werden die Informationen bereitgestellt?

Die vorvertraglichen Informationen müssen spätestens dann bereitgestellt werden, wenn der Verbraucher ernsthaft über den Abschluss eines Kreditvertrags nachdenkt. In der Regel erhält der Verbraucher die Informationen, wenn er eine Anfrage beim Kreditgeber stellt oder wenn er mit dem Kreditgeber Kontakt aufnimmt.

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