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Corona-Krise und Baufinanzierung: Hilfen bei Einkommensausfällen

Ein neues Gesetzespaket schützt Eigenheimbesitzer, die aufgrund der Pandemie weniger Einnahmen haben und die Raten für die Baufinanzierung vorübergehend nicht bezahlen können. Viele Banken reagieren derzeit kulant und suchen individuelle Lösungen, berichtet Interhyp.

Publiziert am 01.04.2020
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Ein neues Gesetzespaket schützt Eigenheimbesitzer, die aufgrund der Pandemie weniger Einnahmen haben und die Raten für die Baufinanzierung vorübergehend nicht bezahlen können. Viele Banken reagieren derzeit kulant und suchen individuelle Lösungen, berichtet Interhyp.

Darlehensnehmer, die wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können Hilfen erhalten.

Darlehensnehmer, die wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können Hilfen erhalten.

(München, 01.04.2020) Der Bundestag hat ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet, das Privatpersonen und Unternehmen in der Corona-Krise vor existenzbedrohenden finanziellen Engpässen schützen soll. Teil der Neuregelungen, die am 27. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, ist die Möglichkeit, bei einem drastischen Rückgang der Einnahmen die Zins- und Tilgungsraten für Verbraucherdarlehen bis zu drei Monaten stunden zu lassen.

Das Recht auf Stundung betrifft Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden, für Verbindlichkeiten aus Verbraucherdarlehen. Das betrifft sowohl Ratenkredite als auch Immobiliendarlehen. Voraussetzung ist, dass der Darlehensvertrag vor dem 15. März abgeschlossen wurde. Die Neuregelungen betreffen nicht nur Eigenheimbesitzer, deren Finanzierung durch Einkommensausfälle gefährdet ist. Auch Vermieter, deren Mieter aufgrund der Krise ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, sollen dadurch nun entlastet werden.

Der Eigentümerverband Haus & Grund in der Region Bonn/Rhein-Sieg macht darauf aufmerksam, dass die Stundung nicht rückwirkend erfolgen kann: "Zahlt der Kreditnehmer zunächst einfach weiter, gilt die Stundung für diese Zahlung als nicht erfolgt", schreibt der Verband in einer aktuellen Stellungnahme.

Allerdings weist der Gesetzgeber im neuen Gesetzestext ausdrücklich darauf hin, dass zunächst eine einvernehmliche Lösung zwischen Schuldner und Gläubiger angestrebt werden sollte. "Der Darlehensgeber soll dem Verbraucher ein Gespräch über die Möglichkeit einer einverständlichen Regelung und über mögliche Unterstützungsmaßnahmen anbieten", heißt es in dem vom Bundestag verabschiedeten Artikel 240 mit den vertragsrechtlichen Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Interhyp, Deutschlands größter Vermittler für private Baufinanzierungen, rät, die Kreditverträge zu prüfen, falls es wegen der Corona-Krise zu Engpässen kommt. Einige Verträge ermöglichen kostenlose Tilgungssatzwechsel. Zudem sei es auf jeden Fall ratsam, sich umfassend zu informieren und das Gespräch mit dem Kreditgeber zu führen. Der Baufinanzierungsvermittler beobachtet, dass derzeit viele Banken kulant reagieren und mit den Kunden individuelle Lösungen suchen. In der Zeit des Corona-Lockdowns berät Interhyp Baufinanzierungsinteressenten und Eigenheimbesitzer mit Bedarf für eine Anschlussfinanzierung telefonisch oder per Live-Beratung - das heißt per Telefon mit Bildschirmübertragung.


Redaktion: Thomas Hammer/Britta Barlage

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