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Damit Hochwasseropfer nicht im Regen stehen: Finanzhilfen für den Wiederaufbau

Nach der ersten Soforthilfe hat die Politik nun weitere finanzielle Unterstützung auf den Weg gebracht. Mit der "Aufbauhilfe 2021" können Flutopfer in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen den Wiederaufbau ihres Zuhauses in Angriff nehmen. Zudem gibt es weitere Kredit- und Zuschussmöglichkeiten.

Publiziert am 22.09.2021
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Finanzhilfen für den Wiederaufbau

Flutopfer in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen erhalten Hilfe von Bund, Ländern und KfW für den Wiederaufbau ihres Zuhauses.
(München, 22. September 2021) Nachdem Bundestag und Bundesrat mehrheitlich zugestimmt haben, stehen den Betroffenen der Hochwasserkatastrophe vom Juli insgesamt 30 Milliarden Euro im nationalen Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe 2021" zur Verfügung, der von Bund und Ländern getragen wird. Das Geld fließt zum großen Teil nach Rheinland-Pfalz (gut 16 Mrd. Euro) und Nordrhein-Westfalen (ca. 13 Mrd. Euro), dazu gibt es Mittel auch für Bayern (ca. 300 Mio. Euro) und Sachsen (knapp 150 Mio. Euro).
Anträge können in Nordrhein-Westfalen seit 17. September gestellt werden, ab Oktober auch in Rheinland-Pfalz. Für Privatpersonen sieht die Aufbauhilfe 2021 vor, dass der Fonds bis zu 80 % der förderfähigen Kosten übernimmt. In Ausnahmefällen und für denkmalpflegerischen Mehraufwand werden auch 100 % erstattet. Für Schäden am eigenen Hausrat gibt es feste Sätze je nach Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen zum Zeitpunkt des Hochwassers. Ein-Personen-Haushalten stehen bis zu 13.000 Euro zu, für einen Lebens- oder Ehepartner gibt es weitere 8.500 Euro, für jede weitere Person 3.500 Euro. Eine vierköpfige Familie kann also zum Beispiel bis zu 28.500 Euro erhalten.
Bitte beachten: Haben Betroffene bereits Soforthilfe, Spenden oder Versicherungsleistungen erhalten, werden diese von der Aufbauhilfe abgezogen. Die Auszahlung der Hilfsgelder ist wie folgt geregelt: Antragsteller erhalten 40 % der festgesetzten Aufbauhilfe unmittelbar nach dem Bewilligungsbescheid. Weitere 30 % gibt es nach Vorlage einer Zwischenabrechnung mit Belegen. Nach Vorlage und Prüfung der aller Verwendungsnachweise durch die zuständige Bewilligungsbehörde fließen dann die restlichen 30 %.
Über die Aufbauhilfe hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, Kredite und Zuschüsse zu beantragen. So können Betroffene in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programms Gebäudesanierung der NRW-Bank bis zum 30. Juni 2022 ein Darlehen von bis zu 75.000 Euro mit einem festen Zinssatz von 0,01 % über eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren beantragen.
Auch die KfW-Bank greift Unwetteropfern unter die Arme. So hat das bundeseigene Kreditinstitut Ausnahmeregelungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erlassen. Betroffene des Hochwassers 2021 können bereits mit dem Wiederaufbau starten, bevor Sie den Förderantrag stellen. Wer in früheren Jahren in den Genuss von KfW-Förderung kam, kann trotzdem BEG-Förderung beantragen. Auch hier gilt: Andere Zuwendungen wie zum Beispiel von Versicherungen müssen bei der Berechnung der Förderobergrenzen berücksichtigt werden.
Während in den anderen betroffenen Bundesländern die Soforthilfe durch die Aufbauhilfe ersetzt wird, können Unwettergeschädigte in Bayern Soforthilfe noch bis 31.12.2022 beantragen. Für Schäden am Hausrat gibt es bis zu 5.000 Euro, für "Ölschäden an Gebäuden" bis zu 10.000 Euro Unterstützung.
Nach Angaben des Baufinanzierungsvermittlers Interhyp bieten über die genannten Hilfen rund 20 regionale Genossenschaftsbanken und Sparkassen von Aachen über Ahrweiler bis Wuppertal zinslose Darlehen, Soforthilfen oder Überbrückungskredite in Höhe von bis zu 80.000 Euro an. Die Laufzeiten reichen von 1 bis 10 Jahre. Auch einige wenige deutschlandweit agierende Institute haben Kredite bis zu einer Darlehenshöhe von 150.000 Euro zu symbolischen Zinssätzen von 0,01 % aufgelegt. Andere Banken haben die Mindestkredithöhen gesenkt, Aufschläge bei Kleindarlehen gestrichen oder erlauben Ratenaussetzungen.
Redaktion: Joachim Hoffmann

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