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Generalunternehmer und Bauträger: Die wichtigsten Unterschiede

Beim Bau eines schlüsselfertigen Hauses gibt es zwei Alternativen: Den Kauf vom Bauträger oder die Beauftragung eines Generalunternehmers.

Publiziert am 15.03.2012
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Beim Bau eines schlüsselfertigen Hauses gibt es zwei Alternativen: Den Kauf vom Bauträger oder die Beauftragung eines Generalunternehmers.

Sie planen in diesem Jahr einen Hausbau? Dann sollten Sie wissen: Wer als Bauherr den Aufwand, der mit einem individuellen Architektenhaus verbunden ist, reduzieren will, kann bestimmte Aufgaben auslagern und das Haus schlüsselfertig errichten lassen. Vor allem wenn es darum geht, Handwerker auszuwählen, die Termine zu überwachen sowie Angebote und Rechnungen zu prüfen, bringt der Erwerb vom Bauträger oder die Beauftragung eines Generalunternehmers organisatorische Erleichterung.

Allerdings unterscheiden sich beide Varianten in wichtigen Belangen. Je nachdem, ob ein Bauträger oder ein Generalunternehmer zum Zuge kommt, sollten Bauherren auf die vertraglichen Besonderheiten achten – und diese auch bei der Baufinanzierung berücksichtigen.

Grundstück. Beim Erwerb eines Hauses vom Bauträger ist der Grundstückskauf ein fester Bestandteil des Gesamtvertrags, während beim Generalunternehmer nur die Bauleistung geordert und das Grundstück separat erworben wird.
Vertrag. Der Vertrag, den der Bauherr mit dem Bauträger abschließt, wird in seiner Gesamtheit vom Notar beurkundet. Damit sind beispielsweise auch Vereinbarungen zu Sonderausstattung oder andern Extras Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und entsprechend dokumentiert. Der Generalunternehmer wird hingegen in einem privatschriftlichen Werkvertrag mit den Leistungen beauftragt. Bauherren sollten darauf achten, dass alle Einzelheiten in Bezug auf Leistung und Ausstattung unmissverständlich und rechtssicher festgehalten werden.
Rechtsgrundlage. Bauträger müssen ihre Verträge auf Basis der Makler- und Bauträgerverordung (MaBV) abschließen und sind dabei unter anderem verpflichtet, bestimmte Zahlungspläne einzuhalten und fünf Jahre Gewährleistung zu bieten. Generalunternehmer verwenden als Basis für die Verträge meist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Zahlungsplan. Sowohl Bauträger wie auch Generalunternehmer werden nach Baufortschritt bezahlt, allerdings können aufgrund des eigenständigen Grundstückserwerbs beim Generalunternehmer-Vertrag die Zahlungspläne deutlich voneinander abweichen.
Tipp: Bauherren sollten die Entscheidung, ob sie lieber mit einem Generalunternehmer zusammenarbeiten oder die Immobilie beim Bauträger erwerben, auch bei der Baufinanzierung berücksichtigen. Die Experten von Interhyp erstellen hierzu ein kostenloses Angebot für die Baufinanzierung, das optimal auf den jeweiligen Zahlungsplan abgestimmt ist.
Redaktion: Britta Barlage

Interhyp AG, 16.03.2012

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