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KfW-Änderungen im Januar

Als Folge des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung haben die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ihre Förderprogramme neu justiert. Die Höhe der Förderung wurde zum Teil deutlich erhöht..

Publiziert am 09.01.2020
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Als Folge des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung haben die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ihre Förderprogramme neu justiert. Die Höhe der Förderung wurde zum Teil deutlich erhöht.
KfW-Änderungen im Januar bringen Sparchancen

KfW-Änderungen im Januar bringen Sparchancen.

(München, 09.01.2020) Neu ist, dass sowohl beim KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" (Nr. 153) als auch "Energieeffizient Sanieren" (151/152, 430, 167) der Energieträger Öl komplett aus der Förderung ausgeschlossen wird. Weiterhin im KfW-Programm 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" gefördert werden: Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser), Wärmepumpen, Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien).

Die KfW hat zudem die Höhe der Förderung und der Zuschüsse teils massiv erhöht. So können Bauherren neuer Wohnungen im Rahmen des Programms "Energieeffizient Bauen" ab dem 24. Januar bis zu 30.000 Euro ihrer Kreditschuld erlassen bekommen, wenn die Immobilie den Energiestandard KfW 40 Plus aufweist. Außerdem können Interessenten ab sofort bis zu 120.000 Euro Kredit bekommen. Analog hierzu wurde auch für Sanierer (KfW 151) der Kredithöchstbetrag auf 120.000 Euro erhöht. Wird die Bestandsimmobilie energetisch saniert, winken je nach Energiestandard bis zu 48.000 Euro Tilgungs- oder Investitionszuschuss.

Einen Teil der Förderung von energieeffizienten Heizung hat das BAFA von der KfW-Bank übernommen, um so die Maßnahmen stärker zu bündeln und übersichtlicher zu machen. Neu ist zudem, dass die bisherigen Festbeträge auf eine anteilige Förderung umgestellt werden. Grundlage für die prozentuale Berechnung des Zuschusses sind jetzt die förderfähigen Kosten. In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen sind es 35 Prozent, sofern die Systeme die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. In bestehenden Gebäuden werden gefördert: Solarkollektoranlagen (30 Prozent), Biomasseanlagen und effiziente Wärmepumpenanlagen (35 Prozent) sowie als Hybridheizung die Kombinationen aus Solarkollektoranlagen mit effizienten Wärmepumpen- oder Biomasseanlagen (35 Prozent). Auch Gas-Hybridheizungen, d.h. Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit erneuerbaren Wärmeerzeugern, sind förderfähig (30 Prozent). Für den Ersatz von Ölheizungen durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage gibt es einen Bonus von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz.

"Um alle Sparchancen zu nutzen, sollten Baufinanzierungskunden die Möglichkeit von KfW-Darlehen und -Zuschüssen prüfen lassen", empfiehlt Mirjam Mohr, Vorständin bei Interhyp, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Die Baufinanzierungsexperten von Interhyp könnten einschätzen, ob und wie die Einbindung von Fördermitteln im Einzelfall möglich und sinnvoll ist. "Dadurch wird die Finanzierung einer Immobilie oft sehr erleichtert", so Mohr.

Die Aktion pro Eigenheim verweist auf die im Gesetzespaket vorgesehene steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten, die jedoch nur alternativ zu den KfW- und BAFA-Förderungen in Anspruch genommen werden kann. Verteilt über drei Jahre kann für jedes mindestens zehn Jahre alte Objekt ein Förderbetrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 40.000 Euro im Laufe von drei Jahren nach Abschluss der Sanierung von der Steuer abgesetzt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die steuerliche Förderung, mahnt aber weitere Schritte an. So müssten auch die Mieter von der energetischen Gebäudesanierung profitieren.


Redaktion: Joachim Hoffmann

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