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KfW-Zuschussprogramm für energetische Sanierung zieht zum BAFA um

Langsam nimmt die Neustrukturierung der Förderung von energetischen Sanierungen in Form der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Gestalt an. In einem ersten Schritt zieht nun ein Zuschussprogramm von der KfW zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um.

Publiziert am 17.12.2020
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Langsam nimmt die Neustrukturierung der Förderung von energetischen Sanierungen in Form der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) Gestalt an. In einem ersten Schritt zieht nun ein Zuschussprogramm von der KfW zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um.
Zukünftig ist das BAFA für den Einzelmaßnahmen-Zuschuss im KfW-Förderprogramm 430 (Energieeffizient Sanieren) - bisher kam der von der KfW.

Zukünftig ist das BAFA für die Einzelmaßnahmen-Zuschuss im KfW-Förderprogramm 430 (Energieeffizient Sanieren) - bisher kam der von der KfW.

(München, 17. Dezember 2020) Mit der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) will die Bundesregierung die staatlichen Zuschüsse für das energieeffiziente Bauen und Sanieren neu strukturieren. Im diesem Zug sollen die Programme der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neu sortiert und übersichtlicher gestaltet werden. Mittelfristiges Ziel ist unter anderem eine klare Aufgabenteilung zwischen KfW und BAFA: Während die KfW für die Zuschuss- und Kreditförderung von Effizienzhäusern zuständig sein soll, ist als Kompetenzbereich für das BAFA die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen vorgesehen.

In einem ersten Schritt werden nun ab dem 1. Januar 2021 die Zuständigkeiten für den Einzelmaßnahmen-Zuschuss im KfW-Förderprogramm 430 (Energieeffizient Sanieren) zum BAFA umgezogen. "Den Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragen Sie noch bis zum 31.12.2020 bei der KfW. Ab dem 01.01.2021 stellen Sie den Antrag dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)", teilt die KfW in ihrem aktuellen Newsletter mit. Der Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen verbleibt hingegen bei der KfW.

Mit dem BAFA übernimmt das Zuschussprogramm eine Behörde, die Erfahrung in der Förderung von Energieeffizienz-Projekten vorweisen kann. Überdies verbuchte das BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien", mit dem unter anderem die Umstellung fossiler Heizungen auf Wärmepumpen, Solaranlagen oder Pelletheizungen gefördert wird, einen regelrechten Ansturm von sanierungswilligen Hauseigentümern. Vom 1. Januar bis zum 30. November 2020 gingen mehr als 200.000 Förderanträge ein, ausgezahlt wurden 488 Millionen Euro. "In 20 Jahren konnte das BAFA in diesem Programm noch nie so viel Geld auszahlen wie in diesem Jahr", berichtet BAFA-Präsident Torsten Safarik.

Unterdessen weist der Bundesverband Wärmepumpe darauf hin, dass für die Umstellung der Heizung auf Wärmepumpen die BAFA-Förderkonditionen nochmals verbessert werden. Unter anderem wird zum Jahreswechsel der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit von 50.000 auf 60.000 Euro erhöht, Luft-Luft-Wärmepumpen können nun auch gefördert werden und die Fördermittel erhalten jetzt auch Hauseigentümer, deren alte Heizung ohnehin austauschpflichtig ist.

Redaktion: Thomas Hammer

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