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Maklerprovision: Immobilienkäufer profitieren

Immobilienkäufer müssen seit 23.12.2020 den Makler nicht mehr allein bezahlen und werden dadurch entlastet. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes ziehen Experten eine positive Bilanz.

Publiziert am 14.07.2021
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Käufer und Verkäufer profitieren von der Neuregelung zur Maklerprovision.

Käufer und Verkäufer profitieren von der Neuregelung zur Maklerprovision.
(München, 14. Juli 2021) "Die Neuregelung der Makler-Courtage hat erhebliche Auswirkungen auf die Maklerarbeit", sagt Kurt Friedl, CEO und Gesellschafter des Immobilienunternehmens Remax Germany. Eine Online-Befragung von 60 Maklern aus allen 16 Bundesländern hat ergeben, dass Verkäufer seit Inkrafttreten der Neuregelung der Makler-Courtage stärker um die Höhe der Provision feilschen. Von der gesetzlichen Neuregelung profitierten auch die Käufer, "denn das Verhandlungsergebnis kommt ihnen gleichfalls zugute", so Friedl. Laut den von Remax Germany befragten Maklern ist die Käuferprovision in den sechs Bundesländern, in denen die hälftige Teilung der Provision erst seit dem 23.12.2020 verpflichtend gilt, im Schnitt um rund 2 Prozentpunkte (von 4,70 auf 2,75 Prozent exklusive MwSt.) gesunken. Die Verkäuferprovision sei in diesen sechs Bundesländern - Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen - im Schnitt um rund 2,9 Prozentpunkte (von 0 auf 2,91 Prozent exklusive MwSt.) gestiegen.
Nach Beobachtungen des Immobilienverbands IVD kommt die Neuregelung der Maklerprovision gut an. "Die meisten Verkäufer entscheiden sich für das Modell der Doppeltätigkeit. Das bedeutet, dass der von ihnen beauftragte Makler auch für den Kaufinteressenten tätig wird. Kommt es zum Abschluss des Kaufvertrages, zahlen Verkäufer und Käufer eine Provision in selber Höhe", erklärt Christian Osthus, Justitiar und Stellvertretende Geschäftsführer des IVD. Dennoch sei unter Verkäufern und Käufern noch eine gewisse Verunsicherung festzustellen. Einige Verkäufer nähmen an, dass ausschließlich sie die Maklerprovision zu bezahlen hätten. Osthus verweist darauf, dass auch der Anwendungsbereich der Neuregelung öfter für Verwirrung sorge. Die Änderung beziehe sich auf den Kauf und Verkauf von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. "In der Praxis oftmals nicht ganz einfach ist die Abgrenzung von einem Ein- zu einem Zweifamilienhaus. Hier sollte man im Zweifel darauf abstellen, wie es der kaufinteressierte Verbraucher sieht und die Neuregelung anwenden", empfiehlt Osthus.
Redaktion: Joachim Hoffmann

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