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Neue Grundsteuer beschlossen

Der Bundestag hat die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Die neue Grundsteuer soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Wie hoch die Steuer künftig für jeden einzelnen ausfallen wird, hängt vom Bewertungsverfahren und Wohnort ab. Denn die Bundesländer können eigene Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer erlassen.

Publiziert am 21.10.2019
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Der Bundestag hat die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Die neue Grundsteuer soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Wie hoch die Steuer künftig für jeden einzelnen ausfallen wird, hängt vom Bewertungsverfahren und Wohnort ab. Denn die Bundesländer können eigene Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer erlassen.

Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Kosten einer Immobilie. Jetzt sollen sich die Bewertungsgrundlagen für diese Steuer ändern.

Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Kosten einer Immobilie. Jetzt sollen sich die Bewertungsgrundlagen für diese Steuer ändern.

(München, 21.10.2019) Der Bundestag hat nun die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Wie bisher wird die Höhe der Grundsteuer aus drei Größen errechnet: einem Grundwert für Häuser und Grundstücke, der Steuermesszahl und dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Hebesatz. Was sich jedoch ändert, ist der Grundwert. Bislang wurden hier für Häuser und Grundstücke die sogenannten "Einheitswerte" zugrundegelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Berechnungsgrundlage im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, eine Neuregelung zu verabschieden.

In der politischen Diskussion haben sich zwei Richtungen herauskristallisiert, wie der neue Grundwert festzulegen sei. Die SPD favorisiert das "Ertragswertverfahren". Hier setzt sich der Grundwert aus einer komplizierten Berechnung des "Bodenwertes" und des "Gebäudeertragswerts" zusammen. Im Gegensatz dazu bevorzugt die Union, vor allem die CSU, das "Flächenverfahren". Danach werden die Grundstücks- und Gebäudeflächen als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zugrundegelegt. Der gefundene Kompromiss sieht so aus, dass beide Verfahren zum Zuge kommen können. Auf Bundesebene gilt das Ertragswertverfahren, die Bundesländer können unabhängig davon separate Erhebungen und somit auch das Flächenverfahren einführen. Um diese zweigleisige Regelung möglich zu machen, war eine Grundgesetzänderung erforderlich. Die neue Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 gelten.

Für Immobilienbesitzer und Mieter soll durch die Gesetzesänderung keine höhere Belastung entstehen. "Die heutigen Steuermesszahlen werden so abgesenkt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral ausfällt", teilt die Bundesregierung hierzu mit. Auf dieser Basis können die Gemeinden wie bisher ihre Hebesätze festlegen, um das Sprudeln ihrer wichtigste Einnahmequelle zu sichern. Laut Bundesregierung kassierten die Kommunen im vergangenen Jahr 14,2 Milliarden Euro an Grundsteuer. Aufgrund der akuten Knappheit an bebaubaren Grundstücken umfasst die neue Grundsteuerregelung auch ein Gesetz "zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung". Kommunen können dadurch auf nicht bebaute Grundstücke besonders hohe Hebesätze festlegen. Damit sollen die Besitzer veranlasst werden, die Flächen schneller zu bebauen, und Spekulation eingedämmt werden (sogenannte "Grundsteuer C").

Die Reaktionen auf den Koalitionskompromiss fallen naturgemäß sehr unterschiedlich aus. Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, kritisiert, dass beim Ertragsverfahren diejenigen Vermieter und Mieter bestraft würden, die niedrigere Mieten als die Durchschnittsmiete erheben beziehungsweise bezahlen. Der Immobilienverband Deutschland IVD sieht "eine große Chance zur Steuervereinfachung verpasst." IVD Steuerexperte Hans-Joachim Beck rechnet damit, dass auf Besitzer und Mieter zusätzliche Belastungen zukommen werden. "Steigende Bodenwerte werden zu einem ständigen Anstieg der Grundsteuer führen." Er setzt seine Hoffnungen auf anderweitige Regelungen durch die Bundesländer. Kritik anderer Art äußert der Deutsche Mieterbund. Er fordert, dass "diese Eigentümersteuer nicht länger auf die Mieter abgewälzt werden darf". Selbstnutzende Eigentümer müssten die Grundsteuer schließlich auch selbst zahlen.


Redaktion: Joachim Hoffmann

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