Informationen zum Thema altersgerecht umbauen mit dem KfW-Programm 159.
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KfW-Programm 159: Altersgerecht umbauen (Kredit)

Im Laufe des Lebens verändern sich die Anforderungen an den eigenen Wohnraum. Mit dem KfW-Programm 159 finanzieren Sie altersgerechte Umbauten – wie Einbruchschutz, Barrierereduzierung und Wohnkomfort – zu günstigen Konditionen.

Author: Annika Wälte
von Annika Wälte in München, aktualisiert am 07.08.2024
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Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Programm „Altersgerecht umbauen“ unterstützt Sie die KfW:
  • beim Umbau einer Bestandsimmobilie oder Kauf einer umgebauten Immobilie
  • mit einer Förderung von bis zu 100% der entstehenden Kosten, bzw. einem Darlehen von bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • sowohl bei selbstgenutzten Immobilien als auch bei Immobilien als Kapitalanlage

Was wird gefördert?

Beratung zur Baufinanzierung und Förderungen

Förderung effizient beantragen und erhalten? Mit unserer Unterstützung klappt’s.

Termin vereinbaren
  • Altersgerechter Umbau: Barrierereduzierung, Einbruchschutz
  • Kauf einer entsprechend umgebauten Immobilie
  • Immobilie (Haus oder Wohnung) zum Zweck der eigenen Nutzung oder als Kapitalanlage

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen (Eigentümerinnen und Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Mietende)
  • Verschiedene Unternehmens- und Organisationsformen

Wann wird gefördert?

Mit Beginn Ihrer Finanzierungsplanung: Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens stattfinden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Auszahlung des KfW-Kredits erfolgt über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.

Wie ist der Ablauf?

1. Finanzierungsplanung

Nach der Planung des Vorhabens mit Ihrem Fachbetrieb und/oder Sachverständigenbüro erstellen Sie eine Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern und beziehen die Förderung in die Planung mit ein.

2. Antrag und Kreditvertrag

Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.

3. Zusage und Auszahlung

Nach Prüfung und Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten (Verlängerung auf 24 Monate möglich) nach Zusage für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.

4. Umsetzung des Vorhabens

Nach der Kreditzusage starten Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens durch Umbaubeginn oder Kaufvertragsabschluss

5. Dokumentation und Nachweise

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese der KfW vorzulegen.

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Allerdings gibt es Einschränkungen – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite und attraktive Tilgungszuschüsse
Flexible Laufzeiten von bis zu 10, 20 oder 30 Jahren
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
Langfristige Nutzbarkeit Ihrer Immobilie – auch bei veränderten Lebensbedingungen
Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung
Beratung rund um Energieeffizienz

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