KfW Programm 296: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
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KfW-Programm 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Kredit)

Auf dem Weg in Richtung klimaneutrale Zukunft ist nachhaltiges Bauen wichtig und richtig –häufig aber auch mit höheren Kosten verbunden. Das neue KfW-Programm 296 unterstützt Sie nun mit zinsgünstigen Krediten gezielt beim Neubau oder Ersterwerb kostengünstiger, klimafreundlicher Immobilien. Das sogenannte „Niedrigpreissegment“ wird dabei durch das Zusammenspiel von Flächeneffizienz, einem geringeren Effizienzhausstandard (EH 55 anstatt EH 40) und durch die begrenzten Kosten im Gebäudelebenszyklus erreicht.

Author: Annika Wälte
von Annika Wälte in München, aktualisiert am 14.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ unterstützt Sie die KfW:
  • bei selbstgenutzten Immobilien oder Kapitalanlagen.
  • bei Neubau oder Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.
  • mit einer Förderung bis maximal 100.000 Euro.
  • wenn die Wohnimmobilie bestimmte Kriterien in sowohl in Sachen Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit als auch im Bereich Kosten und Flächeneffizienz erfüllt.

Was wird gefördert?

Ein Pärchen sitzt im Beratungsgespräch zur Baufinanzierung und Förderungen.

Förderung effizient beantragen und erhalten? Mit unserer Unterstützung klappt’s.

Termin vereinbaren
  • Neubau
  • Kauf / Ersterwerb
  • Immobilie (Haus oder Wohnung) zum Zweck der eigenen Nutzung oder als Kapitalanlage
Voraussetzungen:
  • Mindestens Effizienzhaus 55 Standard
  • Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
  • Unterschreitung des Grenzwerts ausgewählter Kosten im Gebäudelebenszyklus
  • Keine Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse
  • Bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, die eine Immobilie zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage erwerben. Verschiedene Unternehmens-, Organisations-, Gemeinschafts- und Genossenschaftsformen. Nicht gefördert werden Einrichtungen des Bundes, der Bundesländer und politische Parteien.

Wann wird gefördert?

Mit Beginn Ihrer Finanzierungsplanung: Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens (Baubeginn oder notarieller Kaufvertrag) stattfinden. Um den Antrag zu stellen, ist es notwendig, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einzubinden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie in Form eines zinsverbilligten Kredits zu attraktiven Konditionen. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert, die Kredithöhe beträgt maximal 100.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW vergibt diesen Kredit nicht direkt an Sie, sondern über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.

Wie ist der Ablauf?

Energieeffizienz-Beratung

Binden Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten in Ihr Vorhaben mit ein. Entwickeln Sie gemeinsam die Planung des Vorhabens und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor – insbesondere die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).

Finanzierungsplanung

Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern für Sie und beziehen mögliche Förderungen mit ein.

Antrag und Kreditvertrag

Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.

Zusage und Auszahlung

Nach der Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach Zusage (Verlängerung auf 24 Monate möglich) für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.

Umsetzung des Vorhabens

Nach der Kreditzusage starten Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens durch Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss.

Dokumentation und Nachweise

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss der KfW vorzulegen.

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren, sofern Bedingungen eingehalten werden und die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
Flexible Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit optionalen tilgungsfreien Jahren zu Beginn
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprodukten der KfW und weiteren öffentlichen Fördermitteln
Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit und langfristig günstige Energiekosten
Kostengünstiges Wohneigentum auf zeitgemäßem, klimafreundlichem Niveau im Niedrigpreissegment
Unterstützung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für eine optimale Planung und Umsetzung des Vorhabens
Administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung
Einschränkung individueller Gestaltungsmöglichkeiten durch zahlreiche Vorgaben
Wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen erforderlich bei Kreditbeträgen ab 700.000 Euro / ab sieben Wohneinheiten
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