Informationen zum KfW-Programm 358/359 zum Thema Einzelmaßnahmen.
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KfW-Programm 358/359: BEG Einzelmaßnahmen (Ergänzungskredit)

Mit Einzelmaßnahmen, die Ihr Zuhause energieeffizienter machen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig profitieren Sie von dauerhaft reduzierten Energiekosten und dem Werterhalt Ihrer Immobilie. Um diese Investition für Sie leistbarer zu machen, unterstützt Sie das KfW-Programm 358/359 mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit.

Author: Annika Wälte
von Annika Wälte in München, aktualisiert am 07.08.2024
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Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Programm „BEG Einzelmaßnahmen“ unterstützt Sie die KfW:
  • mit einem Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Bestandsimmobilie.
  • bei selbstgenutzten Immobilien und Immobilien als Kapitalanlage.
  • mit bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung.
  • mit einem zusätzlichen Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Was wird gefördert?

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  • Sanierungsvorhaben an Bestandsimmobilien gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
  • Voraussetzung: Das Vorhaben wurde bereits geprüft und bewilligt. Eine Förderzusage der KfW oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der BEG EM erteilt wurde, liegt vor.

Wer wird gefördert?

  • KfW-Programm 359: Privatpersonen (auch zur Miete) und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • KfW-Programm 359: Verschiedene Unternehmens- und Organisationsformen
  • KfW-Programm 358: Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Immobilie selbst nutzen und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet
Nicht gefördert werden Einrichtungen des Bundes, der Bundesländer und politische Parteien

Wann wird gefördert?

Die Antragstellung ist vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort möglich, wenn für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegt. Gültig sind nur Zusagen der KfW oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der „BEG EM“ erteilt wurden. Die Zusage darf nicht älter als zwölf Monate sein.
Übergangsregelung für die Förderung von Heizungstechnik: Bis einschließlich 30. November 2024 dürfen Kreditanträge auch nachträglich gestellt werden, wenn der Baubeginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 erfolgt ist.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie in Form eines zinsverbilligten Kredits zu attraktiven Konditionen. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert, die Kredithöhe beträgt maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Die KfW vergibt diesen Kredit nicht direkt an Sie, sondern über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.

Wie ist der Ablauf?

1. Vorliegende Förderzusage

Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor. Entscheidend ist dabei die vorliegende Zusage der KfW oder des BAFA, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der „BEG EM“ erteilt wurde und nicht älter als zwölf Monate ist.

2. Finanzierungsplanung

Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern für Sie und beziehen mögliche Förderungen mit ein.

3. Antrag und Kreditvertrag

Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.

4. Zusage und Auszahlung

Nach der Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach Zusage (Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich) für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.

5. Umsetzung des Vorhabens

Nach der Kreditzusage starten Sie mit der Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen.

6. Dokumentation und Nachweise

Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss der KfW vorzulegen.

Ist das Förderprogramm kombinierbar?

Als Ergänzungskredit wird das KfW-Programm 358/359 mit der bereits vorliegenden Förderung kombiniert. Weitere Kombinationen sind nicht möglich. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
Flexible Laufzeiten von bis zu 5, 10, 25 oder 35 Jahren mit optionalen tilgungsfreien Jahren zu Beginn
Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
Attraktive Ergänzung für bereits geförderte Vorhaben
Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung
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