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Denkmalschutz: Fünf wichtige Fragen und Antworten

Die Förderbank KfW unterstützt ab April die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude in einem eigenen Fördersegment. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude kaufen und sanieren will, sollte Grundsätzliches über den Denkmalschutz wissen.

Publiziert am 25.03.2012
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Die Förderbank KfW unterstützt ab April die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude in einem eigenen Fördersegment. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude kaufen und sanieren will, sollte Grundsätzliches über den Denkmalschutz wissen.

Ein denkmalgeschütztes Eigenheim bietet eine ganz besondere Atmosphäre doch bis es nach erfolgreicher Sanierung soweit ist, warten auf den Bauherren anspruchsvolle Aufgaben. Hier fünf wichtige Fragen und die Antworten darauf, wenn es um Kauf und Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses geht.

Wie kann ich erkennen, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht?

Der Denkmalschutz obliegt grundsätzlich der Hoheit der Bundesländer. Das Amt für Denkmalschutz erfasst Einzelgebäude oder historisch zusammenhängende Gebäudeansammlungen beispielsweise besondere Straßenzüge und führt diese in der Liste der Baudenkmale auf. Im Zweifelsfall sollte bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachgefragt werden, ob es sich bei der in Frage kommenden Immobilie um ein geschütztes Denkmal handelt.

Darf ein denkmalgeschütztes Haus überhaupt nicht verändert werden?

Veränderungen sind möglich und oft sogar notwendig, denn der Eigentümer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren das Denkmal zu erhalten. Allerdings gilt der Grundsatz, dass dabei immer der ursprüngliche Charakter des Gebäudes beibehalten werden muss.

Welche Bereiche sind besonders sensibel?

Unproblematisch sind meist Modernisierungen, die nur das Innere des Hauses betreffen, wie etwa die Installation einer Zentralheizung. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn das äußere Erscheinungsbild verändert werden soll. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fassade, die Vergrößerung von Fensterflächen, Aufstockung oder Anbauten sowie das Anbringen zusätzlicher Dachfenster oder Gauben.

Welche Behörde ist Ansprechpartner bei Modernisierung und Renovierung?

Alle Baumaßnahmen sollten eng mit der so genannten Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Dort sind Pläne, Handwerkerangebote und eventuell Fotos vom derzeitigen Zustand vorzulegen.

Gibt es für die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie finanzielle Hilfen?

Zunächst einmal sollten sich Käufer von denkmalgeschützten Häusern darüber im Klaren sein, dass die Sanierung vergleichsweise hohe Kosten verursacht. Es kann aber dafür je nach örtlichen Gegebenheiten Fördermittel von öffentlichen oder privaten Einrichtungen geben. Auch die staatliche Förderbank KfW unterstützt ab April 2012 die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude in einem eigenen Fördersegment Effizienzhaus Denkmal. Darüber hinaus können Aufwendungen, die dem Erhalt des Gebäudes dienen, über mehrere Jahre hinweg über erhöhte Abschreibungen steuerlich abgesetzt werden.

Tipp: Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben will, sollte frühzeitig auch die Planung und Konzeption des Baukredites darauf abstimmen. Die Finanzierungsspezialisten von Interhyp bieten – unverbindlich und ohne Extrakosten eine Beratung an und können aus dem Angebot von insgesamt mehr als 300 Kreditinstituten die günstigsten Baukredite herausfiltern.

Redaktion: Britta Barlage

Interhyp AG, 26.03.2012

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