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Immobilien: Schutz vor Verlusten bei Notverkauf

Absicherung des Immobilienwertes für unerwartete Veräußerung im Scheidungsfall oder bei Arbeitsplatzverlust ist möglich

Publiziert am 09.08.2006
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(München, 10. August 2006). Über 200.000 Ehepaare jährlich lassen sich scheiden. Fast vier Millionen Haushalte ziehen im Verlauf eines Jahres um, häufig wegen eines Arbeitsplatzwechsels. Wer in Situationen wie diesen unerwartet sein Eigenheim verkaufen muss, hat oft mit finanziellen Einbußen zu rechnen.

Nichts ist beständiger als der Wandel - eine Weisheit, die Immobilieneigentümer nur ungern hören. Ihre Pläne können durch unvorhergesehene Ereignisse wie eine Scheidung oder - erfreulicher - die Geburt von Drillingen gehörig durcheinander geraten. Auch ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen zwingt dazu, die Wohnsituation zu verändern. Muss ein gerade erworbenes Familiendomizil kurzfristig wieder veräußert werden, betragen die finanziellen Einbußen häufig Zehntausende Euro.

Ungünstige Verhandlungsposition "Wenn Erwerber in eine Situation geraten, die den sofortigen Immobilienverkauf erfordert, verschlechtert sich ihre Verhandlungsposition meist erheblich", erklärt Robert Haselsteiner vom Baugeld-Vermittler Interhyp in München. "Finanzielle Einbußen können dann besonders junge Familien hart treffen." Die Gründe: Ihre finanziellen Spielräume sind nach dem Erwerb begrenzt. Gleichzeitig sind sie es, die sich immer häufiger auf beruflich bedingte Veränderungen und Ortswechsel einstellen müssen. Mit dem "Wertschutzbrief" will der Baufinanzierungs-Broker jetzt das Risiko begrenzen helfen. Die Police schlägt monatlich mit 19,90 Euro zu Buche und ist jederzeit mit vierwöchiger Frist kündbar. Im Versicherungsfall, also bei einem Wertverlust wegen Notverkauf, können sich Eigentümer zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises bis zu einer Höhe von 35.000 Euro auszahlen lassen. Die Absicherung eignet sich in erster Linie für diejenigen, die in einem Preissegment zwischen 200.000 und 350.000 Euro gekauft haben. Auch wenn der versicherte Hausbesitzer umbauen muss, weil er durch einen Unfall Invalide geworden ist, kann er auf einen Ausgleich durch den Schutzbrief zählen.
Lage als Faktor Nr. 1 "Wie hoch bei Notverkäufen das Risiko eines Wertverlustes ist, hängt insbesondere von der Lage des Hauses ab", erläutert Robert Haselsteiner. Verkauft der Eigentümer eine Wohnung in zentralen Stadtteilen von München, Düsseldorf oder Hamburg, stehen die Chancen gut, dass er mindestens den ursprünglichen Kaufpreis erlöst oder einen Gewinn einfährt. Bei einem Einfamilienhaus fernab der Wirtschaftsmetropolen der Republik steigt dagegen das Risiko, dass sich nur wenige Bieter finden. Wenn das Haus zum zweiten oder dritten Mal in der örtlichen Tageszeitung inseriert wird, muss sich der Verkäufer auf harte Preisverhandlungen gefasst machen - und wegen des Zeitdrucks womöglich auf empfindliche Wertabschläge.

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