Immobilienbewertung: Wie viel ist Ihre Immobilie wert?
Ermitteln Sie kostenlos, ohne Registrierung und in wenigen Minuten eine erste Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie.
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Mit unserem Online-Rechner erhalten Sie in nur wenigen Minuten eine erste Einschätzung über den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie. Das Tool kann dabei sowohl von Eigentümerinnen und Eigentümern genutzt werden, die über den Verkauf ihrer Immobilie oder etwa eine Anschlussfinanzierung nachdenken, als auch von Interessierten, die den Preis ihres Wunschobjekts besser einordnen möchten.
Eine Online-Bewertung ersetzt keine individuelle Wertermittlung durch ein Sachverständigenbüro, liefert aber einen wertvollen ersten Überblick über den zu erwartenden Preisrahmen.Suleika Preikschat, Managing Director Privatkundengeschäft, Interhyp AG
Die Bewertung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, bei dem – je nach Hintergrund der Bewertung – unterschiedlich viele Einflussfaktoren berücksichtigt werden müssen. Je nach Art der Immobilie geht man bei der Ermittlung des Immobilienwertes unterschiedlich vor. Am gängigsten für die Immobilienbewertung sind dabei das Sachwert-, das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren.
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Beim Sachwertverfahren steht der materielle Wert der Immobilie im Vordergrund – also der Wert von Gebäude und Grundstück. Zunächst wird der Bodenwert ermittelt und dazu der Gebäudewert addiert - dieser setzt sich aus Baukosten, Baujahr, Zustand und Ausstattung zusammen. Von diesem Gesamtwert werden dann mögliche Wertminderungen, zum Beispiel durch Abnutzung oder Reparaturbedarf, abgezogen. Das Sachwertverfahren kommt hauptsächlich bei selbstgenutzten Immobilien, also Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften, zum Einsatz – immer dann, wenn keine regelmäßigen Mieteinnahmen erzielt werden, die man als Basis für die Wertermittlung heranziehen könnte.
Das Ertragswertverfahren wird dann angewandt, wenn eine Immobilie regelmäßig Erträge abwirft – also beispielsweise Mieteinnahmen oder Pachten. Im Zentrum steht hier die wirtschaftliche Betrachtung: Wie viel Geld wirft das Objekt künftig ab, und wie hoch ist der Kapitalwert dieser Erträge? Dazu wird der jährliche Reinertrag (Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten) berechnet. Aus diesem wird mit Hilfe des Liegenschaftszins der Ertragswert bestimmt. Der Bodenwert kommt auch hier zum Einsatz und wird separat berechnet und addiert. Das Ertragswertverfahren wird insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder gemischt genutzten Objekten eingesetzt.
Wie es der Name schon vermuten lässt, bilden beim Vergleichswertverfahren die real erzielten Verkaufspreise von Immobilien in ähnlicher Lage und mit ähnlichen Merkmalen bei Ausstattung und Bausubstanz die Basis für die Wertermittlung. Wie bei den anderen Verfahren bleibt auch hier Spielraum für individuelle Auf- oder Abwertungen, die aus Besonderheiten bei Lage, Zuschnitt, Zustand oder Ausstattung resultieren. Besonders gut funktioniert dieses Verfahren bei Eigentumswohnungen, da sich hier in vielen Fällen die Transaktionen von gut vergleichbaren Objekten zur Bewertung heranziehen lassen.
Die Bewertung einer Immobilie kann über unterschiedliche Wege erfolgen, abhängig vom Zweck und dem notwendigen Anspruch an Genauigkeit und Rechtssicherheit. Im Regelfall kommen drei Wege infrage: eine Bewertung durch einen Sachverständigen, durch einen Makler oder durch eine Online-Selbsteinschätzung.
| Bewertende Instanz | Kosten* | Umfang / Benötigte Daten | Genauig keit | Juristisch sicher? | Wann sinnvoll? |
Sachverständiger | Verkehrswertgutachten: 1.500 bis 2.500 Euro Kurzgutachten: 300 bis 700 Euro | Verkehrswertgutachten: Besichtigung, Prüfung des Grundbuchs, Ausstattung, Marktanalyse Kurzgutachten: Wenige Daten | Sehr genau | Verkehrswertgutachten: geeignet für gerichtliche/finanzielle Zwecke Kurzgutachten: keine Garantie für Rechtsgültigkeit | Verkehrswertgutachten: Erbschaft, Scheidung, Finanzierung, notarielle Beurkundung Kurzgutachten: Kauf, Verkauf, Modernisierungsplanung |
| Makler | Bei Mandat: Meist kostenlos Ohne Mandat: 250 bis 700 Euro | Vergleichswerte, Objektbeschreibung, Marktkenntnisse | Mittel | Eingeschränkt: keine Garantie für Rechtsgültigke it | Verkauf, Vermarktung, Preisfindung |
| Privat | Meist kostenlos Selten 50 bis 100 Euro | Nur wenige Eckdaten: zum Beispiel Adresse, Wohn-/Grundstücksf läche, Baujahr, Zustand | Grobe Einschätzung | Niedrig: nicht geeignet für offizielle Zwecke | Erste Orientierung, Privatverkauf |
*Bei den Kostenangaben handelt es sich um Schätzungen basierend auf Marktangaben, nicht um verbindliche Kostenaussagen.
Auch Immobilienmaklerinnen oder Immobilienmakler können den Wert einer Immobilie ermitteln – meist in Form einer Einschätzung oder Kurzbewertung. Dank regionalen Marktkenntnis, den Blick auf Vergleichsobjekten und der Erfahrung im Immobilienmarkt sind sie bestens geeignet, um Verkaufspreise einzuschätzen, Objekte zu vermarkten und in beratender Funktion zur Seite zu stehen. Sollten Sie bereits eine Maklerin oder einen Makler beauftragt haben, so fallen für eine Kurzbewertung meist keine zusätzlichen Kosten an. Eine Bewertung durch ein Maklerbüro dient der Markteinschätzung, ist jedoch nicht gerichtsverwertbar und ersetzt kein gerichtsfest anerkanntes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Wer eine schnelle und kostengünstige erste Einschätzung des Immobilienwerts wünscht, kann auf Online-Rechner zurückgreifen. Diese sind meist kostenfrei – und auch wenn Kosten anfallen sollten, so belaufen sich diese meist nie auf mehr als 100 Euro. Die Herausforderung an einer solchen Online-Bewertung ist allerdings, dass Sie alle Angaben selbst machen müssen und viele, individuelle Eigenschaften der Immobilie und des Grundstücks nicht erfasst werden können. Das bedeutet, dass die Genauigkeit vergleichsweise gering ist. Zudem ist die Bewertung nicht geeignet für rechtlich verbindliche Zwecke (zum Beispiel Erbschaft, Scheidung, Bankfinanzierung). Trotz allem eignet sich die Ermittlung des Immobilienwerts über Online-Portale ideal als erster Orientierungsschritt. Bei Interhyp erhalten Sie bequem online und mit wenig Aufwand innerhalb weniger Minuten eine erste Einschätzung Ihres Immobilienpreises.
Allgemeiner Haftungsausschluss:
1) Diese angezeigte Bewertung der von Ihnen angegebenen Immobilie liefert eine erste unverbindliche Schätzung des potenziellen erzielbaren Kauf-/Verkaufspreises. Die erhaltene Schätzung ist in keinem Fall eine Garantie für den tatsächlichen Kauf-/Verkaufspreis. Diese Schätzung ersetzt keine individuelle Wertermittlung Ihrer Immobilie.
2) Die verwendeten Werte zur Errechnung des Kauf-/Verkaufspreises basieren auf den Verkaufspreisen der von uns finanzierten Objekte. Die Schätzung wird auf Grundlage Ihrer Angaben automatisch durchgeführt und unterliegt damit keiner weitergehenden Kontrolle wie einer Besichtigung des Objekts, einer Begutachtung der Bausubstanz oder der Feststellung etwaiger, gravierender Mängel. Bei der Schätzung handelt es sich um Vergleichswerte, die nicht notwendigerweise den tatsächlichen Wert widerspiegeln. Der tatsächliche Wert ist von unterschiedlichen Parametern abhängig, unter anderem Alter, Lage, Größe, Bausubstanz, Mängel und Zustand der Immobilie usw.
3) Es wird weder für die korrekte Eingabe der Parameter, noch für die Korrektheit der bereits vorausgefüllten Werte gehaftet. Die errechnete Bewertung der Immobilie kann sowohl durch abweichende Parameter (siehe 2), aber auch durch die zugrundeliegenden Annahmen deutlich abweichen.
4) Es wird keine Verantwortung oder Haftung für Rechtsgeschäfte übernommen, die auf den Schätzwerten der Bewertung basieren. In keinem Fall darf die errechnete Bewertung der Immobilie als Grundlage für eine Kaufentscheidung genutzt werden.
5) Für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Korrektheit der zugrundeliegenden Bewertung Ihrer Immobilie und aller angegeben oder errechneten Werte wird in keinem Fall Haftung übernommen.
6) Sie erhalten ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung der ermittelten Daten. Eine Weitergabe sowie kommerzielle Nutzung der Daten ist ausdrücklich ausgeschlossen bzw. bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Interhyp AG. Die über die Immobilienbewertung gewonnenen einzelnen Informationen dürfen nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Informationen aus der Online-Immobilienbewertung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Interhyp AG untersagt.