Vorfälligkeitsentschädigungsrechner
Eine niedrigere Monatsrate sieht gut aus. Bei einer Umschuldung ist sie aber nur die halbe Rechnung.
Wenn Ihr bisheriges Darlehen noch fest verzinst ist, kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Und die kann aus einem guten Zinsangebot schnell ein mittelmäßiges machen.
Bevor Sie also nur auf die neue Rate schauen, rechnen Sie grob nach. Nicht bis auf den Cent. Das macht später der Darlehensgeber. Aber für eine erste Einschätzung reicht diese Formel:
Vorfälligkeitsentschädigung selbst berechnen – Kurzformel:
Restschuld × Zinsdifferenz × verbleibende Zinsbindung in Jahren
Die Zinsdifferenz ergibt sich aus Ihrem Sollzins und dem angenommenen Wiederanlagezins.
Beispiel
- Annahmen für die Rechnung:
- Restschuld: 280.000 Euro
- Sollzins: 3,80 %
- Wiederanlagezins: 2,60 %
- Die Differenz liegt bei 1,20 Prozentpunkten.
- 280.000 Euro × 1,20 % = 3.360 Euro pro Jahr
- Läuft die Zinsbindung noch fünf Jahre, landet die grobe Rechnung bei:
3.360 Euro × 5 = 16.800 Euro. Mehr ist diese Zahl erst einmal nicht: eine Richtung.
Der endgültige Betrag kann anders aussehen. Tilgungsverlauf, Abzinsung, Sondertilgungsrechte sowie ersparte Risiko- und Verwaltungskosten verändern die Berechnung. Deshalb sollten Sie sich den Berechnungsnachweis immer geben lassen.
Ob sich eine Umschuldung lohnt, entscheidet nicht die neue Rate allein. Entscheidend ist, was nach Vorfälligkeitsentschädigung und Nebenkosten übrig bleibt.
Vorfälligkeitsentschädigung beim Baukredit
Manchmal merkt man erst beim zweiten Rechnen, dass der Verkaufserlös kleiner ist als gedacht. Der Kaufpreis steht, die Restschuld ist bekannt, der Notartermin rückt näher. Eigentlich sieht alles sortiert aus.
Dann kommt die Ablösesumme vom Darlehensgeber. Und darin steckt ein Posten, der die Planung noch einmal auf links drehen kann: die Vorfälligkeitsentschädigung.
Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeitszinsen oder Vorfälligkeitsentgelt?
In Schreiben von Darlehensgebern tauchen unterschiedliche Begriffe auf. Gemeint ist meist dasselbe: ein Ausgleich dafür, dass ein Darlehen mit festem Sollzins früher endet als geplant.
Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ist das ein Moment zum Schlucken. Mehrere tausend Euro zusätzlich? Die Forderung kann berechtigt sein, wirkt aber selten auf Anhieb nachvollziehbar.
Rechtlich kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen, wenn der Darlehensgeber durch die vorzeitige Rückzahlung Zinseinnahmen verliert. Nur: Aus einer berechtigten Forderung wird noch keine richtige Zahl. Genau dort lohnt sich der Blick in die Unterlagen.
Erst das Datum, dann die Rechnung
Bevor Sie die Berechnung prüfen, suchen Sie das Auszahlungsdatum. Entscheidend ist der Tag, an dem Ihr Darlehen vollständig ausgezahlt war.
Merken Sie sich dieses Datum
Für § 489 BGB zählt nicht der Notartermin und nicht die Vertragsunterschrift. Entscheidend ist der vollständige Empfang des Darlehens. Ab diesem Tag läuft die Zehnjahresfrist. Ist sie abgelaufen, können Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer mit sechs Monaten Frist kündigen.
Bei einem klassischen Kauf findet sich dieses Datum meist ohne große Suchaktion. Bei einem Neubau ist es weniger eindeutig.
Beispiel: Neubau mit mehreren Auszahlungen
Bei einem Neubau wird das Darlehen oft in Etappen ausgezahlt: Grundstück, Rohbau, Innenausbau, Außenanlagen. Für die Zehnjahresfrist zählt in der Regel nicht der erste Abruf, sondern die vollständige Auszahlung.
Gerade bei Zinsbindungen über 15 oder 20 Jahre ist das kein Nebenschauplatz. Wenn die vollständige Auszahlung mehr als zehn Jahre zurückliegt und Sie korrekt kündigen, fällt für diese Kündigung in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Das klingt trocken. Auf dem Konto fühlt es sich nicht trocken an.
Wann die Bank Geld verlangen darf
Ist die Zehnjahresfrist noch nicht erreicht, kann der Darlehensgeber grundsätzlich eine Entschädigung verlangen. Häufig passiert das beim Verkauf während der laufenden Zinsbindung.
Die Logik dahinter: Das Geld kommt früher zurück, geplante Zinsen fehlen. Diesen möglichen Zinsschaden darf der Darlehensgeber berechnen. Aber die Berechnung ist nicht in Stein gemeißelt. Sie hängt von Annahmen ab. Und Annahmen sollte man prüfen, vor allem wenn sie mehrere tausend Euro kosten.
Kurz erklärt: Wiederanlagezins
Der Wiederanlagezins zeigt, welchen Ertrag der Darlehensgeber mit dem zurückgezahlten Geld sicher erzielen könnte. Häufig dienen Pfandbriefrenditen oder Renditen von Hypothekenpfandbriefen als Orientierung. Je niedriger dieser Wert angesetzt wird, desto höher kann die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen.
Deshalb reicht der Ablösebetrag allein nicht. Lassen Sie sich zeigen, welcher Wiederanlagezins angesetzt wurde und wie der Rechenweg aussieht. Nicht als Misstrauensvotum. Sondern weil eine nachvollziehbare Rechnung dazugehört.
Aktiv-Passiv oder Aktiv-Aktiv?
Meist rechnen Banken mit der sogenannten Aktiv-Passiv-Methode. Dabei wird so getan, als würde der zurückgezahlte Betrag sicher am Kapitalmarkt wieder angelegt. Deshalb sind Pfandbriefrenditen beziehungsweise Renditen von Hypothekenpfandbriefen so wichtig.
Es gibt aber auch die Aktiv-Aktiv-Methode. Dabei wird geprüft, welchen Schaden der Darlehensgeber hätte, wenn er das Geld neu als Darlehen ausreicht. Das klingt erstmal greifbarer. In der Praxis kommt es aber stark darauf an, welche Konditionen und Annahmen angesetzt werden.
Für Sie zählt am Ende nicht der Methodenname. Sondern ob der Berechnungsnachweis verständlich zeigt, wie der Betrag entstanden ist.
Sondertilgung ist mehr als Kleingedrucktes
Viele Darlehensverträge enthalten Sondertilgungsrechte. Beim Abschluss klingen sie manchmal wie ein netter Zusatz, den man vielleicht irgendwann nutzt. Bei einer Vorfälligkeitsentschädigung können sie plötzlich sehr konkret werden.
Tipp: Sondertilgungsrechte prüfen
Schauen Sie in Ihrem Vertrag nach, ob jährliche Sondertilgungen vereinbart wurden. Auch ungenutzte Sondertilgungsrechte können die Restschuld in der Berechnung senken und damit den möglichen Zinsschaden.
Wenn ein jährliches Sondertilgungsrecht vereinbart wurde, sollte es in der Berechnung auftauchen. Fehlt es, stimmt die Forderung möglicherweise nicht.
Wenn Sie überschlagen möchten, wie Sondertilgungen Restschuld und Laufzeit verändern, hilft der Tilgungsrechner.
Was nicht mehr anfällt
Im Schreiben steht meist genau, welche Zinsen dem Darlehensgeber entgehen. Zur Rechnung gehört aber auch, was nicht mehr anfällt: Verwaltung bis zum Ende der Zinsbindung und ein Teil des Ausfallrisikos. Diese ersparten Risiko- und Verwaltungskosten müssen berücksichtigt werden.
Wenn diese Abzüge nicht zu sehen sind, fragen Sie nach. Manchmal ist die wichtigste Stelle nicht die größte Zahl, sondern das, was fehlt.
Der Vertrag spricht mit
Gut zu wissen: Vorfälligkeitsjoker
Wenn Pflichtangaben oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sind, kann das den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung beeinflussen. Das ist rechtlich anspruchsvoll. Lassen Sie den Vertrag prüfen, wenn es um hohe Beträge geht.
Neben der Rechenhöhe lohnt sich ein Blick in den Darlehensvertrag. § 502 BGB kann relevant werden, wenn Pflichtangaben fehlen oder nicht klar genug sind. Dabei geht es vor allem um Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht und zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Das heißt nicht, dass jede holprige Formulierung sofort die Forderung kippt. So bequem ist es nicht. Aber bei hohen Beträgen sollte dieser Punkt nicht einfach durchrutschen.
Wenn der Rechenweg knapp bleibt, wichtige Angaben fehlen oder die Erläuterung eher nach Nebel als nach Klarheit klingt, ist eine fachliche Prüfung sinnvoll. Eine Zahl mit zwei Nachkommastellen sieht exakt aus. Exakt ist aber nicht dasselbe wie nachvollziehbar.
KfW-Darlehen nicht vergessen
Wenn Ihre Finanzierung ein KfW-Darlehen enthält, prüfen Sie diesen Baustein gesondert. Je nach Programm, Laufzeit und Rückzahlungsregel können eigene Bedingungen gelten. Die Ablöse des Hauptdarlehens sagt dann noch nicht alles.
Verkauf ist nicht Umschuldung
Beim Verkauf mindert die Vorfälligkeitsentschädigung den Erlös. Punkt. Wer den Verkaufserlös für die nächste Immobilie braucht, sollte diese Summe früh kennen. Nicht erst, wenn die neue Finanzierung schon auf Kante genäht ist.
Bei einer Umschuldung ist die Rechnung anders. Eine niedrigere Monatsrate wirkt erst einmal angenehm. Klar. Entscheidend ist aber, ob der neue Sollzins die Entschädigung und mögliche Nebenkosten wirklich ausgleicht. Ein Blick auf aktuelle Bauzinsen hilft, den möglichen Vorteil besser einzuordnen.
Kurz gesagt: Nicht nur auf den Monat schauen. Auf die Gesamtkosten schauen. Wenn die Zinsbindung ohnehin bald endet, gehört auch die Anschlussfinanzierung in die Prüfung.
Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzen?
Steuerlich kommt es auf die Nutzung der Immobilie an. Bei selbst genutzten Immobilien lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel nicht absetzen. Bei vermieteten Immobilien kann sie unter Umständen als Werbungskosten relevant sein. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung und bewahren Sie die Unterlagen auf.
Was Sie anfordern sollten
Bitten Sie Ihre Bank nicht nur um den Ablösebetrag. Fordern Sie die vollständige Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an. Am besten ausdrücklich als Berechnungsnachweis.
Prüfen Sie zusätzlich das Datum der vollständigen Auszahlung. Wenn seitdem mehr als zehn Jahre vergangen sind, kann § 489 BGB für Sie entscheidend sein.
Bleibt die Rechnung unklar oder erscheint die Summe ungewöhnlich hoch, holen Sie sich fachliche Unterstützung. Das kann eine Verbraucherzentrale sein, eine spezialisierte Rechtsberatung, eine Steuerberatung oder Ihre Finanzierungsberatung.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann berechtigt sein. Ungeprüft akzeptieren sollten Sie sie trotzdem nicht. Entscheidend ist nicht, wie sauber die Zahl aussieht, sondern ob sie nachvollziehbar berechnet wurde.
Checkliste: Das sollte im Berechnungsnachweis stehen
- Restschuld
- Ablösetermin
- Ende der Zinsbindung
- angesetzter Wiederanlagezins
- verwendete Berechnungsmethode
- Pfandbriefrenditen oder andere Referenzwerte
- berücksichtigte Sondertilgungsrechte
- abgezogene Risiko- und Verwaltungskosten
Häufig gestellte Fragen
Auf was muss ich bei einer Umschuldung achten?
Bei einer Umschuldung, also dem Wechsel von einem bestehenden Darlehen zu einem neuen Darlehen, gibt es einige wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten:
- Zinssatz: Vergleichen Sie die Zinssätze der verschiedenen Darlehensangebote. Ein niedrigerer Zinssatz kann zu erheblichen Einsparungen führen.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn Sie ein bestehendes Darlehen vor dem Ende der Zinsbindungsfrist kündigen, kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies ist eine Art Entschädigung für die Zinsen, die der Darlehensgeber verliert, weil das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Sie sollten diese Kosten in Ihre Überlegungen einbeziehen.
- Gebühren und Kosten: Es können Gebühren für die Darlehensaufnahme, die Schätzung des Immobilienwerts und andere Kosten anfallen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Kosten berücksichtigen, wenn Sie die Gesamtkosten der Umschuldung berechnen.
- Neue Konditionen: Prüfen Sie die Konditionen des neuen Darlehens sorgfältig. Dazu gehören die Laufzeit, die monatlichen Zahlungen, die Möglichkeit von Sondertilgungen und andere Bedingungen.
- Finanzielle Stabilität: Bevor Sie eine Umschuldung in Betracht ziehen, sollten Sie Ihre finanzielle Situation sorgfältig prüfen. Können Sie sich die neuen monatlichen Zahlungen leisten? Haben Sie genug Ersparnisse, um unerwartete Kosten zu decken?
- Beratung: Kontaktieren Sie die Interhyp-Finanzierungsexpertinnen und –experten, um die verschiedenen Optionen zu verstehen und die beste Entscheidung für Ihre Situation zu treffen. Termin vereinbaren
Wie verdient Interhyp Geld?
Interhyp arbeitet mit Darlehensgebern zusammen und beschleunigt Finanzierungsprozesse, indem beispielsweise Beratungsleistungen oder Unterlagenprüfungen übernommen werden. Wenn Sie als Kundin oder Kunde eine Baufinanzierung abschließen, erhält Interhyp eine Vermittlungsprovision vom Darlehensgeber.
Wie bekomme ich den günstigsten Immobilienkredit?
Um einen möglichst günstigen Immobilienkredit zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Möglichst viel Eigenkapital und gute Bonität
- Angebote vergleichen - übernehmen wir gerne für Sie
- Finanzierungsstruktur des Darlehens optimieren - wir beraten Sie gerne
Eigenkapital
Die Höhe des Eigenkapitalanteils, also wie viel Sie für Ihre Immobilie aus eigener Tasche direkt zahlen können, wirkt sich direkt positiv auf die Kreditkonditionen aus. Wenn Sie zusätzlich auch noch über ein sicheres Einkommen verfügen, Ihren bisherigen Zahlungsverpflichtungen immer nachgekommen sind und abgesehen von den Lebenshaltungskosten keine weiteren finanziellen Belastungen tragen, schätzt Sie der Darlehensgeber als verlässlichen Kreditnehmer ein und honoriert das mit einem niedrigeren Zinssatz für Ihre geplante Baufinanzierung bzw. Ihren gewünschten Immobilienkredit.
Grundsätzlich ist zwar auch eine Vollfinanzierung über ein Darlehen möglich, also dass 100 Prozent und mehr des Kaufpreises als Kredit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall verlangen Darlehensgeber aber oft bis zu einem Prozent mehr an Zinsen, was sich angesichts der langen Laufzeiten von Immobilienkrediten spürbar auswirkt.
Vergleich
Konditionen für eine Finanzierung ändern sich regelmäßig, weshalb stets ein aktueller Vergleich von Anbietern erfolgen sollte. Wichtig dabei: Nutzen Sie für den Vergleich der Angebote den effektiven Jahreszins.
Finanzierungsstruktur
Neben dem Vergleich verschiedener Angebote bietet die Struktur Ihrer Finanzierung die größten Einsparpotentiale beim Immobilienkredit.
Erfahren Sie hier, welche Faktoren die Konditionen einer Immobilienfinanzierung beeinflussen und vergleichen Sie die Konditionen von mehr als 500 Darlehensgebern.
Wie berechnet sich die Immobilienfinanzierung?
Bei der Berechnung einer Immobilienfinanzierung gibt es vier Hauptfaktoren:
- Kapitalmarkt
- Bonität des Käufers
- Objektinformationen
- Finanzierungsstruktur
- Kapitalmarkt
Die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung orientieren sich an der Rendite für langfristige Anleihen und Pfandbriefe – oft liegt der Marktzins für die Baufinanzierung etwa 0,5 Prozent über der Rendite von zehnjährigen Pfandbriefen. Ist die Nachfrage nach diesen Pfandbriefen sehr hoch, sinken die Renditen und mit ihnen die Zinsen für die Immobilienfinanzierung. Umgekehrt steigen Renditen und Zinsen, wenn die Nachfrage nach Pfandbriefen sinkt. Über mehrere Jahre betrachtet, entstehen so Unterschiede von einigen Prozentpunkten: Der Zeitpunkt einer Immobilienfinanzierung hat somit entscheidenden Einfluss auf die Kosten. - SCHUFA des Käufers
- Beschäftigungsverhältnis: angestellt, selbstständig, seit wann besteht die aktuelle Beschäftigung
- Einkommen
- monatliche Ausgaben
- SCHUFA
- Eigenkapital; bei der Eigenkapitalquote handelt es sich um den Anteil des Kaufpreises, den Sie aus eigenen Mitteln bestreiten. Je weniger Sie für die Immobilienfinanzierung brauchen, desto weniger Zinskosten müssen Sie zahlen, und desto schneller ist die Finanzierung zurückgezahlt. Zudem belohnen die Darlehensgeber eine hohe Eigenkapitalquote mit niedrigeren Zinssätzen.
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
- Objektinformationen
- Objektart: Wohnung, Haus, Altbau, Neubau...
- Standort
- Nutzung: Eigennutzung, Vermietung, wohnwirtschaftlich oder gewerbliche Nutzung
- Grundschuldeintrag
- Finanzierungsstruktur
- Zins des Darlehensgebers
- Auszahlungssumme
- Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit: Die Zinsbindungsfrist gibt den Zeitraum an, über den der anfängliche Zinssatz festgeschrieben wird.
- anfängliche Tilgungshöhe gibt an, welchen prozentualen Anteil der Darlehenssumme Sie im ersten Jahr der Laufzeit tilgen
- Höhe der Sondertilgung
Jeder Kreditgeber gewichtet diese und andere Faktoren nach internen Richtlinien und Konditionen. Somit ist die Berechnung der Kosten für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar. Mit unserem Baufinanzierungsrechner können Sie die Kosten einer Immobilienfinanzierung ziemlich exakt abschätzen. Probieren Sie es aus!
Ihre Frage war nicht dabei? Auf unserer Hilfeseite finden Sie weitere Antworten – oder schreiben Sie uns direkt über unser Kontaktformular.
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