Baufirma auf Herz und Nieren prüfen
Aufgrund aktueller Entwicklungen geraten viele Baufirmen in die Krise. 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht, doch können Immobilieninteressierte durch sorgfältiges Vorgehen die Wahrscheinlichkeit, dass der Vertragspartner während der Bauphase insolvent wird, reduzieren.
Der Iran-Krieg sorgt auch im Bau für Verwerfungen: Gestiegene Material- und Energiekosten können Baufirmen bei laufenden Projekten nicht an die Auftraggeber weitergeben, da die Preise für vergebene Bauleistungen vertraglich festgelegt sind. Vor allem Bauträger, die alle Leistungen „aus einer Hand“ zum Festpreis bieten, können dadurch schnell in Schwierigkeiten geraten. Tatsächlich ist die Zahl der Bauträger-Insolvenzen deutlich gestiegen, allein im März gab es 258 Fälle. Die Folgen für Käuferinnen und Käufer sind äußerst unangenehm und oft mit hohen Kosten verbunden.
Kaufwillige sollten sich bei ernsthaftem Interesse an einem Bauträger-Projekt zu Beginn erkundigen, wie lange das Unternehmen auf dem Markt tätig ist. Nach Möglichkeit sollte auch die finanzielle Situation des Bauträgers geprüft werden: Wie hoch ist die Eigenkapitalquote, hat die Firma in den letzten Jahren Gewinne erwirtschaftet, welche anderen Projekte hat sie noch am Laufen? Wer es genau wissen möchte, wie es finanziell um einen Bauträger steht, kann sich an eine Auskunftei wenden. Eine Auskunftei sammelt Informationen über Firmen und analysiert deren Bonität. Eine aufbereitete Analyse kann kostenpflichtig erworben werden. Die Auskunftei Creditreform vergibt nach eingehender Prüfung das Zertifikat Crefozert. Dieses bescheinigt Unternehmen eine ausgezeichnete Bonität, ein tadelloses geschäftliches Verhalten und eine positive Prognose für die Zukunft. Einige Unternehmen aus dem Holzfertigbau und andere Baufirmen lassen sich ihre Bonität von Creditreform für die Außenwerbung regelmäßig bestätigen. Das Zertifikat gilt jeweils für ein Jahr.
Die Seriosität eines Bauträgers zeigt sich auch in der Vertragsgestaltung. Verträge sind zwar an die Makler- und Bauträgerverordnung gebunden, diese bietet jedoch Spielraum für unpräzise Formulierungen, deren Tragweite eine Laiin oder ein Laie kaum nachvollziehen kann. Daher empfiehlt es sich, den Vertragstext von einer Person vom Fach prüfen zu lassen. Das kann eine Anwältin oder ein Anwalt sein, aber auch Verbraucherverbände wie der Bauherrenschutzbund, der Verband Privater Bauherren oder oder Wohnen im Eigentum e. V. bieten ihren Mitgliedern diesen Service..
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann der Insolvenzfall während der Bauphase eintreten. Damit sich der Schaden dann in Grenzen hält, rät Wohnen im Eigentum e. V. Immobilienkaufenden, die vereinbarten Abschlagszahlungen grundsätzlich nur nach Baufortschritt zu leisten. Vor jeder Zahlung sollten Haus- und Wohnungskaufende prüfen, am besten mithilfe einer oder eines Sachverständigen, ob die vertraglich vereinbarten Leistungen mängelfrei erbracht worden sind. Die ING-Bank empfiehlt, bei der ersten Abschlagszahlung die gesetzlich geregelte Fertigstellungssicherheit in Höhe von 5 % der Gesamtkosten einzubehalten (§ 650m Abs. 2 BGB). Alternativ kann der Bauträger eine Bankbürgschaft oder Fertigstellungssicherheit über die betreffende Summe ausstellen.
Der Bund der Versicherten rät Immobilienkäuferinnen und -käufern, eine Baufertigstellung-Versicherung zu vereinbaren. Diese Versicherung muss der Bauträger abschließen, die Kosten hierfür kann er den Käuferinnen und Käufern in Rechnung stellen. Sollte der Bauträger in die Insolvenz gehen, kommt diese Versicherung für die Mehrkosten auf, die entstehen, weil zum Beispiel andere Firmen mit der Fortführung der Bauarbeiten beauftragt werden müssen. Das ist dann der Fall, wenn der Insolvenzverwalter einen Weiterbau durch die bisherige Firma ablehnt. In diesem Fall haben Käuferinnen und Käufer einen Anspruch auf Eigentumsübertragung per Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Erst dann dürfen andere Firmen mit der Fertigstellung des Baus beauftragt werden.
Verwendete Quellen
- Tagesschau: Vom Traumhaus zur Bauruine
- ING: Wenn der Bauträger insolvent ist
- Süddeutsche Zeitung: Baubranche warnt: Iran-Krieg treibt Kosten für Hausbauer
- Schwörer Haus: SchwörerHaus erhält zum zwölften Mal in Folge das CrefoZert und das mit Bestnote
- Heinz von Heiden: Bonität und das Crefo-Zertifikat: Vertrauen durch Transparenz
- Creditreform: CrefoZert: Die Auszeichnung für Ihren Erfolg
- HZ Firmengruppe: Bonitätszertifikat CrefoZert
- Bauherren-Schutzbund e.V.: Schutz vor Insolvenz der Baufirma und Angebots- und Vertragsprüfung beim Wohnungskauf
- Bund der Versichterten: Absicherung von Bauvorhaben (PDF)