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Vorfälligkeitsschutz: Vorzeitiger Darlehensausstieg muss nicht mehr viel kosten

Zielgerichtete Ausstiegsoption schon für einmalig 300 bzw. 500 Euro

Publiziert am 11.12.2006
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(München, 12. Dezember 2006) Die Freiheit für Bauherren und Immobilienkäufer in Deutschland ist 2006 deutlich größer geworden: So wird heute auch die vorzeitige Kündigung eines Baufinanzierungsdarlehens ohne teure Strafzahlung an die Bank - die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung - angeboten. Die Möglichkeiten reichen dabei vom gezielten Schutz gegen Einmalgebühr für bestimmte Situationen wie den berufsbedingten Umzug bis zu einem generellen Ausstiegsrecht gegen entsprechende Zinsaufschläge.

Variante 1: Ausstiegsoption bei Umzug und Härtefall

Besonders preiswert können sich Darlehensnehmer von der Vorfälligkeitsentschädigung befreien, wenn sie ihre Ausstiegsoption an definierte Anlässe knüpfen. "Gegen einen Einmalbetrag von 500 Euro sichert sich der Immobilienkäufer mit dem Vorfälligkeitsschutz das Recht, bei berufsbedingtem Umzug das Darlehen vorzeitig zu kündigen - jederzeit und ohne weitere Kosten befürchten zu müssen", erklärt Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG. Alternativ zum berufsbedingten Ortswechsel kann die Ausstiegsoption auch für den Eintritt eines Härtefalls wie Tod oder Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden. Diese Möglichkeit kostet einmalig 300 Euro und ist mit der Umzugsabsicherung kombinierbar.

Variante 2: Generelle Ausstiegsoption

Neben dem gezielten Vorfälligkeitsschutz können sich angehende Eigenheimbesitzer auch das Recht sichern, den Kredit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Je nachdem, ob die Möglichkeit zum Ausstieg ab dem dritten Vertragsjahr oder jederzeit gewählt wird, kostet diese Option zwischen 0,2% und 0,57% Zinsaufschlag.

Fazit: Darlehensnehmer sollten sich vor dem Kreditabschluss genau überlegen, wie viel Unabhängigkeit sie für ihre Situation brauchen. Eine gezielte Absicherung für den Fall des berufsbedingten Umzugs - eine der relevantesten Situationen - kostet im Vergleich zur Aufschlagsoption weniger als ein Zehntel, greift dann aber auch nur in der festgelegten Situation.

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