
Arbeitgeberdarlehen: Günstige Finanzierung vom Arbeitgeber
Ein Arbeitgeberdarlehen bietet Beschäftigten eine unkomplizierte und oft günstigere Möglichkeit, den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finanzieren. Die Konditionen sind meist flexibeler als bei klassischen Bankkrediten, gleichzeitig gelten besondere vertragliche und steuerliche Regeln. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Punkte, die Arbeitnehmer kennen sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Arbeitgeberdarlehen sind Kredite, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden für den Immobilienkauf oder -bau gewähren.
- Oft zu besseren Konditionen als marktüblich (niedrigere Zinsen, längere Laufzeiten).
- Der Zinsvorteil ist als geldwerter Vorteil steuerpflichtig.
- Kann gut mit einer klassischen Bankfinanzierung kombiniert werden.
- Bei Jobwechsel oder Kündigung kann vorzeitige Rückzahlung fällig werden. Nicht alle Arbeitgeber bieten diese Möglichkeit an.
Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?
Ein Arbeitgeberdarlehen ist eine Form der Kreditvergabe, bei der ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden Geld zur Finanzierung von Wohneigentum leiht. Anders als bei einem Bankkredit ist hier der Arbeitgeber selbst der Darlehensgeber. Meist erhält der Arbeitnehmer besonders günstige Konditionen – etwa niedrigere Zinsen oder flexible Tilgungsmodalitäten. Allerdings muss er unter bestimmten Voraussetzungen den daraus entstehenden geldwerten Vorteil versteuern.
Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine unbürokratischere Alternative zu einem Bankdarlehen sein. Typische Vorteile sind niedrigere Zinssätze, längere Zinsbindungen oder kulantere Rückzahlungsvereinbarungen.
Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine unbürokratischere Alternative zu einem Bankdarlehen sein. Typische Vorteile sind niedrigere Zinssätze, längere Zinsbindungen oder kulantere Rückzahlungsvereinbarungen.
Wie funktioniert es?
Voraussetzungen und Beantragung
Die Beantragung erfolgt in der Regel formlos beim Arbeitgeber – oft reicht ein schriftlicher Antrag an die Personalabteilung oder Geschäftsführung. Wichtig: Nicht jeder Arbeitgeber bietet Arbeitgeberdarlehen an. Ob und unter welchen Bedingungen Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit anbietet, sollten Sie vorab klären. Typischer Ablauf:
- Informieren Sie sich intern, ob Arbeitgeberdarlehen angeboten werden (Personalabteilung, Intranet, Betriebsvereinbarung).
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Angaben zu gewünschter Darlehenssumme, Verwendungszweck und Laufzeit.
- Der Arbeitgeber prüft Ihre Anfrage und entscheidet – ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Vertragliche Rahmenbedingungen
Ein Arbeitgeberdarlehen muss schriftlich vereinbart werden. Der Vertrag regelt:
Wichtig: Der Arbeitgeber darf das Darlehen nicht als Druckmittel nutzen – etwa um Kündigungen zu erschweren oder Mitarbeitende zu bestimmten Handlungen zu zwingen.
- Darlehenssumme: Höhe des gewährten Betrags
- Zinssatz: Kann marktüblich oder vergünstigt sein (bei Vergünstigung entsteht ein geldwerter Vorteil, siehe Abschnitt Steuern)
- Laufzeit: Dauer der Rückzahlung
- Tilgungsmodalitäten: Ratenhöhe, Rückzahlungsrhythmus
- Sonderkündigungsrecht: Was passiert bei Jobwechsel, Kündigung oder Insolvenz?
Wichtig: Der Arbeitgeber darf das Darlehen nicht als Druckmittel nutzen – etwa um Kündigungen zu erschweren oder Mitarbeitende zu bestimmten Handlungen zu zwingen.
Rückzahlung und Kündigungsszenarien
Die Rückzahlung erfolgt üblicherweise durch monatliche Gehaltsabzüge. Der Arbeitgeber behält die vereinbarte Rate direkt vom Nettolohn ein, bis das Darlehen vollständig getilgt ist. Die Rückzahlungsbedingungen können flexibel gestaltet werden – etwa durch:
- Tilgungsfreie Anfangsphase (nur Zinszahlung)
- Sondertilgungsrechte
- Anpassbare Raten bei Gehaltsänderungen
Achtung bei Jobwechsel oder Kündigung: Viele Verträge enthalten Klauseln zur vorzeitigen Rückzahlung der Restschuld. Prüfen Sie diese Regelung genau, bevor Sie ein Arbeitgeberdarlehen aufnehmen.
Vor- und Nachteile
Vorteile
Arbeitgeberdarlehen bieten mehrere Vorteile gegenüber klassischen Bankkrediten:
- Günstigere Konditionen: Oft niedrigere Zinsen und längere Zinsbindungen als bei marktüblichen Baudarlehen.
- Unkomplizierte Abwicklung: Kürzere Bearbeitungszeiten und weniger formaler Aufwand als bei Banken – in vielen Fällen genügt ein formloses Schreiben.
- Flexible Rückzahlung: Individuelle Vereinbarungen zu Tilgungsraten, Sondertilgungen oder tilgungsfreien Anfangsphasen sind oft leichter möglich.
- Kombinierbar mit Bankfinanzierung: Arbeitgeberdarlehen können als Eigenkapitalersatz oder zur Aufstockung einer Bankfinanzierung genutzt werden.
- Vereinfachte Bonitätsprüfung: Der Arbeitgeber kennt das Einkommen und die berufliche Situation bereits – umfangreiche Nachweise entfallen häufig.
Nachteile
Trotz attraktiver Konditionen gibt es auch Nachteile, die bedacht werden sollten:
- Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis: Bei Jobwechsel, Kündigung oder Aufhebungsvertrag kann die sofortige Rückzahlung der Restschuld fällig werden – das kann finanziell sehr belastend sein.
- Begrenzte Verfügbarkeit: Nicht alle Arbeitgeber bieten Arbeitgeberdarlehen an. Oft ist diese Option nur in größeren Unternehmen oder im öffentlichen Dienst verfügbar.
- Begrenzte Darlehenssummen: Die Kredithöhe reicht meist nicht für eine vollständige Immobilienfinanzierung – eine Kombination mit Bankdarlehen ist oft nötig.
- Geldwerter Vorteil ist steuerpflichtig: Liegt der Zinssatz unter dem marktüblichen Niveau, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert und sozialversicherungspflichtig sein kann (siehe Abschnitt Steuern).
- Potenzielle Interessenkonflikte: Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kann ein laufendes Arbeitgeberdarlehen die Position des Arbeitnehmers schwächen.
Steuer- und Sozialabgaben
Gewährt der Arbeitgeber ein Darlehen zu günstigeren Konditionen als marktüblich, entsteht ein geldwerter Vorteil, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Der geldwerte Vorteil entspricht der Zinsdifferenz zwischen dem marktüblichen Zinssatz und dem tatsächlich gezahlten Zinssatz:
Geldwerter Vorteil = Darlehenssumme × (marktüblicher Zinssatz − Arbeitgeberzinssatz)
Dieser Betrag wird in der Lohnabrechnung ausgewiesen und mit dem persönlichen Steuersatz sowie den Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Sachbezugsfreigrenze beachten: Liegt der monatliche Zinsvorteil unter 50 Euro (Stand 2025: 600 Euro pro Jahr), entstehen keine zusätzlichen Abgaben.
Geldwerter Vorteil = Darlehenssumme × (marktüblicher Zinssatz − Arbeitgeberzinssatz)
Dieser Betrag wird in der Lohnabrechnung ausgewiesen und mit dem persönlichen Steuersatz sowie den Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Sachbezugsfreigrenze beachten: Liegt der monatliche Zinsvorteil unter 50 Euro (Stand 2025: 600 Euro pro Jahr), entstehen keine zusätzlichen Abgaben.
Arbeitgeberdarlehen als Baustein Ihrer Baufinanzierung
Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine attraktive Ergänzung zu einer klassischen Bankfinanzierung sein – insbesondere bei günstigen Konditionen und langfristiger Beschäftigung. Da es meist nicht die gesamte Finanzierung abdeckt, ist die Kombination mit einem Bankdarlehen in der Regel notwendig.
Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen, die optimale Finanzierungslösung zu finden – egal ob mit oder ohne Arbeitgeberdarlehen.