
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Gut versichert bei Umwelt- und Gewässerschäden
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden durch austretende Stoffe wie Öl, Chemikalien oder andere wassergefährdende Substanzen. Die Versicherung ist insbesondere dann wichtig, wenn Ihre Immobilie über einen Heizöltank verfügt oder in einem Gebiet mit hohem Trinkwasserschutz liegt.
Das Wichtigste im Überblick
- Was ist versichert? Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die entstehen, wenn gefährliche Stoffe wie Heizöl austreten und in Gewässer oder in das Grundwasser gelangen.
- In welchen Fällen? Die Schäden entstehen in erster Linie bei vorhandenen Heizöltanks.
- Was wird bezahlt? Alle Kosten, die durch die Wasserverunreinigung entstehen – von der Reinigung des Gewässers und Erdreichs bis hin zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
- Warum ist sie notwendig? Gewässerschäden können Kosten verursachen, die existenzbedrohend sind. Die Gewässerhaftpflicht sichert Sie in diesem Fall finanziell ab.
Was ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung – auch kurz Gewässerschadenhaftpflicht – schützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer vor Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen bei möglichen Schadensfällen. Dies betrifft in erster Linie Heizöltanks, aus denen Heizöl austreten und in Gewässer, Erdreich oder Grundwasser gelangen kann. Solche Fälle können zu sehr hohen, existenzbedrohenden finanziellen Belastungen führen. Die Versicherung übernimmt alle Kosten zur Schadensbehebung und eventuelle Schadensersatzforderungen.
Ist die Versicherung Pflicht?
Nein, die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtend, aber bei ölbetriebenen Heizanlagen dringend empfohlen. Hintergrund ist die sogenannte Gefährdungshaftung laut Wasserhaushaltsgesetz: Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Öltanks haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Schäden durch auslaufendes Heizöl – unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft.
Notwendig oder nicht?
Wenn Ihre selbstgenutzte oder vermietete Immobilie weder über eine Ölheizung noch über einen Heizöltank verfügt, benötigen Sie in der Regel keine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Schadensrisiken an kleinen Öltanks sind zudem häufig über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Lassen Sie sich vor Versicherungsabschluss eingehend beraten und prüfen Sie Ihre bestehende Privathaftpflicht.
Versicherungsumfang und Leistungen
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die entstehen, wenn Heizöl oder andere gefährliche Stoffe aus der Anlage austreten und ein Gewässer oder das Grundwasser verunreinigen. Typische Schadensfälle sind:
- Durch einen technischen Defekt läuft Heizöl aus dem Tank ins Erdreich und Grundwasser. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Sanierung des Bodens, die Reinigung des Grundwassers und die Reparatur am Tank.
- Auslaufendes Öl gelangt in einen Bach und verursacht ein Fischsterben. Die Versicherung kommt für die Schadensersatzforderungen der Fischereibetriebe und des Umweltamts auf.
- Austretendes Öl beschädigt das benachbarte Hausfundament. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Wiederherstellung und Wertverlust.
Die Gewässerschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten für die Reinigung von Erdreich, Grundwasser und Gewässern, die Kosten für Rettungs- und Sofortmaßnahmen, die Kosten für die Schadensbehebung an Haus und Grundstück sowie die Kosten für Schadensersatzansprüche Dritter. Die Versicherung zahlt nicht bei vorsätzlicher Schädigung oder wenn Sicherheitsvorschriften wie regelmäßige Tankprüfungen nicht eingehalten wurden.
Kosten, Umlage und Steuern
Die Kosten variieren je nach Größe, Alter und Standort des Heizöltanks. Für Privathaushalte mit einem kleinen Heizöltank (bis 5.000 Liter) liegen die Kosten meist zwischen 25 und 90 Euro pro Jahr. Versicherungen für größere oder gewerbliche Tanks können teurer sein. Die Versicherungssummen liegen in der Regel bei einer Pauschaldeckung von fünf bis zehn Millionen Euro.
Können die Kosten auf die Mieterseite umgelegt werden?
Ja, bei Ihrer vermieteten Immobilie als Kapitalanlage können Sie die Kosten für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auf die Mieterseite umlegen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Regelung im Mietvertrag oder in der Betriebskostenvereinbarung festgehalten ist. Die genaue Höhe der Prämie und die Umlagebedingungen sollten transparent in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden.
Ist die Versicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge für eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung können bei selbstgenutzten Immobilien in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden. Bei Immobilien als Kapitalanlage können die Beiträge hingegen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Mehr zu den Steuervorteilen bei Immobilien als Kapitalanlage
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