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Hausratversicherung: Zuverlässiger Schutz für Ihr Hab und Gut
Ob Designerkleid, E-Gitarre oder Smart-TV-Gerät – vieles, was Sie in Ihrem eigenen Zuhause aufbewahren, ist von hohem Wert. Bei Hausratschäden und Schäden durch Einbruch übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung und schützt Sie so vor hohen finanziellen Belastungen.
Das Wichtigste im Überblick
- Was ist versichert? Ihr gesamter beweglicher Hausrat – also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können.
- In welchen Fällen? Einbruchschäden sowie Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Überspannung und Sturm. Weitere Schadensfälle können je nach Anbieter oder Tarif abgedeckt sein.
- Was wird bezahlt? Reparaturkosten oder Erstattung des Neuwerts.
- Warum ist sie notwendig? Schäden am Hausrat können jederzeit geschehen und hohe Kosten verursachen.
Was ist die Hausratversicherung?
Während Sie mit der Wohngebäudeversicherung die baulichen Bestandteile Ihres Zuhauses absichern, ist die Hausratversicherung als Sachversicherung für alle beweglichen Gegenstände in Ihren vier Wänden zuständig. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Wertsachen. Die Hausratversicherung deckt Schäden ab, die durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch entstehen können. Je nach Tarif können auch Schäden wie Glasbruch oder Fahrraddiebstahl mitversichert sein.
Aktualität beachten
Was ist versichert – und gegen welche Gefahren?
Zum Hausrat in Ihrem eigenen Zuhause zählen:
- Möbel, Einrichtungsgegenstände und Wohnaccessoires
- Kleidung und Schuhe
- Elektro- und Haushaltsgeräte
- Wertsachen wie Bargeld und Schmuck (meist mit Begrenzung)
- Dinge zur Freizeitgestaltung wie Sportgeräte, Kinderspielzeug, Bücher und Musikinstrumente
- Je nach Tarif auch Reisegepäck sowie Gegenstände in Keller, Garage und Garten
- Feuer, Brand, Explosion, Implosion
- Überspannungsschäden
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Auch Naturgewalten wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch sind in der klassischen Hausratversicherung nicht abgedeckt. Um sich gegen diese Risiken abzusichern, bieten viele Versicherer den Elementarschadenschutz beziehungsweise eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein an. Dieser erweitert den Versicherungsschutz und schließt auch Schäden durch Starkregen mit ein – ein Risiko, das in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss genau, welche Risiken Ihre Hausratversicherung abdeckt und welche Erweiterungen für Ihre Wohnsituation sinnvoll sind.
Sammlerinnen und Sammler aufgepasst!
Diese Leistungen erhalten Sie im Ernstfall
Die Versicherung übernimmt im Schadensfall (je nach Tarif und Anbieter):
- Die sachverständige Feststellung des Schadens
- Die Kosten für notwendige Reparaturen inklusive der Bewegungs- und Schutzkosten (zum Beispiel die Kosten für sachgerechten Transport)
- Die Erstattung des Neuwerts beschädigter, fehlender oder zerstörter Gegenstände
- Die Kosten für notwendige Aufräum- oder Reinigungsarbeiten
- Entstehende Wohnkosten bei vorübergehender Unbewohnbarkeit der Immobilie
Kosten und Beitragsfaktoren
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Welcher Versicherungsbeitrag auf Sie zukommt, hängt ab von:
- Wohnfläche
- Art der Immobilie (Wohnung, Haus)
- Region, Standort und Lage
- Gewählte Deckungssumme
- Versicherungsumfang (Basisschutz oder Erweiterung durch Versicherungsbausteine)
- Höhe der Selbstbeteiligung
120 Quadratmeter x 650 Euro = 78.000 Euro Deckungssumme
Die Versicherungen berechnen anhand der Deckungssumme die maximale Entschädigungsgrenze für einzelne Gegenstände. Diese Grenze liegt in der Regel bei 20 Prozent der Deckungssumme. Für unsere Beispielrechnung bedeutet dies, dass maximal 15.600 Euro pro Gegenstand erstattet werden. Befinden sich in dem Reihenhaus Wertgegenstände, Schmuckstücke oder teure Designermöbel mit deutlich höherem Einzelwert, lohnt es sich, die Deckungssumme entsprechend anzuheben. Zwar ergeben sich daraus auch höhere Beiträge – Ihr Hab und Gut ist im Fall der Fälle aber dem Wert angemessen versichert.
Für wen lohnt sich die Versicherung?
- Auszubildende in WG-Zimmern oder Studentenwohnheimen
Die Unterkunft in Wohnheim oder WG während der Ausbildungs- oder Studentenzeit wird nicht als eigener Hausstand gewertet. In dieser Zeit besteht eine Mitversicherung in der Hausratversicherung der Eltern. - Alterswohnsitz im Senioren- oder Pflegeheim
In Einrichtungen für ältere Menschen bestehen in der Regel kollektive Versicherungen. Zudem ist der eigene Hausstand in möblierten Seniorenresidenzen häufig von geringem materiellem Wert. - Wohnen auf Zeit / Serviced Apartment
Wird ein möbliertes Apartment angemietet und nur wenig eigener Hausrat untergebracht, kann in der Regel auf eine Hausratversicherung verzichtet werden.