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Eine älteres Ehepar steht vor ihrem Haus.
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Risikolebensversicherung: Finanzielle Sicherheit für Ihre Angehörigen

Die Risikolebensversicherung bietet Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person eine finanzielle Absicherung. Denn diese bekommen dann die Versicherungssumme ausbezahlt. Besonders bei laufenden Baufinanzierungen kann sie daher helfen, die Restschuld zu tilgen und das Zuhause zu sichern. Wie eine Risikolebensversicherung funktioniert und wann sie sinnvoll ist.

Author: Meryem Unsöld
von Meryem Unsöld in München, aktualisiert am 29.09.2025
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Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die im Todesfall der versicherten Person eine festgelegte Summe an die vom Versicherten benannten Empfänger auszahlt. Das bedeutet: Verstirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, bekommt die Bezugsperson, in der Regel die Partnerin, der Partner oder nahestehende Hinterbliebene, die Versicherungssumme ausbezahlt. Mit dieser können sie dann ausstehende Verbindlichkeiten, zum Beispiel die Restschuld aus einer Baufinanzierung oder die Beerdigungskosten, bezahlen. Zu beachten ist dabei, dass bei einer Risikolebensversicherung kein Kapital angespart wird und allein das Risiko abgesichert ist. Zudem ist für mehrere Personen, die eine Finanzierung absichern wollen, bei vielen Anbietern ein separater Vertragsabschluss notwendig.

Warum ist eine Risikolebensversicherung im Rahmen einer Baufinanzierung sinnvoll?

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Eine Risikolebensversicherung kann im Rahmen einer Immobilienfinanzierung sinnvoll sein, um den Partner oder die Familie vor einer finanziellen Belastung im Falle des Todes des Versicherungsnehmers zu schützen. Besonders bei hohen Darlehenssummen, wie zum Beispiel bei einer Baufinanzierung, kann eine Risikolebensversicherung die finanziellen Auswirkungen des Todes des Versicherungsnehmers abfedern. So lässt sich sicherstellen, dass die Familie, Partnerin, Partner oder andere Hinterbliebene nicht durch den Wegfall eines Gehalts in eine finanzielle Schieflage geraten und zum Beispiel das Eigenheim verlieren, weil die Raten nicht mehr stemmbar sind.

Welche Arten gibt es?

Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich im Grunde um eine Hinterbliebenenvorsorge im Falle des eigenen Todes. Dabei gibt es folgende Arten:

Klassische Risikolebensversicherung

Die klassische Risikolebensversicherung funktioniert so: Verstirbt die versicherte Person während der Laufzeit, bekommt die Bezugsperson die Versicherungssumme ausbezahlt. Für eine Risikolebensversicherung sind in der Regel monatliche Beiträge fällig und die Versicherungssumme bleibt konstant.

Fallende Risikolebensversicherung

Neben der klassischen Variante gibt es auch Risikolebensversicherungen, bei denen die Versicherungssumme im Laufe der Laufzeit sinkt. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, um einen Kredit abzusichern, bei dem die Restschuld im Laufe der Jahre sinkt. In der Regel sind dann auch die Beiträge niedriger als bei einer Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Das Foto zeigt im Hintergrund eine Person, die an einem Schreibtisch sitzt und Münzen zählt. Vor ihm liegt ein Notizblock, ein Laptop, ein Taschenrecher, sowie einige Münzen. Er zählt die Münzen, indem er sie nach Wert sortiert hat und anschließend in ein Glas schmeißt. In einem Notizbuch wird das Vorhaben dokumentiert.
Eine Risikolebensversicherung kostet die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer einen Beitrag, der in den meisten Fällen monatlich fällig ist. Die Höhe des Beitrags ist dabei abhängig von der gewählten Versicherungssumme, der Laufzeit, dem Gesundheitszustand, dem Alter und Beruf der versicherten Person. Je nach Anbieter und den Eigenschaften des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin beträgt der monatliche Beitrag circa zehn Euro bei einer Versicherungssumme von 150.000 Euro (Stand: September 2025).

Was passiert am Ende?

Die Risikolebensversicherung endet, wenn der Leistungsfall eintritt. Das bedeutet: Die im Versicherungsvertrag genannte Bezugsperson erhält die vereinbarte Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit verstirbt. Über diese Summe kann sie frei verfügen und damit zum Beispiel die Bestattungskosten oder die Restschuld einer Baufinanzierung bezahlen. Tritt der Todesfall bis zum Ende der Laufzeit der Risikolebensversicherung nicht ein, erhält die Bezugsperson auch keine Leistung vom Versicherer.