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Ein altes Stadthaus ohne Putz.
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Wohngebäudeversicherung: Wichtig für Sie, Ihr Zuhause und für Ihre Baufinanzierung

Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Ihre Immobilie. Sie übernimmt die Kosten bei Schäden, schützt Sie vor hohen finanziellen Belastungen und ermöglicht so schnelle Maßnahmen zum Werterhalt Ihres Zuhauses. Zudem verlangen viele Darlehensgeber den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung.

Author: Meryem Unsöld
von Meryem Unsöld in München, aktualisiert am 13.08.2025
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Das Wichtigste auf einen Blick

Das Icon zeigt eine Checkliste mit einem Stift.
  • Was ist versichert? Ihre Immobilie inklusive Nebengebäude und fest installierter Einbauten wie Heizung und Sanitär.
  • In welchen Fällen? Bei Schäden durch Feuer und Explosionen, Sturm, Blitz und Hagel sowie durch Leitungswasser.
  • Was wird bezahlt? Die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes.
  • Warum ist sie notwendig? Zur finanziellen Absicherung gegen hohe Kosten durch Schäden an der eigenen Immobilie. Der Versicherungsabschluss wird zudem für den Abschluss einer Baufinanzierung meist vorausgesetzt.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder sogar den kompletten Wiederaufbau des Gebäudes. Achten Sie beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung, dass Sie im Falle eines Totalverlustes ein neuwertiges Gebäude mit gleicher Ausstattung und Größe bezahlen können. Eine klassische Versicherungssumme gibt es häufig allerdings nicht mehr – sie erhalten je nach Versicherung und Tarif entweder eine „unbegrenzte Deckung“ oder eine Höchstentschädigung in ausreichender Höhe.

Wie hoch die Beiträge für die Versicherung sind, berechnet sich unter anderem aus der von Ihnen angegebenen Wohnfläche, der Gebäudeausstattung und den zu versichernden Gefahren. Der sogenannte gleitende Neuwert stellt zudem sicher, dass die Versicherungssumme regelmäßig an aktuelle Preisentwicklungen angepasst wird und Sie in der Regel eine vollständige Entschädigung ausgezahlt bekommen.

Vorsicht vor Unterversicherung

Das Icon zeigt ein Haus und symbolisiert den Wert der Immobilie.
Manche Versicherer bieten immer noch Wohngebäudeversicherungen an, die in der Berechnung auf dem Wert 1914 beruhen. Dieser ist ein künstlicher Rechenwert und gibt den Gebäudewert Ihrer Immobilie im Jahr 1914 in Goldmark an. Einige Versicherungen nutzen ihn, um den Wert Ihres Gebäudes zu bestimmen und daraus Versicherungssumme und Versicherungsprämie der Gebäudeversicherung abzuleiten. Diese Verfahren sind laut der Verbraucherzentrale intransparent und können zu einer Unterversicherung führen.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

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Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Besonders wichtig ist sie auch für Ihre Baufinanzierung – viele Darlehensgeber setzen den Abschluss der Versicherung für die Kreditvergabe voraus. Aber auch ohne Finanzierung ist sie unverzichtbar: Schäden an der eigenen Immobilie können schnell existenzbedrohende Kosten verursachen. Die Wohngebäudeversicherung sollte deshalb generell für Bestandsimmobilien abgeschlossen werden. Des Weiteren lohnt sich der Blick auf:
  • Rohbau: Während der Bauphase wird die Wohngebäudeversicherung noch nicht benötigt. Wichtiger ist die Feuerrohbauversicherung – diese ist allerdings häufig in die Wohngebäudeversicherung integriert, weshalb sich der Abschluss bereits zu Baubeginn lohnen kann.
  • Vermietete Immobilie als Kapitalanlage: Für Ihre vermietete Immobilie gilt ebenso wie für Ihr eigenes Zuhause die dringende Empfehlung, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Die Kosten für die Versicherung können in den Nebenkosten auf die Mieterseite umgelegt werden.
  • Eigentumswohnung: Bei einer Eigentumswohnung müssen Sie in der Regel keine eigene Versicherung abschließen, da das gesamte Mehrfamilienhaus meist über eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft abgesichert ist. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit, ob ein aktueller Versicherungsschutz besteht.

Ist eine Wohngebäudeversicherung verpflichtend?

Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Sie wird allerdings dringend empfohlen – als umfassender Schutz für Ihr eigenes Zuhause und damit Sie im Schadensfall finanziell auf der sicheren Seite stehen. Zudem verlangen viele Darlehensgeber für die Finanzierungszusage einen Nachweis über eine Wohngebäudeversicherung.

Welche Schäden sind versichert?

Generell übernimmt eine Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Das bedeutet: Brände, Überspannungsschäden durch Blitze, Sturmschäden ab Windstärke 8, Hagelschäden sowie Wasserschäden durch geplatzte Rohre oder defekte Leitungen sind abgedeckt.

Unterschied zur Hausratversicherung

Das Icon zeigt eine Hand mit Glüchbirne und symbolisiert etwas wissenswertes.
Während die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an der Immobilie selbst sowie an fest installierten Teilen greift, sichern Sie mit der Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Zuhause ab. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Wertsachen.

Sind Elementarschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Elementarschäden sind nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Zur Absicherung gegen die hohen Kosten durch seltene, aber existenzbedrohende Naturereignisse haben Sie die Möglichkeit, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Viele Versicherungen bieten diese häufig als Zusatzbaustein für die Wohngebäudeversicherung an. Elementarschäden sind Schäden durch:
  • Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser
  • Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen
  • Schneedruck beziehungsweise Schneelast
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Rückstau von Abwasser nach Unwetter
Ob eine Elementarversicherung sinnvoll ist, hängt von der Gefahrenklasse Ihrer Wohnlage ab. Bei der sehr niedrigen Gefahrenklasse 1 kann unter Umständen auf den Versicherungsschutz verzichtet werden, während bei der höchsten Gefahrenklasse 4 die Elementarversicherung unerlässlich ist. In besonders gefährdeten Lagen verlangen viele Darlehensgeber die Elementarschadenversicherung als Voraussetzung für die Baufinanzierung.

Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung im Jahr?

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung variieren je nach Wohnort, Gebäudewert und gewähltem Tarif. In der Regel liegen sie in einem Bereich von etwa 200 bis 800 Euro pro Jahr. Entscheidende Faktoren für den Preis sind die Wohnfläche, das Baujahr, die Bauweise, die Ausstattung und eventuelle Nebengebäude des Gebäudes. Zudem spielen Standort und Region eine Rolle, die Wahl der Versicherungsbausteine sowie die Kalkulation des jeweiligen Anbieters. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen lohnt sich, da die Preisunterschiede erheblich sein können.

Wird die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer?

Viele Versicherer passen ihre Beitragssätze jährlich an die allgemeine Kostenentwicklung an – dies kann eine Preissteigerung, aber auch eine -senkung bedeuten. Die Entwicklung hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Schadensentwicklung in Ihrer Region, von veränderten Baukosten, neuen Risikobewertungen oder auch von tariflichen Anpassungen. Langfristig ist aufgrund von höheren Bau- und Reparaturkosten sowie zunehmenden Naturkatastrophen tendenziell mit steigenden Beiträgen zu rechnen.

Tipp

Das Icon zeigt eine hell leuchtende Glühbirne und symbolisiert einen Tipp.
Vergleichen Sie regelmäßig Ihre Wohngebäudeversicherung mit den Angeboten weiterer Versicherungsunternehmen. Finden Sie eine Versicherung zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis, können Sie kündigen und wechseln.

Kann man die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung sind für Privatpersonen abgesehen von wenigen Ausnahmefällen nicht steuerlich absetzbar. Steuerlich berücksichtigt werden können nur Versicherungen, die der persönlichen Vorsorge und Absicherung dienen – etwa eine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Wohngebäudeversicherung hingegen sichert einen Sachwert ab und fällt damit nicht unter die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.

Eine Ausnahme gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und einzelne Räume beruflich nutzen. In solchen Fällen können sie den anteiligen Versicherungsbeitrag für die beruflich genutzte Fläche steuerlich geltend machen.

Anders stellt sich die Lage bei vermieteten Immobilien dar: Hier können Eigentümerinnen und Eigentümer die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steuerlich berücksichtigen. Zwar sind die Beiträge nicht direkt als Sonderausgaben absetzbar, jedoch gelten sie laut Betriebskostenverordnung als umlagefähige Nebenkosten. Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten daher über die Betriebsausgaben ansetzen und auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Ein Mann telefoniert und schreibt etwas auf, während er am Laptop sitzt.
Ist an Ihrer Immobilie ein Schaden entstanden, den die Wohngebäudeversicherung abdeckt, gehen Sie Schritt für Schritt vor:
  • Notruf: Verständigen Sie bei größeren und gefährlichen Schäden wie Bränden oder Wasserschäden sofort die Feuerwehr oder einen Notdienst.
  • Schadensmeldung: Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung – am besten innerhalb von 24 Stunden.
  • Dokumentation: Halten Sie das Ausmaß aller Schäden in Fotos und ausführlichen Beschreibungen fest und erstellen Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände.
  • Schadensbegrenzung: Verändern Sie die Schadensituation möglichst wenig und führen Sie nur die nötigsten Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung durch – beispielsweise provisorisches Abdichten mit Folie, um weiteren Wassereintritt zu verhindern. Im Idealfall belassen Sie das Schadensbild bis zum Eintreffen des Gutachters.
  • Abwicklung: Die Beauftragung des Sachverständigen sowie alle weiteren Schritte übernimmt in der Regel Ihre Versicherung.

Wie kann ich die Wohngebäudeversicherung wechseln oder kündigen?

Die ordentliche Kündigungsfrist für Ihre Wohngebäudeversicherung beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats im Anschluss an einen Schadensfall oder bei Beitragserhöhungen. Beim Verkauf einer Immobilie geht die Wohngebäudeversicherung üblicherweise automatisch von der Verkäufer- auf die Käuferseite über. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.

Wichtig beim Wechsel

Das Icon zeigt eine Sprechblase mit einem Ausrufezeichen und steht für einen Hinweis.
Schließen Sie die neue Versicherung vor der Kündigung Ihrer bisherigen ab, um Deckungslücken zu vermeiden und den durchgehenden Schutz Ihrer Immobilie zu gewährleisten.