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Wohngebäudeversicherung: Wichtig für Sie, Ihr Zuhause und für Ihre Baufinanzierung
Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Ihre Immobilie. Sie übernimmt die Kosten bei Schäden, schützt Sie vor hohen finanziellen Belastungen und ermöglicht so schnelle Maßnahmen zum Werterhalt Ihres Zuhauses. Zudem verlangen viele Darlehensgeber den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was ist versichert? Ihre Immobilie inklusive Nebengebäude und fest installierter Einbauten wie Heizung und Sanitär.
- In welchen Fällen? Bei Schäden durch Feuer und Explosionen, Sturm, Blitz und Hagel sowie durch Leitungswasser.
- Was wird bezahlt? Die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Gebäudes.
- Warum ist sie notwendig? Zur finanziellen Absicherung gegen hohe Kosten durch Schäden an der eigenen Immobilie. Der Versicherungsabschluss wird zudem für den Abschluss einer Baufinanzierung meist vorausgesetzt.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Wie hoch die Beiträge für die Versicherung sind, berechnet sich unter anderem aus der von Ihnen angegebenen Wohnfläche, der Gebäudeausstattung und den zu versichernden Gefahren. Der sogenannte gleitende Neuwert stellt zudem sicher, dass die Versicherungssumme regelmäßig an aktuelle Preisentwicklungen angepasst wird und Sie in der Regel eine vollständige Entschädigung ausgezahlt bekommen.
Vorsicht vor Unterversicherung
Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
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- Rohbau: Während der Bauphase wird die Wohngebäudeversicherung noch nicht benötigt. Wichtiger ist die Feuerrohbauversicherung – diese ist allerdings häufig in die Wohngebäudeversicherung integriert, weshalb sich der Abschluss bereits zu Baubeginn lohnen kann.
- Vermietete Immobilie als Kapitalanlage: Für Ihre vermietete Immobilie gilt ebenso wie für Ihr eigenes Zuhause die dringende Empfehlung, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Die Kosten für die Versicherung können in den Nebenkosten auf die Mieterseite umgelegt werden.
- Eigentumswohnung: Bei einer Eigentumswohnung müssen Sie in der Regel keine eigene Versicherung abschließen, da das gesamte Mehrfamilienhaus meist über eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft abgesichert ist. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit, ob ein aktueller Versicherungsschutz besteht.
Ist eine Wohngebäudeversicherung verpflichtend?
Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Sie wird allerdings dringend empfohlen – als umfassender Schutz für Ihr eigenes Zuhause und damit Sie im Schadensfall finanziell auf der sicheren Seite stehen. Zudem verlangen viele Darlehensgeber für die Finanzierungszusage einen Nachweis über eine Wohngebäudeversicherung.
Welche Schäden sind versichert?
Generell übernimmt eine Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Das bedeutet: Brände, Überspannungsschäden durch Blitze, Sturmschäden ab Windstärke 8, Hagelschäden sowie Wasserschäden durch geplatzte Rohre oder defekte Leitungen sind abgedeckt.
Unterschied zur Hausratversicherung
Sind Elementarschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
- Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser
- Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen
- Schneedruck beziehungsweise Schneelast
- Lawinen
- Vulkanausbruch
- Rückstau von Abwasser nach Unwetter
Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung im Jahr?
Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung variieren je nach Wohnort, Gebäudewert und gewähltem Tarif. In der Regel liegen sie in einem Bereich von etwa 200 bis 800 Euro pro Jahr. Entscheidende Faktoren für den Preis sind die Wohnfläche, das Baujahr, die Bauweise, die Ausstattung und eventuelle Nebengebäude des Gebäudes. Zudem spielen Standort und Region eine Rolle, die Wahl der Versicherungsbausteine sowie die Kalkulation des jeweiligen Anbieters. Ein Vergleich der Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen lohnt sich, da die Preisunterschiede erheblich sein können.
Wird die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer?
Viele Versicherer passen ihre Beitragssätze jährlich an die allgemeine Kostenentwicklung an – dies kann eine Preissteigerung, aber auch eine -senkung bedeuten. Die Entwicklung hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Schadensentwicklung in Ihrer Region, von veränderten Baukosten, neuen Risikobewertungen oder auch von tariflichen Anpassungen. Langfristig ist aufgrund von höheren Bau- und Reparaturkosten sowie zunehmenden Naturkatastrophen tendenziell mit steigenden Beiträgen zu rechnen.
Tipp
Kann man die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?
Eine Ausnahme gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und einzelne Räume beruflich nutzen. In solchen Fällen können sie den anteiligen Versicherungsbeitrag für die beruflich genutzte Fläche steuerlich geltend machen.
Anders stellt sich die Lage bei vermieteten Immobilien dar: Hier können Eigentümerinnen und Eigentümer die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steuerlich berücksichtigen. Zwar sind die Beiträge nicht direkt als Sonderausgaben absetzbar, jedoch gelten sie laut Betriebskostenverordnung als umlagefähige Nebenkosten. Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten daher über die Betriebsausgaben ansetzen und auf die Mieterinnen und Mieter umlegen.
Was muss ich im Schadensfall tun?
- Notruf: Verständigen Sie bei größeren und gefährlichen Schäden wie Bränden oder Wasserschäden sofort die Feuerwehr oder einen Notdienst.
- Schadensmeldung: Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung – am besten innerhalb von 24 Stunden.
- Dokumentation: Halten Sie das Ausmaß aller Schäden in Fotos und ausführlichen Beschreibungen fest und erstellen Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände.
- Schadensbegrenzung: Verändern Sie die Schadensituation möglichst wenig und führen Sie nur die nötigsten Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung durch – beispielsweise provisorisches Abdichten mit Folie, um weiteren Wassereintritt zu verhindern. Im Idealfall belassen Sie das Schadensbild bis zum Eintreffen des Gutachters.
- Abwicklung: Die Beauftragung des Sachverständigen sowie alle weiteren Schritte übernimmt in der Regel Ihre Versicherung.
Wie kann ich die Wohngebäudeversicherung wechseln oder kündigen?
Die ordentliche Kündigungsfrist für Ihre Wohngebäudeversicherung beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats im Anschluss an einen Schadensfall oder bei Beitragserhöhungen. Beim Verkauf einer Immobilie geht die Wohngebäudeversicherung üblicherweise automatisch von der Verkäufer- auf die Käuferseite über. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.