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Voraussetzungen für die Auszahlung einer Baufinanzierung
Wer den Vertrag für den Kauf oder Bau unterschrieben und die Baufinanzierung in trockenen Tüchern hat, ist dem Einzug ins eigene Zuhause bereits sehr nahe. Doch wie funktioniert die Auszahlung der Baufinanzierung? Wann zahlt der Darlehensgeber welche Summe des Kredits aus? Wie unterscheidet sich die Auszahlung beim Kauf einer Bestandsimmobilie von der Auszahlung beim eigenen Bauprojekt, das erst noch entsteht? Wir beantworten Ihre Fragen, wie die Finanzierung beim Kauf oder Bau genau abläuft.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was bedeutet Auszahlungsvoraussetzung? Die Auszahlungsvoraussetzungen bei einer Baufinanzierung sind Bedingungen, die Kreditnehmende vor der Auszahlung erfüllen müssen. In der Regel ist die Eintragung der Grundschuld Voraussetzung für die Auszahlung einer Immobilienfinanzierung.
- Wann wird ausgezahlt? Ein Darlehensgeber zahlt eine Baufinanzierung erst dann aus, wenn die kreditnehmende Person alle Voraussetzungen dazu erfüllt hat. Wie genau diese aussehen, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
- Wie wird ausgezahlt? Beim Kauf einer bestehenden Immobilie erfolgt die Auszahlung in einer Summe. Bei einem Bauvorhaben erfolgt die Auszahlung in mehreren Etappen nach Baufortschritt.
- Was passiert bei fehlenden Nachweisen? Fehlende Unterlagen führen in der Regel zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Baufinanzierung. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Darlehensgeber kann helfen, solche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Auszahlung: Diese Bedingungen hat die Bank
Finanzierungskonzept auch ohne konkrete Immobilie
- volljährig sein,
- voll geschäftsfähig sein,
- über ein geregeltes Einkommen verfügen,
- einen festen Wohnsitz und ein festes Bankkonto in Deutschland haben,
- und kreditwürdig sein.
Grundschuldeintrag vom Notar bestätigen lassen
Die Auszahlung der Nettodarlehenssumme richtet sich sowohl nach der Fälligkeit des Kaufpreises als auch nach der Eintragung der Sicherheiten. Somit wird die Finanzierungssumme erst nach Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars und Eintragung der Grundschuld ausgezahlt. Bis Geld fließt, dauert es also. Tipp: Falls es zu längeren Bearbeitungszeiten beim zuständigen Grundbuchamt kommt, kann eine entsprechende Bestätigung des Notars (Notarrangbestätigung) den Eintragungsnachweis der Grundschuld vorübergehend ersetzen.
Unterschied bei der Auszahlung beim Kaufen oder Bauen
Ob Kauf eines Bestandsobjektes oder Bau eines neuen Objektes, ist zunächst eine Frage der individuellen Vorliebe. Für die Baufinanzierung macht dies keinen Unterschied. Die Bank nämlich knüpft die Auszahlung des Darlehens an Bedingungen. Warum? Sie möchte eine Sicherheit für das geliehene Geld. Bei einem Bestandsobjekt ist klar: Die Immobilie, egal ob fertiger Neubau oder Altbau, kann als Sicherheit für die Baufinanzierung dienen.
Anders beim Kauf vom Bauträger. Nicht selten existiert der Neubau, der gekauft werden soll, zum Zeitpunkt des Kaufvertrages nur auf dem Papier. Oder in Form von Visualisierungen, Illustrationen und Plänen in Broschüren. Da die Bank auch hier höchstmögliche Sicherheit haben möchte, ist die Auszahlung der Finanzierung an Bedingungen geknüpft und erfolgt schrittweise. Beim Neubau durch einen Bauträger oder in Eigenregie wird die Finanzierungssumme des Darlehens nicht auf einmal ausgezahlt, sondern entsprechend des Baufortschritts.
So funktioniert die Auszahlung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Auszahlung einer Baufinanzierung in der Praxis erfolgen kann. In erster Linie ist die Art der Auszahlung davon abhängig, ob der Bau oder der Kauf eines fertigen Hauses zu finanzieren ist. Wer ein bereits bestehendes Haus erwerben möchte, muss in der Regel den Kaufpreis sofort in vollem Umfang zahlen. Deshalb muss auch die Auszahlung des Baukredits umgehend in einer Summe erfolgen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass zu Gunsten der Bank bereits eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen worden ist. Hat die Bank diese Sicherheit, überweist sie den auszuzahlenden Darlehensbetrag in der Regel entweder auf das Konto des momentanen Immobilieneigentümers oder des Käufers. Eine Alternative dafür ist ein Notaranderkonto, auf dem der Kaufpreis für die Immobilie treuhänderisch verwahrt wird.
Handelt es sich um einen Neubau einer Immobilie, erfolgt die Auszahlung der Darlehenssumme in der Regel über Teilzahlungen. Dazu überweist die Bank in der Regel je nach Baufortschritt in festgelegten Prozentsätzen einen vereinbarten Anteil des Darlehensbetrags an den jeweiligen Bauträger oder die Bauherrin beziehungsweise den Bauherrn. In der Regel verlangt der Darlehensgeber dafür die Rechnungen der ausführenden Firmen als Nachweis für den Baufortschritt. Dies bietet allen beteiligten Parteien die höchste Planungssicherheit. Der Bauträger bekommt pünktlich sein Geld - allerdings nur, wenn auch tatsächlich ein Baufortschritt vorhanden ist. Die kreditnehmende Person bezahlt nur, was bereits ausgeführt wurde. Und die Darlehensgeber stellen sicher, dass das bereits ausgezahlte Darlehen dem gegenwärtigen Wert des finanzierten Gebäudes entspricht.
Handelt es sich um einen Neubau einer Immobilie, erfolgt die Auszahlung der Darlehenssumme in der Regel über Teilzahlungen. Dazu überweist die Bank in der Regel je nach Baufortschritt in festgelegten Prozentsätzen einen vereinbarten Anteil des Darlehensbetrags an den jeweiligen Bauträger oder die Bauherrin beziehungsweise den Bauherrn. In der Regel verlangt der Darlehensgeber dafür die Rechnungen der ausführenden Firmen als Nachweis für den Baufortschritt. Dies bietet allen beteiligten Parteien die höchste Planungssicherheit. Der Bauträger bekommt pünktlich sein Geld - allerdings nur, wenn auch tatsächlich ein Baufortschritt vorhanden ist. Die kreditnehmende Person bezahlt nur, was bereits ausgeführt wurde. Und die Darlehensgeber stellen sicher, dass das bereits ausgezahlte Darlehen dem gegenwärtigen Wert des finanzierten Gebäudes entspricht.
Bauträger: Wann fließt welches Geld?
Erfolgt der Immobilienkauf eines neu zu bauenden Objekts über einen Bauträger, sind die genauen Teilbeträge in § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) detailliert aufgeführt. Demnach sind 30 Prozent der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten (bei Grundstücken mit Erbbaurecht 20 Prozent) fällig. Nach Abnahme sind unter anderem
- 40 Prozent der Restsumme für den Rohbau abrufbar,
- 10 Prozent fließen bei Fenstereinbau und Verglasung,
- 8 Prozent bei Fertigstellung des Daches.
Baufinanzierung: Auszahlung ohne Rechnung möglich?
Zinsen, Markt & Top-Infos zur Baufinanzierung
Pauschal lässt sich diese Frage allerdings nicht beantworten, da es vor allem darauf ankommt, ob der Kreditgeber sich auf diese Vereinbarung einlässt. Die meisten Kreditinstitute scheuen sich vor einer Auszahlung ohne Rechnung, weil sie sicher sein möchten, dass der Kreditnehmer verantwortungsvoll mit dem Darlehensbetrag umgeht und diesen tatsächlich nur verwendet, um den Bauträger oder die Handwerker, die mit dem Errichten der Immobilie beschäftigt sind, zu bezahlen.
Aus dem Grund lassen sich die meisten Kreditgeber nicht darauf ein, dass der Darlehensnehmer Teilbeträge der Gesamtsumme des Kredites abrufen kann, ohne zuvor eine entsprechende Rechnung eingereicht zu haben. Ausnahmen machen Kreditinstitute meistens nur bei langjährigen und sehr gut bekannten Kunden, bei denen die Bank weiß, dass diese zum einen über eine sehr gute Bonität verfügen und zum anderen verantwortungsvoll mit den Darlehenssummen umgehen.
Beim Neubau: Vorsicht vor Bereitstellungszinsen
Abhängig von den Bedingungen Ihrer Finanzierung können auf nicht abgerufene Nettodarlehensbeträge Bereitstellungszinsen anfallen. Tipp: Wer kein Bestandsobjekt kauft, sondern einen noch zu bauenden oder im Bau befindlichen Neubau, sollte bereits beim Vergleich der Immobilienfinanzierung nicht nur auf die Zinsen des Kredits achten. Es kommt nicht nur dort auf die Zahl vor dem Prozent-Zeichen an. Mindestens genauso wichtig ist es, bereits ganz zu Beginn auf sämtliche Kriterien zu achten. Einige Anbieter bieten Darlehen mit bereitstellungszinsfreien Zeiten an. Zudem unterscheiden sich die Zinsen für die Bereitstellung von Anbieter zu Anbieter. Bei hohen Bereitstellungszinsen kann jede Bauverzögerung teuer werden. Und der auf den ersten Blick beim Effektivzins günstigste Kredit muss nicht automatisch der billigste sein.