
KfW-Programm 159: Altersgerecht umbauen
Im Laufe des Lebens verändern sich die Anforderungen an den eigenen Wohnraum. Mit dem KfW-Programm 159 finanzieren Sie altersgerechte Umbauten – wie Einbruchschutz, Barrierereduzierung und Wohnkomfort – zu günstigen Konditionen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro je Wohnung
- Für den Abbau von Barrieren und Maßnahmen für Einbruchschutz
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Auch wenn Sie zur Miete wohnen
- Bis zu 5 Jahre lang keine Tilgung notwendig
Was wird gefördert?
Förderung beantragen?
- Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung (zum Beispiel barrierefreie Bäder, Treppenlifte, Rampen)
- Maßnahmen zum Einbruchschutz (zum Beispiel einbruchhemmende Türen, Alarmanlagen, Fenstersicherungen)
- Umbau zum Effizienzstandard „Altersgerechtes Haus"
- Barrierefreier Ausbau von Nichtwohnräumen
- Erstkauf einer barrierefrei umgebauten Wohnung oder eines Hauses
Wer wird gefördert?
- Eigentümerinnen und Eigentümer,
- Mieterinnen und Mieter
- Erstkäuferinnen und Erstkäufer
Altersunabhängige Förderung
Die KfW-Förderung steht Ihnen in jedem Lebensabschnitt offen. Nutzen Sie die Zuschüsse bereits in jungen Jahren für vorausschauende Umbaumaßnahmen. Auch familienfreundliche Anpassungen sind förderfähig: vom großzügigen Platzangebot in Kinderzimmern über praktische Stellflächen für Kinderwagen bis hin zu schwellenfreien Außenbereichen.
Wann wird gefördert?
Mit Beginn Ihrer Finanzierungsplanung: Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens stattfinden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die Auszahlung des KfW-Kredits erfolgt über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.
Wie ist der Ablauf?
1. Finanzierungsplanung
Nach der Planung des Vorhabens mit Ihrem Fachbetrieb und/oder Sachverständigenbüro erstellen Sie eine Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern und beziehen die Förderung in die Planung mit ein.
2. Antrag und Kreditvertrag
Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.
3. Zusage und Auszahlung
Nach Prüfung und Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten (Verlängerung auf 24 Monate möglich) nach Zusage für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.
4. Umsetzung des Vorhabens
Nach der Kreditzusage starten Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens durch Umbaubeginn oder Kaufvertragsabschluss
5. Dokumentation und Nachweise
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese der KfW vorzulegen.
Ist das Förderprogramm kombinierbar?
Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Allerdings gibt es Einschränkungen – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite und attraktive Tilgungszuschüsse
Flexible Laufzeiten von bis zu 10, 20 oder 30 Jahren
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
Langfristige Nutzbarkeit Ihrer Immobilie – auch bei veränderten Lebensbedingungen
Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung