
KfW-Programm 261: BEG effiziente Wohngebäude
Um die Klimaziele zu erreichen, sollen Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen dauerhaft gesenkt werden. Die Bundesregierung unterstützt Sie deshalb bei energetischen Sanierungsmaßnahmen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das KfW-Programm 261 stellt dafür zinsvergünstigte Kredite zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei energetischer Sanierung einer Bestandsimmobilie oder beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro
- Sowohl bei selbstgenutzten Immobilien als auch bei Immobilien als Kapitalanlage
Was wird gefördert?
Förderung beantragen?
- Energetische Sanierung von mindestens fünf Jahre alten Bestandsimmobilien
- Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Voraussetzung: Erfüllung der Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Zusätzlicher Bonus: Energetische Sanierung von Worst Performance Buildings (WPB)
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften, die eine Immobilie selbst bewohnen oder als Kapitalanlage nutzen.
- Bewohnerinnen und Bewohner zur Miete.
- Verschiedene Rechts- und Organisationsformen.
Wann wird gefördert?
Mit Beginn Ihrer Finanzierungsplanung: Die Beantragung der KfW-Förderung muss bereits vor Start des Vorhabens stattfinden. Für Planung, Beantragung und Begleitung der energetischen Sanierung ist es notwendig, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einzubinden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden, ohne dass dies als Vorhabenbeginn gilt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert, die Kredithöhe beträgt maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit für EE-Klasse und NH-Klasse. Die KfW vergibt diesen Kredit nicht direkt an Sie, sondern über Ihren finanzierenden Darlehensgeber.
Wie ist der Ablauf?
1. Energieeffizienz-Beratung
Binden Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten in Ihr Vorhaben mit ein. Entwickeln Sie gemeinsam die Planung des Vorhabens und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor.
2. Finanzierungsplanung
Erstellen Sie eine umfassende Finanzierungsplanung für Ihr Vorhaben. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern für Sie und beziehen mögliche Förderungen mit ein.
3. Antrag und Kreditvertrag
Ihre Beraterin oder Ihr Berater regelt die Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Sie erhalten den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift – dieser enthält auch die Einbindung der KfW-Förderung.
4. Zusage und Auszahlung
Nach der Antragsgenehmigung wird der KfW-Kredit über Ihren Finanzierungspartner ausgezahlt. Sie können diesen in einer Summe oder in Teilen abrufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach Zusage (Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich) für den festgelegten Verwendungszweck einzusetzen.
5. Umsetzung des Vorhabens
Nach der Kreditzusage starten Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens durch Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss.
6. Dokumentation und Nachweise
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss der KfW vorzulegen. Bei besonderen Gebäuden, wie Baudenkmälern, sind für den Erhalt der Förderung zusätzliche Bestätigungen erforderlich.
Ist das Förderprogramm kombinierbar?
Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Allerdings gibt es Einschränkungen – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Kredite und attraktive Tilgungszuschüsse
Flexible Laufzeiten von bis zu 10, 20 oder 30 Jahren mit optionalen tilgungsfreien Jahren zu Beginn
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
Mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Umwelt- sowie Klimaschutz bei gleichzeitig reduzierten Energiekosten
Unterstützung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für eine optimale Planung und Umsetzung des Vorhabens
Bindung an Auflagen im Bereich der Energieeffizienz und Energienutzung
Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung
Komplexität bei Gemeinschaftsprojekten insbesondere bei Eigentümergemeinschaften