
KfW-Programm 455-B: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Veränderungen im Leben bedeuten häufig auch, dass der eigene Wohnraum angepasst werden muss. Mit dem KfW-Programm 455-B erhalten Sie einen Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten, die Barrieren reduzieren.
Das Wichtigste in Kürze
Achtung: Für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung können aktuell keine Anträge gestellt werden. Alternativ kann für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden ein zinsverbilligter Kredit beantragt werden: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159).
Mit dem Programm „Altersgerecht umbauen“ (Zuschuss) unterstützt Sie die KfW:
Mit dem Programm „Altersgerecht umbauen“ (Zuschuss) unterstützt Sie die KfW:
- bei baulichen Maßnahmen zur Barrierereduzierung in einer Bestandsimmobilie oder beim Kauf einer entsprechend umgebauten Immobilie
- mit einem Zuschuss bis maximal 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen, bis maximal 6.250 Euro für den Standard „altersgerechtes Haus“
- sowohl bei selbstgenutzten Immobilien als auch bei Immobilien als Kapitalanlage
Was wird gefördert?
- Altersgerechter Umbau einer Bestandsimmobilie zum Zweck der Barrierereduzierung
- Kauf einer entsprechend umgebauten Immobilie
- Immobilie (Haus oder Wohnung) zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage
Wer wird gefördert?
- Eigentümerinnen und Eigentümer, Eigentümergemeinschaften
- Mietende Privatpersonen
Wann wird gefördert?
Förderung beantragen?
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 Euro für den Standard „altersgerechtes Haus“. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro in förderfähige Maßnahmen investieren. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto.
Wie ist der Ablauf?
1. Beratung und Planung
Planen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Fachbetrieb und/oder Ihrem Sachverständigenbüro..
2. Antrag
Den Antrag stellen Sie direkt im KfW-Zuschussportal. Beachten Sie, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
3. Zusage und Umsetzung
Die Zusage erhalten Sie in der Regel direkt am Tag der Antragstellung. Nach Erhalt können Sie sofort (spätestens innerhalb von 36 Monaten) mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.
4. Dokumentation und Nachweise
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss der Maßnahmen der KfW vorzulegen. Beim „Standard Altersgerechtes Haus“ ist eine Bestätigung durch das Sachverständigenbüro erforderlich.
5. Auszahlung
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Ist das Förderprogramm kombinierbar?
Ja, Sie können das Programm mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren. Allerdings gibt es Einschränkungen – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie dazu gerne.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Finanzielle Unterstützung durch Investitionszuschuss
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen
Langfristige Nutzbarkeit Ihrer Immobilie – auch bei veränderten Lebensbedingungen
Erhöhter administrativer Aufwand zur Erfüllung der Anforderungen und Nachweiserbringung