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Regionale Fördermittel in Brandenburg
Im Bundesland Brandenburg stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Eine zentrale Rolle spielen dabei Förderungen durch die ILB.
Aktuelle Highlights und Neuigkeiten
- ILB-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum: Zuschuss von 30.000 Euro plus zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro möglich
- Barrierefreiheit: Zuschüsse bis zu 90 % der förderfähigen Kosten für behindertengerechte Anpassungen
Landesweite Fördermittel der ILB
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg, kurz ILB, bietet im gesamten Bundesland vielfältige Förderprogramme für den Bau, Kauf oder auch für die Sanierung von Wohneigentum. Zum Beispiel:
Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau
Dieses zentrale Programm fördert den Neubau, Ausbau und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Es umfasst auch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Bei allen Vorhaben gelten Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen oder auch Vorgaben zu Wohnflächen und Gebietskulissen. Mehr Infos bei der ILB
Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Für die Sanierung, Instandhaltung, energetische Modernisierung und altersgerechte Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum stellt die ILB Fördermittel bereit. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Eine Kombination mit KfW-Programmen ist grundsätzlich möglich. Es gelten Voraussetzungen. Mehr Infos bei der ILB
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Dieses Programm unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation von Menschen mit Schwerbehinderung – sowohl im Eigenheim als auch in Mietwohnungen. Gefördert werden zum Beispiel Umbauten zur Barrierefreiheit, der Einbau von Hilfsmitteln zur Überwindung von Höhen und Sicherheitsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Es gelten Voraussetzungen und Höchstgrenzen. Mehr Infos bei der ILB
Beispiel für kommunale Förderung
Neuruppin
Die Fontanestadt Neuruppin unterstützt bauliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“. Gefördert werden innerhalb des definierten Gebiets der historischen Altstadt die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, die Freilegung von Grundstücken sowie der Erhalt von Immobilien von historischer Bedeutung. Es gelten Fördervoraussetzungen und Höchstgrenzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Stadt Neuruppin.
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