Tipps zum Sparen bei Grundbuch- und Notarkosten
Da die Notar- und Grundbuchkosten gesetzlich festgelegt sind, gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, um die Kosten zu reduzieren. Die wichtigsten Tipps sind:
- Achten Sie auf den Kaufpreis. Je niedriger dieser ist, desto geringer fallen die Gebühren für Notariat und Grundbuchamt aus, da diese prozentual vom Kaufpreis berechnet werden.
- Übernehmen Sie eine vorhandene Grundschuld. Falls bei Ihrer Traumimmobilie bereits ein Grundschuld eingetragen ist, kann die Verkäuferseite diese an Sie übertragen. Dieser Vorgang ist deutlich günstiger als ein neuer Grundbucheintrag.
- Verzichten Sie auf ein Notaranderkonto. Indem Sie den Zahlungsvorgang selbst abwickeln, sparen Sie die Gebühren für ein treuhänderisches Anderkonto.
- Prüfen Sie die Rechnungen sorgfältig. Achten Sie darauf, ob das Notariat und das Grundbuchamt nur die Leistungen in Rechnung stellen, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Diese Informationen verschaffen Ihnen einen grundlegenden Überblick über die Notar- und Grundbuchkosten. Sie sind weder als Steuer- oder Rechtsberatung konzipiert, noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit oder Tagesaktualität. Die angegebenen Informationen können eine individuelle Finanz- und Rechtsberatung nicht ersetzen.
Ist die Löschung der Grundschuld sinnvoll?
Die Grundschuld ist ein zentrales Sicherungsinstrument in der
Baufinanzierung. Sie wird zugunsten der finanzierenden Bank in das
Grundbuch der Immobilie eingetragen und sichert so den gewährten Kredit ab. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit erhält der Darlehensgeber über die Grundschuldeintragung das Recht, die Immobilie zu verwerten, um den Darlehensbetrag zurückzuerhalten. Haben Sie Ihr Immobiliendarlehen vollständig abbezahlt, können Sie die Grundschuld löschen lassen – Sie müssen aber nicht.
Grundschuld löschen oder nicht?
Eine Löschung der Grundschuld empfiehlt sich:- wenn Sie vorhaben, Ihre Immobilie zu verkaufen. Ein „sauberes“ Grundbuch wirkt auf Interessenten attraktiver, möglicherweise erzielen Sie dadurch einen höheren Verkaufspreis.
- wenn Sie Ihre Immobilie in absehbarer Zeit verschenken oder vererben möchten.
Lassen Sie die Grundschuld bestehen:- wenn Sie die Aufnahme eines Kredits beispielsweise für ein Modernisierungsvorhaben planen. Sie können die Grundschuld als Sicherheit für das neue Darlehen nutzen.
- wenn Sie Kosten und Aufwand sparen möchten. Die Löschung ist mit Notar- sowie Grundbuchkosten verbunden.
Die eingetragene Grundschuld hat bei abbezahltem Darlehen keine Nachteile und bietet Flexibilität für spätere Finanzierungen. In der Regel lohnt es sich also, die Grundschuld bestehen zu lassen – außer Sie planen bereits eine Weitergabe der Immobilie in Form von Verkauf, Erbe oder Schenkung.
Weitere Entscheidungen rund um die Löschung der Grundschuld können sein: Grundschuld löschen oder abtreten? Die Abtretung ist eine Variante, wenn Sie Ihre Anschlussfinanzierung bei einem anderen Darlehensgeber abschließen als Ihre Erstfinanzierung. Die verbleibende Grundschuld kann dann vom alten Darlehensgeber ohne erneute Notarkosten an den neuen abgetreten werden.
Oder auch: Grundschuld löschen oder übertragen? Beim Verkauf der Immobilie kann die Grundschuld an die Käuferseite übertragen werden. Dieser Vorgang ist deutlich günstiger als die Löschung und neue Eintragung einer Grundschuld. Wenn die Käuferin oder der Käufer den Immobilienerwerb über ein Darlehen finanziert und ohnehin eine Grundschuld als Sicherheit für die Immobilienfinanzierung benötigt, kann die Übertragung finanziell von Vorteil sein.
So funktioniert die Löschung der Grundschuld
Um nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens die Grundschuld löschen lassen, beantragen Sie beim Darlehensgeber eine Löschungsbewilligung. Damit können Sie die Grundschuld durch ein Notariat löschen lassen. Das Notariat erstellt nun eine Urkunde für das Grundbuchamt. Dort wird nach der Prüfung aller Voraussetzungen die Grundschuld durch einen Negativvermerk gelöscht. Mit der Löschung sind Kosten in Höhe von etwa 0,2 % der Darlehenssumme verbunden. Möchten Sie später einen weiteren Kredit absichern, benötigen Sie die Eintragung einer neuen Grundschuld – die gelöschte kann nicht reaktiviert werden.