Wir verwenden Cookies zu Funktions-, Performance- und Komfortzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte und Anzeigen, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und den Betrieb unserer Website sicherzustellen. Unter "Cookie Einstellungen" können Sie selbst entscheiden, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen sowie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Ihre Zustimmung widerrufen. Ihre Zustimmung schließt den Einsatz von Drittanbietern oder externen Unternehmen ein, die ihren Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. in der USA haben. In diesen Ländern kann trotz sorgfältiger Auswahl und Verpflichtung der Dienstleister ggf. kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert werden. Sofern eine Datenübermittlung in die USA stattfindet, besteht ggf. das Risiko, dass diese Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden können, ohne dass wirksame Rechtsbehelfe vorhanden oder sämtliche Betroffenenrechte durchsetzbar sind. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Worauf Sie beim Hausbau achten sollten
Nicht umsonst gilt der Bau des eigenen Hauses als eines der großen Abenteuer. Denn ein Bauvorhaben ist komplex und bedarf guter Planung. Von der Finanzierung bis zum Einzug sind viele Etappen zu bewältigen, zahlreiche Player müssen koordiniert, rechtliche Vorgaben eingehalten werden etc. Hier erfahren Sie alles Wichtige und erhalten Tipps, wie Sie vorgehen, um in der gewünschten Zeit zum gewünschten Ergebnis zu kommen.
Finanzierungsplan für den Bau: Grundlage jeder guten Bauplanung
Wichtig für das Gelingen des Hausbauprojekts ist exaktes Kalkulieren. Weil beim Bau nicht alles nach Plan läuft, sollten Bauherren darauf gefasst sein, dass zusätzliche Kosten entstehen können.
Auf die tatsächlichen Kosten achten
Video zulassen
Um den Inhalt zu sehen, sind Personalisierungs-Cookies nötig.
Diese können Sie .
Tipp 1: Puffer einplanen
Kalkulieren Sie bei den Baukosten eher großzügig und planen Sie einen gewissen Puffer ein, zehn Prozent höhere Kosten kommen durchaus vor. Viele Banken bieten die Möglichkeit gegen Ende der Bauphase einen Teil des Darlehens zu stornieren. Selbst wenn eine Stornierung nicht möglich ist, lässt sich das Geld meist mit einer Sondertilgung in die Finanzierung einbringen. So vermeiden Sie teure Nachfinanzierungen.
Tipp 2: Bauverzögerungen bei der Finanzierungsplanung berücksichtigen
Tipp 3: Kosten gut einschätzen
Denken Sie an alle Kosten: Auch an die Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer, aber auch an Erschließungskosten, auch an die Hausanschlüsse oder mögliche Sonderwünsche, etwa bei den Außenanlagen. Falls Sie Eigenleistung erbringen wollen, überschätzen Sie sich nicht und kalkulieren Sie Zeit, Kraft und Kosteneinsparung realistisch.
Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
Höhe der monatlichen Darlehensraten checken
Im nächsten Schritt können Sie mit dem persönlichen Zinsrechner und dem Tilgungsrechner verschiedene Optionen für Ihr Bauvorhaben durchspielen. So können Sie die Eckdaten für Ihre Finanzierung genauer kalkulieren.
Den passenden Kredit finden
Das Baugrundstück
Wie Sie das passende Baugrundstück finden und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in unseren Tipps für Ihr Bauvorhaben.
Rechtliche Situation überprüfen
Zinsentwicklung im Blick behalten
Gerade in gewachsenen Wohngebieten gibt es öfter keinen Bebauungsplan. Dann gilt das Baugesetzbuch, das in §34 vorschreibt, dass sich ein Gebäude "in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt". Architekten und Haushersteller, die die Baubehörde vor Ort gut kennen, können hier durchaus einen gewissen Gestaltungsspielraum schaffen.
"Wer ein Grundstück bebauen oder baulich nutzen will, muss wissen, ob das Baurecht dies zulässt", gibt die Bundesnotarkammer zu bedenken. "Dies erfordert in der Regel eine planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Beurteilung, die vor Abschluss des Notarvertrages stattfinden muss. Unerlässlich sind daher Vorgespräche des Käufers mit dem Architekten und den zuständigen Ämtern." Dazu zählen etwa das Liegenschaftsamt, das Bauamt, der Bürgermeister, eventuell auch die untere Wasserbehörde. Und zwingend ist ein Blick ins Grundbuch, in dem alle wichtigen Informationen zum Grundstück aufgeführt sind, z.B. eventuelle Lasten, die auf den neuen Eigentümer übergehen.
Bebauungsplan studieren oder Bauvoranfrage stellen
Vorhandene Infrastruktur überprüfen
Dennoch: Bei der Wahl des Grundstückes sollte auch die Infrastruktur berücksichtigt werden. Je nach Lebenssituation und Alter ist es wichtig, dass die Versorgung mit Kinderbetreuung, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzten gewährleistet ist.
Beschaffenheit des Grundstücks: Entspricht es den eigenen Vorstellungen?
Ein Experte kann auch beurteilen, wie die Bodenbeschaffenheit ist, ob es bei der Fundamentierung zu Problemen kommen kann (weicher Boden, Fels). Drückendes Grundwasser oder die Gefahr von Hochwasser machen es zum Beispiel erforderlich, dass ein Keller wasserdicht ("Weiße Wanne") gebaut wird, was im Vergleich zu einem konventionellen Keller mit Mehrkosten verbunden ist. Außerdem kann ein Sachverständiger einschätzen, ob es beim Bau des Hauses zu Komplikationen kommen kann, etwa beim Einsatz von Kränen oder schweren Fahrzeugen.
Wichtig ist der Zuschnitt eines Grundstücks. Lassen sich die Wunschvorstellungen darauf verwirklichen? Schmale oder unregelmäßig geschnittene Parzellen erfordern einen besonderen Planungsaufwand. Sie sind dafür günstiger zu haben als konventionelle Grundstücksformate.
Die Baupartner
Wege zum eigenen Haus gibt es viele: vom Bausatz, der in Eigenleistung verbaut wird, über das vom Architekten geplante Eigenheim bis hin zum schlüsselfertig gekauften Haus.
Der Architekt
Grundlage der Honorierung des Architekten ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI. Bis vor Kurzem regelte diese verbindlich die Mindest- oder Höchsthonorarsätze. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat dies untersagt. Die Regelungen, die die HOAI für die Kalkulation der Honorare enthält, werden aber beibehalten. Das entsprechend ermittelte Honorar ist jetzt aber verhandlungsfähig, kann also in beide Richtungen geändert werden. Somit enthält die HOAI nur noch unverbindliche Honorarempfehlungen, die eine Orientierung für die Honorarhöhe im Einzelfall bieten.
Baut ein Bauherr mit einem Architekten, werden die einzelnen Gewerke ausgeschrieben. Erhält ein Handwerker für ein bestimmtes Gewerk den Zuschlag, schließt nicht der Architekt, sondern der Bauherr den Vertrag mit dem Handwerker. Das Gleiche gilt für weitere Leistung wie zum Beispiel Statik. Beim Architektenhaus hat der Bauherr immer mehrere Vertragspartner.
Massivhaus- und Holz-Fertighausanbieter
Wer sich für diese Variante entscheidet, kauft kein "Haus von der Stange". Die Haushersteller bieten eine große Bandbreite an Architektur und Häusern, vom vorgeplanten Typenhaus bis hin zur frei geplanten Villa.
Massivhausbauer bauen das Haus klassisch Stein auf Stein, wobei auch vorgefertigte Wand- und Deckenelemente zum Einsatz kommen können. Eine Besonderheit stellt der Holzfertigbau dar. Aufgrund der gedämmten Holzrahmenbauweise wird das Haus zu weiten Teilen im Werk vorgefertigt, die Teile mit dem Tieflader zur Baustelle transportiert und dort zusammengebaut. In der Regel steht ein Haus nach ein bis zwei Tagen regendicht da und kann innen ausgebaut werden.
Ein großer Vorteil der Hausanbieter: Sie sichern vertraglich die Fertigstellung zu einem bestimmten Preis und zu einem genauen Termin zu. Was im Schlüsselfertig-Preis enthalten ist und was eventuell nicht, muss im Einzelfall geklärt werden.
Bauträger
Egal ob Architekt, Hausanbieter oder Bauträger – vom Vertragspartner sollte man sich immer Vergleichsobjekte anschauen. Und googeln: Gab es vielleicht bei anderen Objekten Probleme? Man sollte sich ja auf den Baupartner verlassen können. Wenn man sich zum Beispiel während der Bauphase einen neuen Bauträger suchen muss, ist dies immer mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Deshalb ist es wichtig, Referenzobjekte anschauen und auch grundsätzlich die Bonität des Bauträgers prüfen. Man könnte zum Beispiel den Bauträger fragen, ob er eine Creditreform-Auskunft über sich geben kann. Einzelne Banken prüfen zum Beispiel für eine Finanzierung auch die Kreditwürdigkeit des Bauträgers und machen davon die Finanzierung für den Kunden abhängig. Genauso sollte es für den Kunden selbst eine Rolle spielen, wie gut die Bonität und der Ruf eines Bauträgers sind.
Für welche Hausbau-Variante sich ein Interessent entscheidet, hängt von mehreren Faktoren ab. Wer Handwerker ist, traut sich ein hohes Maß an Eigenleistung zu. Wer architektonische Ambitionen hat, wird gerne mit einem Architekten planen. Wer wenig Zeit hat und auf exakte Einhaltung von Kosten und Einzugstermin großen Wert legt, wird eher mit einem Holzfertighaus- oder Massivhausanbieter bauen.
Art der Immobilie
Heute stehen nicht mehr große, energieintensive Villen im Vordergrund – gefragt sind energieeffiziente, nachhaltige Gebäude, die sich an unterschiedliche Lebensphasen anpassen lassen. Multifunktionale Grundrisse, flexible Räume und intelligente Haustechnik sind Standard.
Architektonisch ist die Bandbreite groß: vom kompakten Bungalow über das klassische Satteldachhaus bis hin zu modernen Mehrgenerationen-Konzepten. Besonders beliebt sind Häuser im Bauhaus-Stil mit klaren Linien und Flachdach – oft kombiniert mit Photovoltaik, Wärmepumpe und smartem Energiemanagement. Holzbauweise gewinnt durch Ständerbau mit kürzeren Bauzeiten und konsequenter Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung.
Trend: Energetisch optimierte Häuser, die nicht nur gut aussehen, sondern auch Ressourcen schonen und langfristig niedrige Betriebskosten sichern.
Erlaubte Immobilientypen
Oftmals schreiben die Bebauungspläne vor, welcher Haustyp erlaubt ist. Wegen der allgemeinen Knappheit an Bauland, haben es Gemeinden gern, wenn Reihen- und Doppelhäuser gebaut werden. Das trifft sich mit den Interessen von Bauträgern, die bei dichterer Bauweise einen höheren Profit aus dem Boden erwirtschaften. Je entspannter die Grundstückssituation, desto mehr Freiheiten hat ein Bauherr in der Regel.
Faktor Energieeffizienz
Seit 2024 gelten verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Neubauten müssen dem Effizienzhaus 55-Standard entsprechen. Zudem gilt für neue Heizungsanlagen in Neubaugebieten die Pflicht, mindestens 65 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien zu erzeugen. Diese Vorgaben beeinflussen sowohl die Baukosten als auch die Fördermöglichkeiten erheblich – eine frühzeitige Planung der Gebäudetechnik ist daher essenziell.
Benötigte Wohnfläche: Wie groß soll die Immobilie werden?
Wie groß die Wohnfläche beim eigenen Bauvorhaben wird, hängt zunächst vom eventuellen Bebauungsplan und vom Budget ab. Viele Bauherren folgen dabei dem Motto „je größer, desto besser". Doch mehr Fläche bedeutet auch höhere Baukosten sowie einen größeren Aufwand für Pflege und Instandhaltung.
Wichtig ist, die Grundrisse so zu gestalten, dass die Räume bei sich verändernden Lebensumständen (z.B. Kinder sind aus dem Haus) flexibel genutzt werden können. Küche, Essplatz und Wohnbereich in einem einzigen großen Raumgefüge sind da eher ein Hindernis. Angesichts des Trends zu mehr Homeoffice sollte ein Arbeitszimmer, in dem man sich gerne aufhält, eingeplant werden.
Bauvertragsrecht: Bauherren besser geschützt
Mehr Transparenz bei Energiestandard und Schallschutz
Um die gröbsten Missstände beim Bauvertragsrecht zu beseitigen, ist der Gesetzgeber aktiv geworden: Seit 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht, das viele, wenn auch nicht alle Probleme beseitigt. Besonders positiv zu beurteilen ist die Verpflichtung für Bauunternehmen, Bauherren vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt. Dadurch erhöht sich unter anderem die Transparenz von Baubeschreibungen durch Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Ein wichtiger Punkt für Bauherren, um KfW-Förderung beantragen zu können. Außerdem wird eine bessere Vergleichbarkeit von Angeboten ermöglicht.
Fertigstellungstermin verbindlich
Trotz allen Fortschritts: Private Bauherren müssen sich nach wie vor gut informieren, genau aufpassen und nach Möglichkeit einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Vertrag prüfen zu lassen. Diese Investition kann helfen, viel Geld zu sparen.
Das Bauamt
- Bauantragsformular
- Zustimmungserklärung der Nachbarn
- Eventuell eine Baulastenerklärung
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lage- und Freiflächenplan: Die hier enthaltenen Daten geben unter anderem Auskunft darüber, ob alle Auflagen, sofern vorhanden (zum Beispiel Abstandsflächen, Baulinien, Traufhöhe etc.), eingehalten wurden. Falls das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht, ist ein Abweichungsantrag erforderlich.
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen
- Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche: Hier geht es um die Ermittlung der bebauten Fläche, des umbauten Raumes, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl. Auch eine mögliche Aufteilung in Wohn- und Nutzfläche wird hier dokumentiert. Die Kosten werden ebenfalls aufgeführt. Meistens erfolgt eine Unterteilung in Rohbau- und Gesamtkosten.
- Technische Angaben: Hierzu gehören Details zur Statik des Gebäudes, Energieeffizienz sowie zum Schall- und Brandschutz.
- Angaben zur Erschließung des Grundstücks (Wasser, Abwasser, eventuell Gas, Verkehr, Telekommunikation)
- Nachweis zu PKW-Stellplätzen
- Nicht vergessen: Unterschriften (Bauherr, Architekt, Hausbaufirma)
Einreichen der Unterlagen
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, prüft das Bauamt den Antrag. Das kann einige Wochen dauern. Vor allem während des Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 gab es einen Bearbeitungsstau von Bauanträgen, was teilweise zu erheblich längeren Wartezeiten führte. Für Bauanträge von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder vergleichbaren privaten Vorhaben liegen die Bearbeitungszeiten in Deutschland in der Regel im Bereich von 8 bis 12 Wochen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. In manchen Bundesländern oder kleineren Kommunen können die Bearbeitungszeiten auch kürzer ausfallen, oft zwischen 6 bis 10 Wochen. In Ballungszentren und größeren Städten können sie jedoch auch länger dauern und teilweise bis zu 16 Wochen betragen.
Bauförderungen
Für Bauherren gibt sich Vater Staat recht fürsorglich. Bund, Länder und Kommunen helfen Häuslebauern mit Zuschüssen und Zinsvergünstigungen. Beim Vergleich von Finanzierungsangeboten sollten Bauherren grundsätzlich immer danach fragen, wie staatliche Fördermittel in die Finanzierung eingebaut werden können. Denn durch die Nutzung von Fördergeldern verringert sich die Kreditlast, und das Haus ist schneller abbezahlt.
KfW-Bank
Förderung durch die Bundesländer
Fördermöglichkeiten im Überblick
Kommunen
Tipp
Zulagen zur Tilgung: Wohn-Riester
Aber auch wer sofort bauen will, kann den "Wohn-Riester" nutzen, und zwar in Form eines Riester-Darlehens. Der Bauherr nimmt ein Annuitätendarlehen auf und zahlt es ab. Die staatlichen Zulagen fließen dann in die zusätzliche Tilgung des Kredits ein. Wer den Wohn-Riester zur Tilgung des Darlehens einsetzt, verringert die Restschuld seines Darlehens zwar schneller als ein Bauherr ohne Zulagen. Aber: Wegen der "nachgelagerten Besteuerung" der Zulagen wartet beim Eintritt ins Rentenalter eine unangenehme Überraschung. Denn die Steuerschuld, die der Hausbesitzer durch die Riesterförderung angehäuft hat, kann sich durchaus auf einige Zehntausend Euro summieren.
Einliegerwohnung: Sponsor Finanzamt
Um dieses Modell zu realisieren, ist es ratsam, die Gestehungskosten für die Einliegerwohnung in separaten Rechnungen nachzuweisen. Ebenso ist es sinnvoll, einen separaten Darlehensvertrag für die zweite Wohneinheit abzuschließen. Denn im Unterschied zur Hauptwohnung wird die zu vermietende Wohnung in der Regel zu 100 Prozent fremdfinanziert, um möglichst hohe Schuldzinsen von den Mieteinkünften abziehen und so die Steuerschuld verringern zu können.
Versicherungen
- Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung sichert die Finanzierung bei Todesfall oder anderen Lebensereignissen ab
- Bauherren-Haftpflicht schützt vor Schadensersatzforderungen bei Unfällen auf der Baustelle
- Feuer-Rohbauversicherung deckt Schäden am Rohbau durch Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Wohngebäudeversicherung ab Fertigstellung unverzichtbar für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel