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Eine Frau liegt im Liegestuhl und grinst.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Bei Haftungsrisiken rund ums Eigentum

Unglücke wie Schneelawinen vom Dach oder ein Sturz auf dem rutschigen Gehweg können sich schnell und unvorhergesehen ereignen. Als Immobilienbesitzerin oder -besitzer haften Sie für diese Schäden, die durch Ihr Eigentum entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Author: Meryem Unsöld
von Meryem Unsöld in München, aktualisiert am 17.11.2025
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Das Wichtigste im Überblick

Das Icon zeigt eine Checkliste mit einem Stift.
  • Was ist versichert? Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück entstehen und für die Sie haftbar gemacht werden können.
  • In welchen Fällen? In erster Linie bei Schäden aufgrund von baulichen Mängeln oder Verletzungen der Verkehrssicherungspflichten – beispielsweise nicht gestreute Gehwege.
  • Was wird bezahlt? Alle entstehenden Kosten wie Gerichtskosten, Schadensersatzleistungen, Rettungskosten, Reparatur- und Instandsetzungskosten oder auch Kosten zur Behebung von Umweltschäden.
  • Warum ist sie notwendig? Die Kosten der Schäden können existenzbedrohend sein. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Sie in diesem Fall finanziell ab.

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Abgebildet ist ein Einfamilienhaus mit Garten.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks vor finanziellen Forderungen durch Dritte. Sie greift immer dann, wenn Personen- oder Sachschäden durch Ihr Haus oder Grundstück entstehen und Sie dafür haftbar gemacht werden. Typische Schadensfälle ereignen sich häufig durch bauliche Mängel oder Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten, wie nicht geräumte oder gestreute Gehwege.

Ist dieser Versicherungsschutz sinnvoll?

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In Zusammenhang mit Ihrer selbstgenutzten Immobilie können Personen-, Sach- und Vermögensschäden hohe, existenzbedrohende Kosten verursachen. Der Versicherungsabschluss wird deshalb empfohlen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines unbebauten Grundstücks oder einer vermieteten Immobilie ist der Versicherungsschutz unerlässlich – bewegen sich Dritte auf oder in Ihrem Eigentum, sind die Risiken eventueller Schadensfälle noch höher.

Versicherungsumfang und Leistungen

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Gebäude oder Grundstück entstehen und für die Sie als Eigentümerin oder Eigentümer haftbar gemacht werden können, zum Beispiel:

  • Ein Passant stürzt auf einem nicht gestreuten Gehweg vor dem Haus und verletzt sich. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Behandlung und Verdienstausfall.
  • Ein loser Dachziegel fällt auf ein parkendes Auto und verursacht einen Schaden. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten am Fahrzeug.
  • Ein morscher Baum stürzt auf das Nachbargrundstück. Die Versicherung trägt die Kosten für die Beseitigung des Baumes sowie für notwendige Reparaturen.
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Generell übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Kosten, die durch Schadensersatzleistungen entstehen, Rechts- und Gerichtskosten, Kosten für Soforteinsätze und Rettungsmaßnahmen, Kosten für Schäden durch vernachlässigte Verkehrssicherungspflichten oder bei kleineren Baumaßnahmen sowie die Kosten für Umweltschäden. Je nach Versicherungsvertrag kann es Ausschlüsse geben und die Deckungssumme ist in der Regel auf eine definierte Summe begrenzt.

Kosten, Umlage und Steuern

Die Kosten hängen von der Deckungssumme, vom Gebäude und dem Grundstück sowie von vorhandenen Risiken ab. Die Versicherung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses ist ab etwa 35 Euro pro Jahr möglich. Da die Tarife der verschiedenen Anbieter stark variieren, ist ein Vergleich vor Abschluss dringend zu empfehlen.

Können die Kosten auf die Mieterseite umgelegt werden?

Ja, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt als umlagefähige Betriebskostenart. Wenn Sie dies im Mietvertrag Ihrer vermieteten Immobilie als Kapitalanlage definiert haben, können Sie die Versicherungskosten in der Betriebskostenabrechnung weiterverrechnen.

Ist die Versicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge sind für vermietete Immobilien als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar. Bei Ihrer selbstgenutzten Immobilie ist ein Steuerabzug hingegen nicht möglich, da es sich dort um private Lebenshaltungskosten handelt. Mehr zu den Steuervorteilen bei Immobilien als Kapitalanlage