Start / Ratgeber / Lexikon / Wegerecht
Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Wegerecht

Was bedeutet Wegerecht?

Das Wegerecht bezieht sich auf das Recht, über ein bestimmtes Stück Land, meist einen Pfad oder Weg, zu gehen oder zu fahren. Dies kann entweder durch eine gesetzliche Regelung oder durch eine Vereinbarung zwischen den Eigentümern der benachbarten Grundstücke geregelt werden. Mit dem Wegerecht kann man beispielsweise Zugang zu einem bestimmten Grundstück erhalten, ohne dass man darauf betreten muss.

Das Notwegerecht

Das Notwegerecht ist ein Recht, das einem Eigentümer eines Grundstücks das Durchqueren eines benachbarten Grundstücks erlaubt, wenn dies zur Notwendigkeit der Nutzung des eigenen Grundstücks erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein Zugang zu einem Grundstück auf einer anderen Straßenseite vorhanden ist oder wenn ein Grundstück zur Reparatur oder Wartung eines anderen Grundstücks betreten werden muss.

Wann spielt das Wegerecht eine Rolle?

  • Zugang zu Grundstücken: Wenn ein Grundstück nur über einen Weg erreichbar ist, der über ein Nachbargrundstück führt, kann das Wegerecht den Zugang zu diesem Grundstück sicherstellen.
  • Bauprojekte: Beim Bauen auf einem Grundstück kann es notwendig sein, ein Wegerecht über benachbarte Grundstücke zu erwerben, um Material oder Ausrüstung transportieren zu können.
  • Landwirtschaftliche Aktivitäten: Auf ländlichen Gebieten kann das Wegerecht für den Transport von landwirtschaftlichen Produkten oder Ausrüstungen notwendig sein.
  • Streitigkeiten zwischen Nachbarn: Wenn es Streitigkeiten zwischen Nachbarn über den Zugang zu einem Weg gibt, kann das Wegerecht die Situation klären.
  • Das Wegerecht ist ein wichtiger Bestandteil des Eigentumsrechts und kann in bestimmten Fällen auch verkauft oder verpachtet werden.

Diese Pflichten entstehen

Durch das Wegerecht entstehen sowohl Rechte als auch Pflichten. Die genauen Pflichten, die mit einem Wegerecht verbunden sind, hängen von den Bedingungen ab, die in der Vereinbarung oder gesetzlichen Regelung festgelegt wurden. Im Allgemeinen kann das Wegerecht die folgenden Pflichten beinhalten:

  • Erhaltung des Weges: Der Inhaber des Wegerechts hat die Pflicht, den Weg instand zu halten und zu reparieren, wenn er beschädigt wird.
  • Beschränkungen des Gebrauchs: Es kann bestimmte Beschränkungen geben, wie der Weg genutzt werden darf, beispielsweise kann er nur zu Fuß oder mit Fahrzeugen bis zu einer bestimmten Größe befahren werden.
  • Einschränkungen bei Bauarbeiten: Es kann Einschränkungen bei Bauarbeiten auf dem Weg oder den benachbarten Grundstücken geben, um den Zugang nicht zu beeinträchtigen.
  • Zahlung von Gebühren: Es kann Gebühren für die Nutzung des Weges erhoben werden, die von dem Inhaber des Wegerechts zu zahlen sind.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass es je nach Rechtsordnung und Vereinbarung Unterschiede bei den Pflichten, die mit einem Wegerecht verbunden sind, geben kann. Es ist daher ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um die genauen Pflichten zu verstehen.

Weitere Grunddienstbarkeiten

  • Leitungsrecht: Das Leitungsrecht gibt einem Eigentümer das Recht, Leitungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) über oder durch das Grundstück eines anderen Eigentümers zu legen.
  • Überbaurecht: Das Überbaurecht gibt einem Eigentümer das Recht, ein benachbartes Grundstück zu überbauen, wenn dies für die Nutzung des eigenen Grundstücks notwendig ist.
  • Bebauungsbeschränkung: Die Bebauungsbeschränkung legt fest, wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf, z.B. hinsichtlich der Höhe, der Anzahl der Geschosse oder der Art der Bebauung.
  • Dulden von Lärm und Schmutz: Das Dulden von Lärm und Schmutz bedeutet, dass ein Eigentümer eines Grundstücks bereit sein muss, den Lärm und den Schmutz, der von einem benachbarten Grundstück ausgeht, zu dulden, sofern er nicht unzumutbar ist.

Von Anfang an gut beraten bei Interhyp

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um die Baufinanzierung.
Kundenservice Interhyp

0800 200 15 15 15

Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr
Sa. von 9 bis 16 Uhr

Rückruf-Service