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Nach dem Ende der Zinsbindungsfrist kommt die Anschlussfinanzierung. Kreditnehmer sollten die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu kennen.
Gemäß Paragraf 492a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Bank verpflichtet, dem Kunden drei Monate vor dem Ende der Zinsbindungsfrist mitzuteilen, ob sie zur Weiterführung der Finanzierung bereit ist. Wenn ja, muss der Zinssatz genannt werden, zu dem das Darlehen fortgeführt wird. Hierbei kann es sich jedoch auch um den variablen Zinssatz handeln, der in der Praxis kaum relevant ist.
Kann im Zuge der Anschlussfinanzierung die Bank gewechselt werden?Für den Ausstieg aus dem Darlehensvertrag zum Ende der Zinsbindungsfrist darf die Bank keine Kosten in Rechnung stellen. Allerdings kostet die notarielle Übertragung der Kreditsicherheiten Gebühren. Kreditnehmer sollten darauf achten, dass die Grundschulden in Form einer Abtretung weitergereicht anstatt gelöscht und neu eingetragen werden - dies ist weitaus kostengünstiger. Oftmals sind beim Bankwechsel die Einsparungen beim Zins um ein Vielfaches höher als die Grundschuldgebühren.
Warum sollte der Kreditnehmer bei der Anschlussfinanzierung selbst aktiv werden?Interhyp, 12.12.2011